Anfrageverfahren beim InEK (Fragensammlung)

  • Problembeschreibung:
    Folgende Fallkette:
    1. Krankenhaus A, Aufnahmeanlass \"E\", Aufenthalt 02.01. bis 05.01.11, DRG F62B, Entlassung nach Hause
    2. Krankenhaus B, Aufenthalt 12.01. bis 19.01.11, dann Verlegung in Krankenhaus A
    3. Krankenhaus A, Aufnahmeanlass \"V\", Aufenthalt 19.01. bis 22.01.11, DRG F62A, Pat. verstorben

    Krankenhaus A führt die Fälle 1 und 3 gemäß der Vorschriften in § 2 Abs. 1 FPV zusammen, es resultiert die DRG F62A mit einer Verweildauer von 6 Belegungstagen.

    Frage:
    Ist auf die zusammengeführte DRG gemäß den Vorschriften in § 3 Abs. 2 FPV zusätzlich ein Abschlag in Bezug auf die mittlere Verweildauer vorzunehmen?

    Lösungsansatz:
    Ein Abschlag ist auf die zusammengeführte DRG nicht vorzunehmen, da gemäß des chronologischen Vorgehens bei der Zusammenfassung der Daten der Aufnahmeanlaß \"V\" nach der Zusammenführung nicht mehr im Datensatz enthalten ist. Eine rückwirkende Änderung des Aufnahmeanlasses vom zweiten auf den ersten Fall entspricht nicht den Vorgaben der FPV.

    Alternative Lösung:
    Auf die zusammengeführte DRG muss der Verlegungsabschlag gemäß § 3 Abs. 2 FPV angewendet werden. Die dortigen Vorgaben differenzieren nicht danach, ob eine Verlegung aus einem anderen Krankenhaus zu Beginn oder während einer Fallzusammenführungskette stattgefunden hat, und sind ergänzend zu den Vorschriften in § 2 FPV anzuwenden.

    Relevanz:
    Die beschriebene Konstellation ist zwar relativ selten, stellt aber eine grundsätzliche Frage in Bezug auf die Auslegung der FPV dar, von der potentiell jedes Krankenhaus betroffen sein kann. Dieselbe Fragestellung existiert auch in Bezug auf Entlassverlegungen (1. Fall Entlassverlegung, 2. Fall Wiederaufnahme und Entlassung nach Hause, Gesamtverweildauer unterschreitet die mittlere Verweildauer der zusammengeführten DRG).
    Eine entsprechende Ergänzung der \"Klarstellungen der Vertragsparteien [..] zur Fallpauschalenvereinbarung\" wäre wünschenswert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Leonhardt,

    irgendwie führt mich Ihr Link nur im Kreis...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    ....dann machen wir aus dem Runden mal das Eckige:

    Schauen Sie innerhalb dieses Threads den Eintrag von Hr. Leonhardt vom 09.02.2011, 10:46 Uhr.

  • Ah, danke für den Tipp, Herr Selter, ich stand auch auf dem Schlauch...
    Tja, was soll man dazu sagen: dass man sich diese Anfrage mal wieder hätte ersparen können/sollen? Ich frage mich manchmal, ob an das InEK sonst so furchtbar viele dumme Anfragen gestellt werden, dass sie meinen, mit Zitierung der DKR sei jedes Problem gelöst?
    ... ratlos...

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Nagel,

    Zitat


    Original von Nagel:
    Tja, was soll man dazu sagen: dass man sich diese Anfrage mal wieder hätte ersparen können/sollen? Ich frage mich manchmal, ob an das InEK sonst so furchtbar viele dumme Anfragen gestellt werden, dass sie meinen, mit Zitierung der DKR sei jedes Problem gelöst?
    ... ratlos...


    Das Problem ist nun mal mit den DKR zu klären, was sonst? Und das InEK gab zu der Frage nach dem Verständnis der DKR die unten dargestellte konkrete Antwort. Warum also ratlos?

    Und ja, dass InEK bekommt unsinnige Anfragen, bzw. außerhalb des eigentlichen Auftrages. Dr. Heimig rief mich dazu vor 2 Monaten an und wir besprachen Möglichkeiten, die Fragen möglichst in einem sinnvollem Maß zu halten, sodass das InEK diesen Service auch noch weiterhin anbieten kann. Wird unreflektiert alles ans InEK geschickt, was Mann/Frau schon immer mal geklärt haben wollte (obwohl eigentlich klar, nur leider im Dissens mit den \"Rechnungsprüfern\"), werden die Ressourcen gebunden und das Anfrageverfahren wird gegen die Wand gefahren. Daher begrüßt er auch diesen Thread hier und wir sollten alle versuchen, eine kritische Prüfung unserer Fragen vor Versendung an das InEK vorzunehmen.

  • hallo forum,

    damit war rund 10 jahre nach einführung der drgs wirklich nicht mehr zu rechnen: \"... als HD zu kodieren, da diese den stationären krankenhausaufenthalt verursacht hat \"

    Immer und immer wieder wurde es hier im forum durchdekliniert, zb mit der lungenembolie. HD ist der anlass der aufnahme, die lungenbolie; die später diagnostizierte ursache eine beinvenenthrombose ist nicht HD.

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ETgkv,

    hier ging es nicht um Ursache und Wirkung (das wurde in der Tat schon oft diskutiert), sondern um 2 vermeidlich konkurrierende DKR, dazu noch aus Allgemeine und Spezielle. Aber wir müssen das hier jetzt nicht in aller Breite auseinanderpflücken. Es gab eine Frage und eine klare Antwort. Daher ist es eigentlich dann auch gut an dieser Stelle.

  • Hallo Herr Selter,

    das war schon klar und von mir aber nicht gemeint.

    Nur wer im zusammenhang mit stationärer Aufnahme/ HD das wort \"verursacht \" verwendet anstelle von \"veranlaßt \", der sollte sich bei der HD-wahl über das durchfädeln bis zur geburt oder neuerdings zum urknall nicht wundern.

    Vom InEk erwarte ich eine den eigenen vorgegebenen regeln entspechende adequate wortwahl- oder sie sollten aufgeben.

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ETgkv

    Zitat


    Original von ETgkv:
    Vom InEk erwarte ich eine den eigenen vorgegebenen regeln entspechende adequate wortwahl- oder sie sollten aufgeben.

    In meinen Augen ein nicht wirklich großes Problem an dieser Stelle und fernab von einer Begründung für die \"Aufgabe\" des InEKs.