Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie bei dieser Fragestellung um Ihre Hilfe!
Trotz Benutzung der Suchfunktion konnte ich im Forum keine Lösung finden.
Im Frühjahr 2009 wurde durch den MDK im Auftrag der KK eine Anzeige der Prüfung gemäß § 275 Abs. 1c SGB V eingeleitet.
Wir haben alle angeforderten Unterlagen an den MDK versendet und seitdem nichts mehr von dem Fall gehört.
Aus diesem Grund haben wir nun eine Aufwandspauschale abgerechnet. Die KK verweigert die Zahlung der Aufwandspauschale mit dem Argument, dass der Prüfauftrag zurückgezogen wurde und somit keine MDK-Prüfung erfolgt ist.
Gründe, weshalb der Auftrag zurückgezogen wurde, kann die KK nicht vorlegen.
Können wir nun trotzdem die Pauschale abrechnen?
Ein Aufwand hat in unserer Klinik stattgefunden, da alle angeforderten Unterlagen übermittelt wurden.
Über eine Antwort wäre ich dankbar!
Liebe Grüße
Flööt