OPS-Datum teilstationär bei Feiertagen

  • Guten Tag zusammen,

    mich würde interessieren, wie andere Krankenhäuser bei teilstationären Patienten die OPS generieren, wenn Feiertag in den Zeitraum fallen.

    Folgender Fall:
    Aufnahmedatum an einem Montag vor Ostern.
    1 MO Behandlung
    2 DI Behandlung
    3 MI Behandlung
    4 DO Behandlung
    5 FR frei - Karfreitag
    6 SA/7 SO frei - Wochenende
    8 MO frei - Ostermontag
    9 DI Behandlung
    10 MI Behandlung
    11 DO Behandlung
    usw.
    Teilstationäre Behandlung mit Therapieeinheiten > 0 je Woche
    keine Intensivbehandlung, keine psy.th. Komplexbehandlung.

    Der erste OPS wird mit der neuen Klarstellung in den Kodierrichtlinien am Aufnahmetag gesetzt. Der achte Tag ist ein Feiertag. Setze ich den neuen OPS auf dieses Datum? Oder auf den Folgetag? Oder besteht eine Woche im Sinne einer teilstationären Behandlung aus 5 Behandlungstagen, dann würde ich erst am Mittwoch den 2. OPS festsetzen.

    Hat jemand zu diesem (zugegebenermaßen eher Orchideen-) Thema mal etwas gelesen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mathias Klee

  • Hallo Herr Klee,
    laut OPS 2010/2011 besteht eine Behandlungswoche aus sieben Tagen, ausser, der Behandlungsbereich ändert sich. Da wird auch kein Unterschied gemacht zwischen teil- und vollstationärer Behandlung.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Selbst, wenn der erste Tag einer Behandlungswoche ein Feiertag oder Sonntag ist, gilt dieser Tag als Bezugsdatum für den OPS. Sie zählen also, wenn kein Behandlungsbereichwechsel vorliegt, immer sieben Tage weiter. Daran ändern auch Feier- und Sonntage nichts. Sie können ja trotzdem für die Behandlungswoche dann OPS generieren.

    Auch, wenn eine Behandlungswoche aus 6 Feiertagen und einem Sonntag bestünde, könnten Sie dann noch immer den 9-604 (OPS 2011) kodieren.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    das ist eine interessante Frage. Hier frage ich mich, ob Tage an denen kein Aufenthalt stattfindet (Wochenende bei Teilstationär) oder Beurlaubung bei stationären Fällen bei den 7 Tagen mitgezählt werden müssen oder setzt man mit der Beurlaubung aus und zählt anschließend weiter?

    Grüße

    Caro

  • Hallo caro!
    Geht man davon aus, dass ein Behandlungstag einem Kalendertag entspricht, so sehe ich keine Schwierigkeiten, den Vergleich zu ziehen zwischen Behandlungstag und Kalendertag.
    Ergo sind die Wochenenden und Feiertage Behandlungstage.
    Es steht ja zB nicht im OPS, dass an Wochenenden in teilstationären Einrichtungen keine OPS generiert werden dürfen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. So ganz bin ich allerdings nicht davon überzeugt, da der Patient sich ja dann nicht in Behandlung befindet, sondern zuhause. Gibt es hierzu andere Meinungen? Oder handhaben Sie dis alle so, wie Herr Gohr?

    Gruß Caro

  • Hallo Caro,
    ich sehe es so, dass die tagesklinischen Patienten am Wochenende auch in Behandlung sind. Sie sind ja nicht entlassen. Aber es findet eben keine Therapie statt die zu kodieren ist. Also zählt meiner Meinung nach die ganze Woche (z.B. von Montag bis Montag)
    Gruß von Suse

  • Hallo Caro,
    es wird bei uns ebenfalls 7 Tage als Behandlungswoche, unabhängig von Sonn- und Feiertagen, genommen. Ich habe auch in OPS- Beschreibung bezüglich Behandlungswoche keine Ausnahmen gelesen.
    Gruß Rasmas