Befangenheitsantrag gegen den MDK-Gutachter

  • Hallo Forum,

    hallo Wurmdobler, bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber MDK-Gutachter ist mir nichts bekannt. Wie Sie ja selbst als Kassenmitarbeiter wissen, hat der MDK nur "anlehnende Funktion". Leistungsrechtliche Entscheidungen obliegen der KK. Ebenfalls hat auch die KK (wenn auch selten ausgeübt und oftmals leider auch nicht erwünscht) die Möglichkeit einen Widerspruch gegen das Gutachten einzulegen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,
    wenn die GA so grottenschlecht sind, wie Sie schreiben - besteht dann keine Möglichkeit der Einigung mit der Kasse? Die trifft doch die leistungsrechtliche Entscheidung. Und es gibt durchaus Kassenvertreter, die die Qualität eines Gutachtens einschätzen können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Einsparungsprinz... (oder Herr W.) ich bin etwas zusammengezuckt... nein ich bin kein Kassenmitarbeiter, sondern arbeite praktisch für eine Klinik.
    Wäre ich jedoch ein Kassenmitarbeiter, würde ich wohl erheblichen Ärger bekommen, wenn ich den MDK ans "Messer liefern würde 8| "

    @ Herr Horndasch, ja die Kasse merkt das auch schon dass sie keine guten Gutachter (Klageschriften) haben, jedoch ...."können wir ja nichts dafür weil wir keinen Einfluss auf den MDK haben, weder auf seine Beurteilung, noch wie er seinen Arbeitsablauf organisiert"...

    Wir sollten dann jedes mal den Weg des Widerspruchsverfahren gehen, das es ja eben nicht gibt.
    Als Haus mit Aktenlagebegutachtung ist der bisherige Weg für uns nun nicht mehr zu gehen.
    :cursing:

    Die Gutachten sind deshalb so schlecht, weil diese reihenweise im sozialgerichtlichen Verfahren kassiert werden...

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,
    mir reichts jetzt auch, mich mit Gutachten rumzuschlagen, die falsch sind. Die fachliche Expertise der Gutachter lässt zunehmend nach. Letzte Woche behauptete eine Gutachterin "die Erde sei eine Scheibe" und ich könne ja Widerspruch gegen das Gutachten einlegen.
    So weit kommts noch. Bei vermuteter bzw. evidenter fehlender fachlicher Expertise der Gutachterin / des Gutachters lehne ich die Fallprüfung durch diesen Gutachter/diese Gutachterin künftig ab.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Abend,

    ich habe inzwischen überwiegend gute Erfahrungen mit den Krankenkassen-Sachbearbeitern im direkten Dialog. Sie scheinen dem gesunden Menschenverstand inzwischen zugänglicher zu sein als viele MDK-Gutachter. In der Regel müssen wir aber auf die Aufwandspauschale verzichten, was bei einem korrekt abgegebenen Gutachten nicht der Fall wäre, von daher ist die Frage, ob man den Gutachter für diese 300 Euro in Regress nehmen kann, wenn ein offensichtlich fehlerhaftes Gutachten abgegeben wird.

    Grüße aus fast eingeschneit...

    OKIDOCI 8)

  • Hallo,
    mir reichts jetzt auch, mich mit Gutachten rumzuschlagen, die falsch sind. Die fachliche Expertise der Gutachter lässt zunehmend nach. Letzte Woche behauptete eine Gutachterin "die Erde sei eine Scheibe" und ich könne ja Widerspruch gegen das Gutachten einlegen.
    So weit kommts noch. Bei vermuteter bzw. evidenter fehlender fachlicher Expertise der Gutachterin / des Gutachters lehne ich die Fallprüfung durch diesen Gutachter/diese Gutachterin künftig ab.
    Gruß

    Kann ich denn einfach so einen Gutachter ablehnen??

    Einmal editiert, zuletzt von Ortho (13. März 2013 um 09:30)

  • ich habe inzwischen überwiegend gute Erfahrungen mit den Krankenkassen-Sachbearbeitern im direkten Dialog.


    D'accord

    Insbesondere dann, wenn es um die Interpretation einer KDR geht und der/die Sachbearbeiter/in über ein breites und tiefes DKR - Wissen verfügt.

    B. Schrader

  • Guten Morgen,

    bei der multimodalen Schmerztherapie wird ja im OPS 8-918.- vorausgesetzt, dass der Verantwortliche die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" besitzt. Kann man das eigentlich auch vom die Fälle prüfenden MDK-Gutachter verlangen, damit hier nicht ein chirurgischer Arzt die Fälle prüft und prinzipiell ablehnt?

    Vielen Dank

  • Guten Morgen,

    die Antwort ist einfach: Nein.

    Der MDK bemüht sich, dass ein betreffender Facharzt die Fälle prüft. Vorgeschrieben ist das allerdings nirgends. Wenn jetzt auch noch auf Zusatzbezeichnungen geachtet werden sollte, dann sprengt das den Rahmen. Keiner der landesweit ja auch noch unterschiedlich aufgestellten MDK´n kann sämtliche Fachrichtungen vorhalten. Bei der momentanen günstigen Lage im Arbeitsmarkt können wir alle froh sein, wenn es noch ärztliche Gutachter sind und keine Kodierkräfte. Ohne deren Leistung in irgend einer Art schmälern zu wollen!
    Als "früher mal"-Chirurg kann ich zudem sagen, dass für die Beurteilung des OPS 8-918 aus meiner Sicht auch keine Kenntnisse erforderlich sind, die man als Chirurg nicht hätte. ;)

    Viele Grüße

    SKoch (nicht-MDK)