• Schönen guten Tag,
    der PKMS kann, darf und soll auch in der Psychiatrie angewendet werden, da es sich um einen ganz normalen OPS handelt der nicht für die Psychiatrie ausgenommen ist und nach den DKR für die Psychiatrie gilt:

    Zitat

    PP001a:
    Alle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren.

    Es wird allerdings mindestens bis zum Umstieg auf das neue Entgeltsytem keine erlösrelevanten Auswirkungen haben, weil

    • das Pflegeprogramm nur im Krankenhausentgeltgesetz verankert war
    • ab 2012 die entsprechenden Zusatzentgelte für die PKMS-Kodierung im DRG-Katalog zu finden sind, der jedoch nur für die Somatik gilt
    • und es bisher keine Zusatzentgelt in der Psychiartie gibt.


    Ob nach dem Umstieg auf das neue Entgeltsystem der PKMS für die Psychiatrie erlösrelevant werden wird, ist zu diesem Zeitpunkt reine Spekulation.

    Das Argument der "Doppelkodierung" zieht allerdings nicht. Der PKMS ist politisch gewollt als zusätzliche Abbildung des Pflegeaufwandes gedacht. Es sind lediglich bestimmte Bereiche (Intensivstation) ausgenommen. Ansonsten betreffen die für den PKMS herangezogenen Aufwände fast immer Einschränkungen, die auch anders abgebildet sind (z.b. Hemiparese....)


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo liebes Forum,

    die Diskussion hier ist zwar schön etwas älter, aber ich hänge meine Frage trotzdem mal hier an :)

    PKMS ist laut Beschreibung in der Psychiatrie möglich (machen ja auch viele Häuser), eine Berechnung im momentanen Bezahlsystem ja aber nicht möglich, da keine Abrechnung von ZE... Das hätte sich ja mit dem Umstieg auf das künftige (neue) Bezahlsystem ändern können, da dann ja auch die Vereinbarungen zu Zusatzentgelten theoretisch/ praktisch möglich sind.

    Nun gibt es ja auch eine Liste mit ZP, die die Optionshäuser vereinbaren können. Auf dieser Liste erscheint jedoch keine PKMS- vergleichbare Nummer --> eine Vereinbarung scheint also doch nicht möglich. Da so viele ZE zu ZP übernommen worden, erschließt sich mir jetzt der Sinn nicht, warum das bei PKMS eben nicht erfolgte. Nun hoffe ich auf die Sachverständigen, die tief in der Materie stecken und stelle meine Fragen:

    Warum nicht? Und wie schätzen Sie die Chancen ein, ob das zukünftig möglich sein wird?


    Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe

    NZi

    PS: wir sind 2013 kein Optionshaus, mich interessiert nur ganz allgemein die Begründung...

  • Hallo liebes Forum,

    es scheint sich also niemand erklären zu können, warum die PKMS nicht für Optionshäuser verhandelt werden können...
    Evtl. ergibt sich ja in den Verhandlungen der Optionshäuser mit den Krankenkassen ja einmal ein Erklärung dafür. Dann wäre es schön, wenn diese hier eingestellt wird...


    Viele Grüße
    NZi

  • Hallo Fr. Zimmermann,

    hier mal meine Meinung: Der PKMS soll das Geld, das über das Pflegesonderförderungsprogramm in die Somatik geflossen ist gegenfinanzieren, nachdem das Programm ausgelaufen ist. Das hat für die Psy nicht gegolten. Deshalb wohl auch vorerst keine ZE im PEPP System.

    Und - ich hoffe es bleibt so. Denn wenn es abrechnungsfähig wird, so werden sie üblen Prüfzeiten entgegengehen und ein harter Dokumentationswind wird ihnen um die Ohren wehen und sie werden der Meinung sein, die ganze Welt ist gegen Sie und überhaupt total unfair. Und dann werden sie merken, dass das Geld, von dem sie dachten sie würden es zusätzlich erlösen - vorher vom Budget abgezogen wurde und sie plötzlich nicht nur im Hemd, sondern ganz ohne dastehen werden.

    Aber das muss ja nicht so kommen - ist nur meine (leicht paranoide) Erfahrung. ;(

    Gruß Elsa

  • Hallo Frau Zimmermann,

    beachten Sie bitte einmal hier den Bericht über das Symposium „Pflege und DRG“ vom 26. und 27. Mai 2011 in Berlin (Veranstalter: Deutscher Pflegerat). Hier hat Herr Oppermann, Pflegedirektor des Bezirkskrankenhauses Augsburg, 2. Vorsitzender der Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. und Mitglied der AG Pflege und DRG des DPR einen Vortrag mit folgender zentraler Aussage gehalten: Hr. Oppermann ... berichtete, dass in der Psychiatrie der PKMS nicht kodiert wird und auch nicht werden soll.

    Beachten Sie weiterhin auch den Änderungsvorschlag für den OPS 2012 (Seite 4) vom Deutschen Pflegerat e.V. (Frau Vizepräsidentin Ricarda Klein) und dem Universitätsklinikum Halle (Herrn Patrick Jahn): "Außerdem wurde nach der Anwendbarkeit des PKMS/OPS in der Psychiatrie gefragt. Hierzu ist festzustellen, dass eine Anwendung in der Psychiatrie nicht möglich ist, da der PKMS nicht für diesen Bereich entwickelt und getestet wurde."

    MfG,

    ck-pku


  • es scheint sich also niemand erklären zu können, warum die PKMS nicht für Optionshäuser verhandelt werden können...

    Hallo, zusammen,

    ich wage mal die Vermutung, dass der PKMS als ZE deshalb nicht im PEPP-Katalog auftaucht, weil kaum eine Psychiatrie die Codes bisher verwendet hat und daher keine oder ungenügende Kalkulationsdaten vorliegen.

    Solange der OPS nicht dahingehend geändert wird, dass 9-20* nur im Bereich des §17d KHG anzuwenden ist, müsste er wie hier schon mehrfach dargelegt angewendet werden. Offenbar haben die oben zitierten Fachleute beim DIMDI kein Gehör gefunden.

    Grüße AnMa