§ 9 Absatz 7 AOP-vertrag

  • Die vergütung erfolgt nach § 9 Absatz 7 - AOP-vertrag aufgrund der in der Lauertaxe ausgewiesenen Apotheken-Einkaufspreises.

    Fragen hierzu :

    1 ) kann ich irgendwo einsehen und wenn ja wie ?
    2 ) laut unserer Apotheke gibt es für Cergem ( zur Portiopriming ) nur
    eine Klinikpackung von 10 Vaginalsuppos - es gibt deshalb keine
    Lauertaxe. Eine Packung mit 10 kostet 420,25 € - also somit innerhalb
    der Preisspanne des besagten § 9 Absatz 7.
    Hat da jemand Erfahrung mit und kann mir ggf. sagen, wie das
    abgerechnet wurde, hat die Kasse das ggf. akzeptiert.


    Vielen Dank

    :sterne:

    R.E.

  • Hallo,

    wir bekommen die Lauer-Einkaufspreise von unserem Apotheker.

    Das Cergem wird wie folgt berechnet:

    Lauer-Einkaufspreis der 10er Packung
    abzüglich 25 %
    + 19% MwSt
    geteilt durch 10 = Einzeldosis (meines Wissens z. Zt. unter 40,- EUR)

    Es gibt keine Möglichkeit das Cergem im Rahmen des AOP abzurechnen.

    Gruß
    ratlos

  • Kann ich nicht auch erst durch 10 teilen = 42,25 Endpreis kommt auf 37,71 - lt. Beispiel im Buch der DKG - Materialien und Infos der DKG ist so ein Beisiel drin - Seite 46 - § ) Abs. 7 ( 14. Auflage )

    Hat das schon mal jemand abgerechnet - und bezahlt bkommen -
    Was sagt Herr Offermanns dazu ?

    R.E.

  • Hallo,

    aus aktuellem Anlaß möchte ich dieses Thema nochmals "aufwärmen"!

    Ein Kostenträger setzt zur Berechnung der Vergütung nach §9 Abs. 7 AOP den Krankenhauseinkaufspreis der Lauertaxe statt dem geforderten Apothekeneinkaufspreis an (mit minderndem Erfolg).

    Ist das korrekt? Wie kann ich reagieren!

    Viele Grüße

    Andi :d_zwinker: