Kodierungungsänderung durch Kasse ohne Prüfanzeige

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Karla: schauen Sie mal hier, da hat sich Herr Selter bereits ausführlich mit dem \" Problem\" befasst. Er ist zwar meiner Kenntnis nach kein Biologe, hat aber gelegentlich trotzdem kompetente Vorschläge. :biggrin:

    Hallo Markus,

    korrekt, bin kein Biologe. Hatte es aber als 3. Prüfungsfach im Abi....

    Auch ein blindes Huhn findet manchmal ein Korn!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    ob hier der Kode T 63.4 oder T 78.3 abzubilden ist überlasse ich als med. Laie getrost der Ärzteschaft.

    Wäre ich auf der \"KH-Seite\" wurde mich jedoch die lapidare Rücksendung d. d. KK stutzig machen. Kodierempfehlungen (egal von wem erstellt) besitzen im Gegensatz zu der FPV, DKR, KHE, KHEntgG usw. keinen Gesetzescharakter und erscheinen mir somit zur Rücksendung unter Angabe eines formalen Fehlers völlig ungeeignet.

    Als Grund einer Rücksendung d. die KK würde ich somit nur formalen Fehler (z. B. die FPV bei fehlerhafter Fallzusammenführung) unter Angabe einer anerkannten Rechtsquelle (siehe oben) akzeptieren. Nur die Angabe einer Empfehlung (welche meist noch unterschiedlichst interpretiert werden) berechigt meiner Ansicht nach nicht zur Rücksendung.

    In solch \"wackligen\" Fällen läuft der KK-Mitarbeiter der Gefahr entgegen daß das KH (zurecht) die Rechnung immer wieder erneut in Ursprungsform übermittelt und irgendwann die Verfristung eintritt welche dann eine Prüfung gem. § 275 SGB V verhindert.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Nur mal so als Hinweis: Im alphabetischen ICD-10-Katalog findet man unter dem Stichwort \"Wespenstich\" den Kode T63.4.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo,

    Zitat

    Nur mal so als Hinweis: Im alphabetischen ICD-10-Katalog findet man unter dem Stichwort \"Wespenstich\" den Kode T63.4


    ja, das ist bereits in den Jahren 2003-2005 mehrfach im Forum diskutiert worden. Dem Kode sind u.a. auch noch die Einträge \"Bienenstich\", \"Biss durch Tausendfüßler\" und \" Paralyse durch Zeckenbiss\" zugeordnet.

    Aber wenn ein Patient aufgrund einer akuten allergischen Reaktion aufgenommen wird, weshalb sollte man dann eine Giftwirkung als Hauptdiagnose verschlüsseln, die offenbar weder bestand noch behandelt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    um nochmal auf die Kodierempfehlung SEG Nr. 31 zurückzukommen, hier besteht mit der FoKA Konsens. Ansonsten ist die Vorgehensweise der Kasse, so wie beschrieben falsch. Empfehlungen hin oder her, ist der Weg über den MDK zu beschreiten, es sei, es bestehen gute Beziehungen zwischen KH und KK, so dass man derartiges auch mal am Telefon klären könnte

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Zitat


    Original von mhollerbach:
    Aber wenn ein Patient aufgrund einer akuten allergischen Reaktion aufgenommen wird, weshalb sollte man dann eine Giftwirkung als Hauptdiagnose verschlüsseln, die offenbar weder bestand noch behandelt wurde?

    Eine sehr gute Frage, und ich fürchte mit \"Das haben wir schon immer so gemacht und es ist bisher nie beanstandet worden.\" als Antwort komme ich nicht weit, oder?

    Hin und wieder sollte man sein Kodierverhalten doch kritisch hinterfragen. :rotwerd:

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo,

    Es sollte immer kritisch hinterfragt werden, wann die T63.4 Hauptdiagnose sein kann. Als ND bei HD T78.3 ist sie meines Erachtens nicht erlösrelevant.


    MfG

  • Hallo sku,

    Einspruch, meiner Meinung nach geht es, auch hier im Forum, immer um die korrekte Abbildung des Behandlungsfalles und nicht um die Kodierung nach Erlösrelevanz

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,

    ja ist mir klar. Ich wollte damit nur verdeutlichen das der geringere Aufwand für die Behandlung der allergischen Reaktion auf eine \"normale\" (nicht giftige) Wespe im DRG System berücksichtigt ist, wenn man diese als Nebendiagnose quasi als Verursacher angibt bzw. angeben möchte. Die eigentliche Behandlung jedoch der allergischen Reaktion galt.

    MFG