DEB (medikamentenbeschichtete Ballons) und MDK

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe in der Suche nichts passendes gefunden:

    Wir verwenden regelmäßig DEBs. Nun kommt der MDK mit einem MDS Grundsatzgutachten um die Ecke, dass es erstens nur für den Ballon einer Firma (sequent please) und da auch nur für In-Stent-Stenosen eine positive Studienlage gäbe und daher nur in diesen speziellen Fällen die Kasse die Ballonverwendung zahlen müsse.

    Hat jemand Erfahrung mit dem Thema? Wie kommt man da raus?

    Vielen Dank!

    Hans-Peter Brickwede aus Berlin

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Guten Abend brickwede & Forum,

    wir verwenden auch DEB und das ohne MDK-Probleme, allerdings würde ich hier nicht von \"regelmäßig\" sprechen, da diese devices - wenn überhaupt - m.E. nur in der Behandlung von instent-Restenosen Sinn machen (nur am Rande bemerkt).
    Die Evidenzlage ist auch relativ überschaubar , allerdings verstehe ich nicht, warum und mit welcher Rechtfertigung Ihr MDK explizit auf den SeQuent-Please-Ballon so abhebt. Daten gibt es auch für andere Ballons (siehe Link: www .http://cardiovascular-medicine.ch/pdf/2010/2010-06/2010-06-015.PDF).

    Abgesehen davon:
    In der Anfangsphase der medikamentenbeschichteten STENTS war die Indikation (sofern man sich an den Einschlusskriterien der ersten, positiv ausgefallenen Studien orientiert) eine eher kurzstreckige Stenose in einem großen Gefäß. Wegen der bekannt hohen Restenoserate nach bare metal stenting in kleinkalibrigen Gefäßen mit langstreckigen Stenosen erfolgte in der klinischen Praxis aber gerade da der Einsatz der DES - mit recht gutem Erfolg wie man heute weiß. Mir ist nicht bekannt, dass im Falle der DES sich ein MDK geweigert hätte, die Kosten (=ZE) zu erstatten mit dem Hinweis, gemäß Studienlage handele es sich um einen off-label-use.

    Haben Sie sich denn in den Budgetverhandlungen (DEB=NUB!) auf einen bestimmten Ballon festgelegt?

    Beste Grüße.

  • Hallo Herr Brickwede,

    ich vermute, das die KK beim ZE = NUB auf den Text \"DEB nach dem Paccocath-Prinzip\" abhebt. Das ist ein Spezifikum des Sequent please von BBraun.
    (NUB-Anträge werden ja nicht selten vom Hersteller mitformuliert).
    Der OPS lässt dies offen (8-83b.b0 Medikamentenfreisetzende Ballons)

    Auf die Indikationsstellung hat ja die KK \"eigentlich\" keine Einfluß, obwohl die Studienlage naürlich im Fluß ist (DEB-Einsatz, wenn eigentlich ein DE-Stent angezeigt wäre, aber wegen Kontraindikationen nicht möglich ist usw.)

    Grüße
    J. Korsten

  • Hallo Cardiot, hallo JKorsten,

    vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Hinweis auf das \"Paccocath-Prinzip\" ist leider gut, muss da noch mal nachschauen. Das Thema Indikationsstellung bleibt spannend. Bei Off-Label-Use dürfen sich die Kassen ja wohl auch einmischen.

    Vielleicht gibt es ja noch andere Meinungen/Erfahrungen?

    Vielen Dank!

    Beste Grüße aus Berlin

    H.-P. Brickwede

    P.S.: Der MDS nacht wohl zu solchen Themen Grundsatzbeurteilungen/ -gutachten. Kann man die irgendwo einsehen?

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