Exenterationen

  • Hallo liebes Forum!

    Habe mal wieder eine Fehler-DRG, die ich nicht "auflösen" kann. Letztes Jahr haben wir eine Patientin wegen eines sehr ausgedehnten Cervix-CA's durch Extenteration operiert. Dabei wurde ein protektiver doppelläufiger AP angelegt (Hat sich bewährt, weil sonst öfter mal Nahtinsuffizienzen bei sehr tiefer Darmanastomose). Jetzt kommt die Pat, wie geplant, zur AP- Rückverlagerung.
    Wie verschlüssele ich den Fall??
    :(
    Gebe ich als HD C53.0 an, sagt mir mein Grouper: Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur HD DRG 901Z.
    Die Z93.4 (Vorhandensein eines AP) geht aber auch nicht als HD, weil als HD vom Grouper abgelehnt.

    Hat jemand einen Tip, wie ich den Fall doch noch verschlüsselt bekomme??

    Gruß

    U. Runge :shock1:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die DKR D002b gibt vor, wie zu kodieren ist:

    Geplanter Folgeeingriff
    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 8 und DKR 1913a Folgeerscheinungen von Verletzungen, Vergiftungen, toxischen Wirkungen und anderen äußeren Ursachen (Seite 190)).
    Beispiel 8
    Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, stationär aufgenommen. Die Sigmadivertikulitis ist inzwischen abgeheilt.
    Hauptdiagnose: Sigmadivertikulitis
    Nebendiagnose(n): Versorgung eines Kolostomas

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Guten Morgen,

    Hauptdiagnose: Sigmadivertikulitis
    Nebendiagnose(n): Versorgung eines Kolostomas[/i]

    Gruß
    --
    D. D. Selter


    Guten Morgen Herr Selter,

    bei Sigmadivertikulits und Z43.3 als ND erreicht man die korrekte DRG
    bei C53.0 und Z43.3 als ND funktioniert das nicht, man landet in einer Fehler DRG!!!


    Gruß

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rembs:
    bei Sigmadivertikulits und Z43.3 als ND erreicht man die korrekte DRG
    bei C53.0 und Z43.3 als ND funktioniert das nicht, man landet in einer Fehler DRG!!!

    Guten Morgen Herr Rembs,

    1. Prämisse beim Kodieren ist nicht eine konsquente Vermeidung aller Fehler-DRGs.
    Es gilt die zu vermeiden, die nicht zur Abrechnung führen.

    Geben jedoch die DKR ein Kodierung vor (an die man sich dann auch zu halten hat) und landet man in einer (korrekten) abrechenbaren Fehler-DRG 901Z, dann ist dies sytematisch bedingt und nicht automatisch falsch.

    Wie sich zukünftig gewisse DRG-Zuordnungen ändern werden bleibt abzuwarten. Vorschläge können ja noch bis zum 31.3.03 über bekannte Gesellschaften eingereicht werden.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,

    Punkt 1 ist mir bekannt,
    aber blinder Gehorsam, wenn ich mit der anderen Kodierung in der medizinisch und ökonomisch korrekten DRG lande?


    Eine Vorschrift in diesem Einzelfall befolgen, die unsinnig ist???


    Frage:
    Warum nicht mal im begründeten Einzelfall !!! eine Regel brechen?


    Zitat


    Original von Mautner:
    ein Zitat, das mir bei der täglichen Arbeit mit Kodierrichtlinien, Fallpauschalenverordnung etc. oft im Kopf herum geht, ist folgendes:

    "Die Vorschriften sind da, also sind die Vorschriften gut!"


    Mautner

    "Wenn man alle Gesetze lernen müsste, bliebe keine Zeit mehr, sie zu brechen."
    Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter, Universalgenie, Naturwissenschafter und Staatsminister


    Marcus Buckingham and Curt Coffman expose the fallacies of standard management thinking in First, Break All the Rules: What the World's Greatest Managers Do Differently. "Great managers are revolutionaries," the authors write.


    Gruß

    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rembs,

    die Diskussion hatten wir ja schon einmal und blinder Gehorsam ist hier überhaupt nicht verlangt. Ich bin weder charakterlich noch beruflich so ausgerichtet, dass ich alles blind hinnehme und befolge, nur weil es irgendwo steht.

    Wir haben hier aber ein Problem: Kalkulationsdaten und -grundlagen!
    Sie haben bestimmt auch das Vorwort zu den DKR einmal (oder wie ich mehrmals) gelesen:

    Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen.

    Wenn also eine DKR vorgibt wie zu kodieren ist, dann sollte man das auch machen, ansonsten funktioniert das mit oben Zitiertem nämlich nie (wobei 100% Deckung nie erreicht werden wird).
    Wenn jeder, aus welchen Gründen auch immer, die DKR an genehmen oder unangenehmen Stellen ignoriert, wird es nie einen Datensatz geben, der diesem Anspruch nahe kommt.
    Eine einheitliche Kodierung wird erst eine Datengrundlage bringen, die wirklich verwertbar ist.
    Wie die mangelhafte und !uneinheitliche! Kodierpraxis in der BRD sich in der Erstkalkulation niedergeschlagen hat wird hier doch an allen möglichen Stellen diskutiert...

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo Herr Selter und Herr Rembs,

    muß mich nochmal in die Diskussion einbringen. Mittlerweile habe ich von zwei Chirurgen unabhängig voneinander den Tip bekommen, als HD die C78.5 (sekundäre Neubildung Darm) zu nehmen und als Nebendiagnose die Z43.3 und C53.0

    Wie sieht es Ihrer Meinung nach denn mit dieser Kombination aus. Die C78.5 ist ja zumindest "Teil" der ursrünglichen Tumorerkrankung C53.0. Geht es damit regelkonform??
    :no:

    Gruß

    U. Runge

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von URU:
    Hallo Herr Selter und Herr Rembs,

    Mittlerweile habe ich von zwei Chirurgen unabhängig voneinander den Tip bekommen, als HD die C78.5 (sekundäre Neubildung Darm) zu nehmen und als Nebendiagnose die Z43.3 und C53.0


    Gruß

    U. Runge


    Guten Abend Frau Runge,
    Vorschlag führt zwar in die korrekte DRG,
    aber:
    C78.5 histologisch gesichert?, ich nehme an eher nein, also m.E. ein unerlaubter "Kodierzaubertrick"


    Gruß

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Rembs,

    Zitat

    Original von Rembs:
    Tipp: HD Z43.3

    Zitat

    Original von Rembs:
    Vorschlag führt zwar in die korrekte DRG,
    aber:

    C78.5 histologisch gesichert?, ich nehme an eher nein, also m.E. ein unerlaubter "Kodierzaubertrick"

    Genauso, wie bei Ihrem Vorschlag! ;D

    Ich werde es mal an die zuständige Stelle bei der DKG weitergeben, vielleicht sieht man es da ja wirklich nicht so eng mit der Regel.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo!
    Meiner Meinung nach ist das Cervixkarcinom die Hauptdiagnose, da laut Kodierrichtlinie 0201b S. 70 bei allen notwendigen Folgebehandlungen der Malignom-Kode Hauptdiagnose ist.
    R. Hoffmann