OPS2011 - Intensivmerkmale

  • Hallo BB,
    wenn die Überwachung so erfolgt ist mit halbstündlichen Kontrollen aufgrund seines Entzuges würde ich die Vitalgefährdung als Intensivmerkmal aufnehmen!
    Letzendlich entscheidet der Arzt.
    VG aus dem Sonnigen Norden
    peter-paul

  • Schönen guten Tag Butterblume

    Zitat


    Original von butterblume:
    Das Problem liegt darin, daß ich die Kodierung erst seit wenigen Woche mache und deben diesbezüglich unsicher war.

    Sorry, aber ich hatte die Frage einfach nicht verstanden. Jetzt dämmert es mir...die Frage ging in die Richtung ob es eine Doppekodierung der Intensivbehandlung wäre?


    Zitat


    Original von butterblume:
    Eine vitale Gefährdung sehe ich durchaus auch in Blutdruckentgleisungen (alle 30 Minuten RR-Messung), Prüfung der Vigilanz, Blutzuckermessungen. Das alles ordentlich dokumentiert.

    Noch einmal sorry, aber das was sie beschreiben sind Maßnahmen, die noch keine Aussage über den Zustand des Patienten machen. Lediglich die Blutdruckentgeleisungen geben einen Hinweis, aber diese können so oder so sein und sind per se auch nicht vital gefährdend. Vital gefährdend heißt lebensbedrohlich! Dazu gehört meines Erachtens ein entsprechend formulierter Befund.

    Ich bin ja nicht so penetrant, weil ich Sie ärgern will. Ich möchte nur auf die Notwendigkeit der entsprechenden Dokumentation hinweisen und da genügen meines Erachtens nicht ein paar Blutdruck und Zuckermessungen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Ich verstehe Sie, Herr Schaffert. Unsere Dokumentation ist tatsächlich schon gut und wir achten darauf, daß keine Lücken entstehen. Ich bin ebenso auch eine Verfechterin der fundierten Dokumentation...

    Stellen Sie sich das so vor:
    Neuling auf diesem Gebiet arbeitet sich ein und erhält Fragen von Kollegen aus der Pflege und dem Ärzteteam. Und sucht weiter nach Antworten.
    Es besteht bisher der Glaube: wenn ein Patient nach PsychPV in A2 - Allgemeinpsychiatrie- einsgestuft wird, kann er nicht gleichzeitig das Intensivmerkmal \"Entzugsbehandlung\" erhalten.
    Ich war aber der Meinung, nach dem wie ich das bisher verstanden habe, das eine mit dem anderen nicht zwangsläufig zu tun hat.

    Sprich: ein schwer depressiver Patient hat sich auf Deutsch gesagt zwei Tage vollaufen lassen, weil er seinen Zustand nicht erträgt. Er hat also keine Alkoholerkrankung, sondern primär eben Depression (PsychPV A Bereich). Dennoch ist er am ersten Tag eben alkoholisiert, hat die Tage auch nicht gegessen, BZ runter usw. Dann bekommt er das Merkmal Entzugbehandlung.

    (Zum Verständnis: unser Programm erfasst alles in einem Rutsch: ein Mal öffnen, PsychPV eingeben, daneben Regel oder Intensiv, danach die Merkmale anklicken.)

    Ist jetzt meine (ich gebs zu, umständliche) Frage verständlicher?

  • Guten Tag Herr Schaffert,

    Zitat

    Original von R. Schaffert:
    ......Notwendigkeit der .... Dokumentation .......


    vielen Dank für diesen nochmaligen Hinweis, welcher inzwischen in allen Bereichen trotz optimaler Diagnostik und Therapie das \"A und O\" ist und nicht oft genug betont werden kann.

    Nebenwirkungen von Medikamenten, Zwischenfälle bei Eingriffen, fehlende Einwilligung des Patienten in die beabsichtige Diagnostik oder Therapie, Änderungen von Befunden, Gründe für Überschreitungen der Verweildauer - kurz: ALLES dokumentieren, was auch nur \"knapp neben der Norm\" auftritt. Aus forensischen Gründen, aus Gründen der Kodierung - nicht zuletzt aber oftmals für Patienten unabdingbar, sind doch dokumentierte Befunde, Einschätzungen und Überlegungen zum Procedere der einzig \"rote Faden\". Stichwort: Nahezu täglicher Wechsel des Stationsarztes .....

    Auch Ihnen noch einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Liebe Butterblume, aus meiner und unserer Sicht ja, Sie müssen \"innerlich und inhaltlich\" wie Hr. Gohr betonte die beiden medizinischen \"Klassifikations-Systeme\" trennen in Pseudo-OPS und OPS. Nette Grüße