Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vor ein paar Wochen hatte Herr Schaffert freundlicherweise die ihm telefonisch zugetragene Mitteilung vom DIMDI veröffentlicht, die gesetzliche Unterbringung allein sei kein ausreichendes Merkmal für die Eingruppierung in die Intensivbehandlung.
Dem entgegen gibt es nun eine schriftliche Stellungnahme vom DIMDI, die heute einer ärztlichen Kollegin (eine stille Mitleserin des Forums) mitgeteilt wurde.
Diese teile ich Ihnen nun mit freundlicher Genehmigung eben jener Kollegin mit.
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Sehr geehrte Frau ---vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Es trat die Frage auf, wie zu verschlüsseln ist, wenn bei einem Patienten ausschließlich das Merkmal „gesetzliche Unterbringung“ ohne ein weiteres in der Auflistung aufgeführtes Merkmal vorliegt. Dies kann beispielsweise zutreffen, wenn ein Patient wegen erheblichen Selbstverletzungen ohne beabsichtigten Suizid gesetzlich untergebracht wird. In diesen Fällen besteht nunmehr das Problem, dass einerseits ein Merkmal, wie gefordert, vorliegt („gesetzliche Unterbringung“) und andererseits dieses bei der Addition aber nicht zu berücksichtigen ist. Um gesetzlich untergebrachte Patienten einheitlich abzubilden, ist in diesen Fällen auch ein Kode aus dem Bereich 9-614 (1 bis 2 Merkmale) zu wählen.
Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.
Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Klassi-Team
Viel Spaß und ein wunderbares Wochenende,
B. Gohr