Hallo Forum,
hallo Wurmdobler, bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber MDK-Gutachter ist mir nichts bekannt. Wie Sie ja selbst als Kassenmitarbeiter wissen, hat der MDK nur "anlehnende Funktion". Leistungsrechtliche Entscheidungen obliegen der KK. Ebenfalls hat auch die KK (wenn auch selten ausgeübt und oftmals leider auch nicht erwünscht) die Möglichkeit einen Widerspruch gegen das Gutachten einzulegen.
mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz