• Guten Tag,

    ich bräuchte zu folgenden Fall hilfe.

    Patient hat eine Patellaluxation, es erfolgte eine offene doppelung des medialen retinakulums, ASK, spülung und Drainage und eine arthroskopische Entfernung ossärer Absprengungen. Einen Monat nach der Op wird der Patient wieder stationär aufgenommen da ein infiziertes Hämatom am unteren Wundpol vorlag. Es erfolgte eine intravenöse Antibiose über 5 Tage.

    Mir ist nicht ganz klar wie der 2. Aufenthalt zu kodieren ist.
    Sollte als HD T81.4 und als ND S83.0 und B 95.6! (keime nachgewiesen) kodiert werden oder ist ein anderer Kode als HD zu kodieren?

    LG J.Berger

  • Hallo Frau Berger,

    wie wäre es mit

    HD L08.8
    ND T81.4
    B95.6!

    8)

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Drizzt,

    Ich möchte es mal nicht mit den Codierregeln darstellen, aber...

    Hauptdiagnose sollte doch schon etwas medizinisches sein.
    Gehen Sie davon aus, dass nach Abschluss der Behandlung keine richtige Diagnose
    zu stellen war?

    T81.4 ist keine medizinisch mir bekannte Diagnose.

    Gruß

    P. Host

  • Hallo Prost!

    Oft steht im E Brief dann nur Knieinfekt + Keim. Dann würde ich tatsächlich die oben genannte HD nehmen. Aber die L08.8 find ich auch passend. Die T81.4 verweißt wenigstens auf die vorherige Op. Bin noch Anfänger. Aber so unpassend finde ich den T Kode nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Drizzt

  • Hallo Drizzt,

    der Code T81.4 ist medizinisch keine Diagnose sondern lediglich eine Erläuterung zu einer Diagnose, die die Entstehung des Problems klarstellt.
    Ein Abszess kann viele Ursachen haben, T81.4 grenzt dies ein.
    Hätte Ihr Patient ein Knieempyem, würden Sie dies als Hauptdiagnose verwenden und die Ursache mit T81.4 zusätzlich klarstellen.

    Der T Code ist als Nebendiagnose nicht als Hauptdiagnose plausibel. Dies geht auch aus Regel D002f im Unterkapitel Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen hervor. Am einfachsten ist es, sich selbst die Frage zu beantworten, ob der Text zum Code eine \"Diagnose\" ist oder eine Erläuterung. Hauptdiagnose ist je eine Diagnose - oder?

    Gruß und Prost

    P. Host

  • Hallo Prost.
    Ich muß Ihnen Recht geben. Es ist wirklich nur eine Erläuterung. Dann muß die gestellte Diagnose genauer sein. Jeder Anfang ist schwer. Danke für die Tipps.

    Mit freundlichen Grüßen

    Drizzt

  • Hallo Drizzt,

    nur nicht gleich aufgeben...:-))

    Wenn wir uns an den Wortlaut der DKR halten, könnte die T81.4 durchaus Hauptdiagnose sein.

    Im Gegensatz zu Phost meine ich, dass wir ausschließlich nach den Kodierrichtlinien arbeiten müssen - die mit medizinischer Logik bekanntlich oft nichts zu tun haben. Die Argumentation, dass eine T-Diagnose keine medizinische Diagnose sei, wird nirgendwo in den DKR bestätigt.

    Und die DKR sagen auf Seite 7 in D002f, dass die Kodes aus dem Bereich T80-T88 nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung existiert.

    In Ihrem Falle müsste 1.) also abgeklärt und dokumentiert sein, ob der Zustand, den Sie kodieren wollen, eine Komplikation nach medizinischen Massnahmen darstellt.

    Wenn das so ist, brauchen Sie 2.) einen Kode, der dies darstellt.

    Es gibt in Ihrem Falle keinen Kode, der auf Ihren Fall besser zutrifft, als der (viel belegte) T81.4 - \"Wundinfektion nach medizinischen Massnahmen\". Dafür sind diese Kodes nämlich da, um Komplikationen abzubilden.

    Als Nebendiagnose kommt der von Ihnen vorgeschlagene Kode aus dem S-Bereich durchaus in Frage.


    Freundliche Grüße, Romulus

  • Hallo Romulus.
    Habe schon öfters den T Kode als HD genommen. Aber nach der Anmerkung von Hr. Phost versuche ich erst einen anderen Kode zu finden als einen T Kode.

    Mit freundlichen Grüßen

    Drizzt

  • Guten Morgen, Forum,
    in Vertretung für eine Kollegin stelle ich folgende Frage ein:
    1.) Aufenthalt:
    HD: I70.21 R
    Proz: 5-381.-- Endarteriektomie

    2.) Aufenhalt:
    WA wegen Wundinfektion in der Leiste (Nachweis Pseudomonas)
    Die HD wurde unter T81.4 klassifiziert.
    OP-Bericht: In ITN.... das spindelförmige Ausschneiden der sichtaren Wunddehiszenz

    MDK-Gutachten:
    Zitat:
    HD nicht zutreffend.
    Grund der st. Aufnahme war die offene Wunde, die Infektion erfolgte sekundär - HD S31.1
    Unter welchem Kode ist die HD zu klassifizieren?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Tag!
    So gesehen könnte man auch T79.3 nehmen ... da muss man aber davon ausgehen, dass eine Operation und eine Messerstichverletzung kodiertechnisch gleich zu bewerten wäre : -)
    Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum hier T81.4 nicht die HD sein kann.
    Vgl. Überschriften:
    S30-S39: Verletzungen des Abdomens, der Lumbosakralgegend ...
    T80-T88: Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung ...

    Gruß
    GenS