Die "andere neurologische Komplexbehandlung" 2011

  • Zitat


    Original von Blaschke:


    Wenn man \"umgehend\" im 8-98b also streng auslegt, wären die Anforderungen an die \"umgehende\" Untersuchung höher als bei der \"großen\" Komplexbehandlung, und das kann m. E. auch nicht ernsthaft gemeint sein.
    V. Blaschke

    Hallo Herr Blaschke,
    ich fürchte genau so ist es gemeint.
    Nach meinem Eindruck geht es hier nicht um medizinische Versorgung als solche, sondern um die Verteilung der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
    Und ob ein niedergelassener Neurologe, der formal die Kriterien erfüllt, da er FA für Neurologie ist, besser in er Beurteilung von Schlaganfällen ist als ein in der Stroke unit tätiger Kollege der das seit Jahren macht, mag dahingestellt bleiben.
    Mir sind jetzt schon Fälle zu Ohren gekommen, wo pensionierte Neurologen als Konsilärzte am Wochenende (Tägliche Präsenz eines Neurologen) sich ein Zubrot verdienen sollen - aber das sind sicher nur Gerüchte.

    Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: die neurologische Erstuntersuchung hat durch einen Neurologen zu erfolgen. Und ob hier eine Rufbereitschaft ausreicht, wage ich zu bezweifeln, da ja hier tariflich keine Zeitvorgaben gemacht werden können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    es macht aber keinen Sinn, bei der \"kleinen\" Komplexbehandlung die erste Untersuchung umgehend von einem Neurologen zu erfordern, während dies bei der \"großen\" Komplexbehandlung dann nicht notwendig sein soll.

    Ob dies eine bewußte, absichtliche Ungleichbehandlung ist oder ein \"sorgloser\" Umgang bei der Formulierung, bleibt mal dahingestellt und ist wohl so nicht zu klären. Bedauerlich ist der Mangel an Sorgfalt schon.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Wertes Forum,

    in den Mindestvoraussetzungen für die 8-89b wird der Beginn der Physio-Logo-Ergotherapie innerhalb 24 h bei entsprechendem Defizit... (ist ja allen bekannt).
    Dabei müssen die Leistungen nicht zwingend durch hauptamtlich im Hause Beschäftigten erbracht werden, sondern können auch durch bedarfsangepasste Leistungen von extern sicher gestellt werden...
    Wir haben in unserem Haus Samstags noch einen Physiotherapeuten. Allerdings keinen Logopäden am Wochenende.
    Frage: Darf das gesondert geschulte Personal auf der Stroke dies am Wochenende durchführen, oder muss es zwingend am WE ein \"externer\" Logopäde sein???

    Vielen Dank
    bewe

  • Hallo zusammen,
    gibt es schon erste Erfahrungen in der Interpretation der Kostenträger und Rechnungsprüfer mit dem Begriff "Umgehend"?
    Für Antworten wäre ich dankbar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da es keine allgemeingültige Definition gibt, empfehle ich Ihnen, dies mit ihren MDK-Prüfern zu besprechen. Bei uns ist es abgeklärt, dass innerhalb 1 h die Untersuchung zu erfolgen hat.

  • Hallo,
    wir haben das mittlerweile so festgelegt, dass der Neurologe unmittelbar (i.S. von sofort, unverzüglich, etc) nach Abschluss der bildgebenden Diagnostik (Eingangs-CT) die Untersuchung des Patienten durchführt und in Kenntnis des CT-Befundes die weitere Therapie anordnet. Eine strikte zeitliche Festlegung ist damit nicht verbunden, aber es ist real in den meisten Fällen unter 1 h.
    In der Rechnungsprüfung haben wir damit bis dato keine Probleme.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    der MDK-Arzt verlangt die Dokumentation der Uhrzeit und des Befundes handschriftlich in der Monitorkurve.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.