Reanimation, V.a. Lungenembolie bei Pankreas-Ca

  • Liebes Forum,

    irgendwie bin ich bei der Kodierung von Karzinomen sehr unsicher...

    Folgender Fall:

    Pat wurde zu Hause reapflichtig, NA => Intubation, Reanimation=> Intensivstation.
    Hier erst Kreislauf, dann erneut reapflichtig, akute Rechtsherzbelastung im Echo, CO2-Differenzspricht für LE... In Gesamtbetrachtung wurde wegen dem bereits in Lunge, Leber und Magen metastasierenden Pankreaskopf-Ca von weiteren Massnahmen abgesehen und Pat verstarb.

    Was ist die richtige HD ???

    LE kann ich nicht nehmen, da wir keine Therapie wie z.B. Heparin, Lyse..eingeleitet haben. Ist aber trotzdem wahrscheinlich.

    Pankreas-Ca, hat die Patientin natürlich und diese malige Erkrankung ist bestimmt auch der Grund für die wahrscheinliche LE, aber letztendlich kann man nicht genau sagen, warum sie reapflichtig wurde...

    Also ist für mich die Reanimation die HD, deswegen kam sie rein, wurde auch bei uns kurz gedrückt...

    aber !!! darf ich das Pankreas-Ca als ND kodieren ?? ?? Wir haben uns ja viele Gedanken gemacht und letztendlich deswegen von weiteren Massnahmen abgesehen ??

    Wer kann mir bitte helfen

    Danke !!
    Martha

  • Hallo,

    eine Reanimation ist keine Diagnose, sondern eine Maßnahme. Der unmittelbare Anlass für eine Reanimation ist üblicherweise ein Herz-Kreislaufstillstand (I46.-, Exklusiva beachten). Gemäß DKR 0903a ist ein Kode aus diesem Bereich aber nur dann zu verwenden, wenn die zugrunde liegende Ursache nicht bekannt ist.

    Da in dem von Ihnen geschilderten Fall offensichtlich das metastasierende Malignom als wahrscheinliche Ursache (mittelbar oder unmittelbar) für den Herzstillstand des Patienten angesehen wurde, sollte es m.E. auch als Hauptdiagnose verschlüsselt werden. Weitere Diagnosen sind dann nicht mehr erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,
    eine Reanimation nach Herzstillstand infolge fulminaner LE wäre für mich schon genügend Aufwand, um die LE zu kodieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin Herr Hollerbach,

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    eine Reanimation ist keine Diagnose, sondern eine Maßnahme. Der unmittelbare Anlass für eine Reanimation ist üblicherweise ein Herz-Kreislaufstillstand (I46.-, Exklusiva beachten). Gemäß DKR 0903a ist ein Kode aus diesem Bereich aber nur dann zu verwenden, wenn die zugrunde liegende Ursache nicht bekannt ist.

    Entschuldigung, das steht aber so nicht in der DKR 0903a:

    Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.

    Selbstverständlich wird die I46.- als ND kodiert, wenn man eine Reanimation durchgeführt hat, da die Kriterien der ND erfüllt sind.

    Grüße

    Jannis

    [e] Typo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Jannis:
    Selbstverständlich wird die I46.- als ND kodiert, wenn man eine Reanimation durchgeführt hat, da die Kriterien der ND erfüllt sind.

    Es geht hier aber um die Frage der HD-Zuordnung, nicht um die Frage, ob es als ND zu kodieren ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von D. D. Selter:
    Hallo,


    Es geht hier aber um die Frage der HD-Zuordnung, nicht um die Frage, ob es als ND zu kodieren ist.

    Moin Herr Selter,

    nein, Herr Hollerbach läßt zusätzlich zur Kodierung der HD keine Kodierung der I46.- als ND zu :

    Zitat

    Da in dem von Ihnen geschilderten Fall offensichtlich das metastasierende Malignom als wahrscheinliche Ursache (mittelbar oder unmittelbar) für den Herzstillstand des Patienten angesehen wurde, sollte es m.E. auch als Hauptdiagnose verschlüsselt werden. Weitere Diagnosen sind dann nicht mehr erforderlich.

    Das kann man so nicht stehen lassen und führt den Threadersteller in die Irre. Selbstverständlich ist der Herzstillstand als \"weitere Diagnose\" (=Nebendiagnose) bei Durchführung einer Rea zu kodieren.

    Diese Aussage möchte ich hier nicht unkommentiert stehen sehen, da sie sich nicht mit den DKRs deckt.

    Grüße

    Jannis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Missverständnis, denn ihr Zitat beinhaltete eben genau nicht dass, was sie jetzt aufführen:

    Zitat


    Original von Jannis:
    Moin Herr Hollerbach,

    Das bezieht sich nur auf die HD. Wenn sie diesen Teil \"Weitere Diagnosen sind dann nicht mehr erforderlich\" noch mitgenommen hätten, wäre mir das klar gewesen.

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Jannis:
    Selbstverständlich ist der Herzstillstand als \"weitere Diagnose\" (=Nebendiagnose) bei Durchführung einer Rea zu kodieren.


    mit Verlaub: da es bei allen Formen des Ablebens im Endeffekt zu einem Herzstillstand kommt, halte ich persönlich die Angabe eines solchen ICD-Kodes als Nebendiagnose nicht für eine relevante Zusatzinformation; der Tod des Patienten ist schließlich schon durch die Entlassart ausreichend dokumentiert, und den Aufwand für die \"Reanimation\" bildet der OPS-Kode 8-771 ab.

    Aber den Erbsenzählern unter uns sei hiermit zugestanden, dass nach DKR bei einem Herzstillstand mit Reanimation ein Kode aus I46.- zu kodieren ist.
    Zufrieden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,
    also wenn im Verlauf eine I46.0 auftritt, dann darf und soll die doch auch kodiert werden.
    I46.0 = Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung.

    Und eine erfolgreiche CPR widerspricht erst mal dem Ableben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch