OPS2011 - Intensivmerkmale

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Vor ein paar Wochen hatte Herr Schaffert freundlicherweise die ihm telefonisch zugetragene Mitteilung vom DIMDI veröffentlicht, die gesetzliche Unterbringung allein sei kein ausreichendes Merkmal für die Eingruppierung in die Intensivbehandlung.

    Dem entgegen gibt es nun eine schriftliche Stellungnahme vom DIMDI, die heute einer ärztlichen Kollegin (eine stille Mitleserin des Forums) mitgeteilt wurde.
    Diese teile ich Ihnen nun mit freundlicher Genehmigung eben jener Kollegin mit.

    Viel Spaß und ein wunderbares Wochenende,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag allerseits, insbesondere Herr Gohr,

    ich habe gerade folgende Mail an das DIMDI versandt:

    Ich hoffe, es findet jetzt eine für alle offiziell nachlesbare Klarstellung statt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo an alle im Forum,

    es gab eine interessante Frage von unseren Ärzten bezüglich der Intensivkriterien: Ist die Selbst- oder Fremdgefährdung nach den (strengen) Kriterien des Psych-KGs zu beurteilen?
    Ist die akute Selbstgefährdung z.B. auch dann zu werten, wenn der Patient Krankheitseinsicht zeigt und sich auf freiwilliger Basis behandeln läßt?

    Grüße

    Caro

  • Hallo caro!
    Ich sehe kein Problem darin, einen Patienten, der akut selbstgefährdet ist, auf freiwilliger Basis zu behandeln und dann aber entsprechend als Intensivpatienten einzustufen.
    Hier ist das Regelwerk ja mal wieder schwammig genug.
    Andererseits schreibt das Regelwerk ja nicht vor, dass eine Unterbringung vorliegen MUSS, damit ein Patient als Intensivfall eingestuft werden kann.

    Vergleiche mit der PsychPV sind mühsam...

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hi zusammen!

    Zitat

    Original von caro: Ist die Selbst- oder Fremdgefährdung nach den (strengen) Kriterien des Psych-KGs zu beurteilen? Ist die akute Selbstgefährdung z.B. auch dann zu werten, wenn der Patient Krankheitseinsicht zeigt und sich auf freiwilliger Basis behandeln läßt?

    Zitat

    Original von B. Gohr: Ich sehe kein Problem darin, einen Patienten, der akut selbstgefährdet ist, auf freiwilliger Basis zu behandeln und dann aber entsprechend als Intensivpatienten einzustufen.


    Meiner Ansicht nach müssen wir nicht das PsychKG heranziehen, um die Intensivkriterien zu verstehen. Ein krankheitseinsichtiger Patient, der sich freiwillig behandeln läßt, ist wahrscheinlich meistens auch absprachefähig bezüglich seiner Suizidalität und damit nicht mehr akut eigengefährdend. Ist der Patient aber schwer depressiv oder psychotisch und droht eine impulsive Suizidhandlung in diesem Rahmen, so kann er trotz momentaner Einsicht und Mitarbeit akut selbstgefährdend sein.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo zusammen,

    wir diskutieren bei uns gerade, was den \"keine eigenständige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme\" heißt. Das Spektrum reicht von \"geht nicht von sich aus zu den Mahlzeiten\" bis zu \"muß komplett durch andere ernährt/ Flüssigkeit zugeführt bekommen\". Wie sehen das andere Kliniken/ Kodierer?

    Viele Grüße

    B. Knittel

  • Hallo zusammen,

    wir haben uns auf etwa auf folgendes geeinigt:

    Gilt nicht für Patienten, die man nur auffordern muss zu den Mahlzeiten zu gehen und dies dann auch tun, oder die man aufgrund körperlicher Einschränkungen dorthin begleiten muss und evtl. noch vorher Nahrung zerkleinert werden muss und die dann selbständig essen.

    Gilt für Patienten die zwar selbständig Nahrung aufnehmen können, jedoch währenddessen beaufsichtigt oder motiviert werden müssen oder denen eben Nahrung oder Flüssigkeit gegeben werden muss.

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo zusammen,

    bisher konnte ich keine weiteren Stellungnahmen finden, die die Frage klären, ob gesetzliche Unterbringung alleine eine Einguppierung in Intenivbehandlung rechtfertigt.

    Für welches Vorgehen haben sich die Kliniken in der Praxis entschieden?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ein schönes Wochenende

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo E. Rah,

    auf den DIMDI-Seiten gibt es Hinweise, die genau den Fall beschreiben:
    - das Merkmal der gesetzlichen Unterbringung zählt bei der Berechnung des Intensivkodes nicht mit.
    - wenn es allerdings einziges Merkmal ist (z.B. weil Absprachefähigkeit besteht o.Ä.), ist ein Kode aus dem Bereich 9-614 (1 bis 2 Merkmale) zu nehmen.
    Man findet diese Regelung beim Suchen nach gesetzlicher Unterbringung auf der Homepage unter
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…uelle-infos.htm.

    Wörtlich heisst es sort \"Um gesetzlich untergebrachte Patienten einheitlich abzubilden, ist auch in diesen Fällen ein Kode aus dem Bereich 9-614 (für Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen) zu wählen.\"

    Noch ein schönes Wochenende,

    Olanza

  • Also gibt es keine Neuigkeiten. Vielen Dank.

    Grüße,
    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Zusammen,
    in unserer Abteilung sind wir uns stellenweise bei der Eingruppierung nicht einig. Wie würden Sie folgende Sachverhalte bewerten?

    1.Aufnahme als Notfall auf:
    a)geschlossener Station b) normaler Station

    2.Entzugsbehandlung mit starkem vegetativem Entzug allerdings mit normotonen RR-Werten

    Sind dies Intensivkriterien im Sinne des OPS2011?

    Ich habe die Beispiele bewußt allgemein formuliert, um einen möglichst großen Interpretationsspielraum zu haben.

    mfg