Eigenes BIPAP - Gerät auf der Intensivstation

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Konstellation würde ich gerne mit dem Kreis des Forums diskutieren:

    Patient mit ausgeprägter chronischer respiratorischer Insuffizienz und Schlafapnoe - Syndrom wird elektiv viszeralchirurgisch operiert. Nach einer invasiven Nachbeatmungszeit erfolgt ein Weaning über BIPAP - Vision mittels Maske. An dieses Weaning schließt sich ( weiterhin auf der Intensivstation ) eine zwei Behandlungstage umfassende Phase an, in der der Patient über Nacht wieder an sein eigenes BIPAP - Synchrony - Gerät angeschlossen und entsprechend beatmet wird. Sind die Stunden am eigenen Gerät auch als Beatmungszeiten zu bewerten, letztlich wurde auch im Rahmen des Intensivaufenthaltes überprüft, ob der Patient respiratorisch so stabil war, das die Fortsetzung der häuslichen BIPAP - Therapie wieder möglich war.

    Für jeden Hinweis bin ich dankbar.

    Verregnete Grüße aus dem Münsterland

  • Hallo,
    Gegenfrage: wurde der Patient intensivmedizinisch versorgt?

    das dürfte der Terminus knacktus werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin Münsterländer,

    meine Gedanken zum Fall:

    - wir reden über BIPAP als Variante eines \"positive airway pressure\" (PAP) und somit würde ich es erst einmal wie CPAP behandeln.
    - Versorgung auf Intensivstation lag kontinuierlich vor
    - DKR 1001h sagt zu Schlafapnoe-Patienten: \"Wenn bei Erwachsenen [...] eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind [...] die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.\"
    - DKR 1001h sagt zum Masken-CPAP: \"Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.\"

    Meine persönliche Interpretation: Weaning mit BIPAP mit Maske zählen (ganzen Tag zählen), wenn min. 6 Std./Tag entwöhnt wurde, unter der Vorraussetzung, dass das Weaning als solches auch dokumentiert ist.

    Nach Umstieg auf eigenes System würde ich aber von keinem Weaning mehr ausgehen, sondern dem \"normalen\" Zustand des Patienten und die Zeit somit nicht mehr dazu zählen.

    Viele Grüße

    Jannis

  • Hallo, Herr Horndasch !

    Der Patient wurde während dieser Zeit primär aufgrund seiner Hemicolektomie intemsivmedizinisch versorgt. Die Fortsetzung der häuslichen BIPAP - Therapie nach Abschluss der Weaning - Phase war recht problemlos.

    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,
    bei heimbeatmeten Patienten, die intensivmedizinisch betreut werden wird die Beatmungszeit erfasst. Allerdings nur die tatsächliche Zeit, wenn kein Weaning erfolgt. Wurde im oben genannten Fall ernsthaft ein Weaning versucht, sieht es anders aus.

    BIPAP kann allerdings nicht mit CPAP gleichgesetzt werden, hier handelt es sich um eine kontrollierte Beatmung auf zwei verschiedenen Druckniveaus und nicht nur um einen positiven Atemwegsdruck.

    FG Karla