Fallzusammenführung???

  • Sehr geehrtes Forum!

    Ein Pat. wird vom HA zum Frakturausschluss ins KH eingewiesen. Der Pat. hat auch häufiger eine Sturzneigung. Der Einweiser bittet zudem um eine Blutdruck- und Diabetesabklärung. Diese wird nicht durchgeführt und der Pat. kommt einen Tag später abends als Notfall mit genau dieser Blutdruckentgleisung wieder.

    Müssen die Fälle zusammengeführt werden. Nach den Regeln nicht. Wegen zu früher Entlassung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Klara

    :sterne:

  • hallo Klara,
    damit dürfte zumindest klar sein, dass die RR-Einstellung ambulant nicht so ohne weiteres möglich war.
    Wäre Ihnen whrscheinlich unterstellt worden, wenn Sie den Patienten behalten hätten.
    Keine Fallzusammenführung, da kein Partitionswechsel, keine Rückverlegung etc.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Klara,

    die Regeln für eine Fallzusammenführung finden sich abschließend in der FPV. Eine \"zu frühe Entlassung\" als solches findet sich dort nicht. Es gibt keinen Grund, die Fälle zusammenzuführen.

    Die stationäre Aufnahme zum \"Frakturausschluß\" ist schon etwas merkwürdig, auch der Wunsch nach stationärer Blutdruck- und Diabetesabklärung erscheint mir etwas eigentümlich. Vielleicht haben Sie nach MDK-Prüfung gar keinen stationären Fall mehr?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke