Vorhalten eines Inkubators bei stat. Behandlung von Schwangeren

  • Hallo,

    ist das Vorhalten eines Inkubators Pflicht, wenn man schwangere Patientinnen stationär, gynäk. behandelt? (das Krankenhaus verfügt allerdings über keine Geburtshilfe)

    Vielen Dank.

    mfg :)

  • Meiner Meinung nach nicht, als auch nach Checkliste für Perinatalen Schwerpunkt
    Bitte unter
    Checkliste zur Abfragung der Qualitätsanforderungen für die neonatologischen Versorgungsstufen von Früh- und Neugeborenen zur Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V vom 20.09.2005,
    erschienen im Bundesanzeiger Nr. 205 (S. 15684) am 28.10.2005, zuletzt geändert am 20.08.2009, erschienen im Bundesanzeiger Nr. 195 (S. 4450) vom 24.12.2009,
    in Kraft getreten am 1.1.2010 googeln.
    Es wir nur von einer Möglichkeit unter 2.2
    Notfallmäßige Beatmungsmöglichkeit für Neugeborene und Frühgeborene:vorhanden gesprochen.

    Nur sog. Perinatalzentren Level 1 und 2 müssen Intensivpflege-Inkubatoren incl. bei Pz Level 1 einen sog. Neugeborenennotarzt als Bereitschaftsdienst stellen.
    Da ich nicht weiß, aus welchen Bundesland sie kommen und welchen Levelstatus sie haben, könen sie auch im Sozialministerium ihres Bundeslandes oder in den übergeordneten Bereichen im regionalen Rettungswesen nachfragen. Wir z.b. hier in Frankfurt müssen, da wir das PZ Level 1 erhalten haben, einen zusätzlichen \"Notfallinkubator\" vorhalten, jedoch zur Verlegung (oder Abholen eines Neugeborenen aus anderer Klinik) den städtischen Naby NAW der Feuerwehr mit seinem gestellten Inkubator nutzen.

    Grüße
    Ritter mit der Lanze