Maisonneuvefraktur

  • Hallo
    Ich bräuchte chirurgischen Kodierrrat!
    Pat. hat Maisonneuvefraktur d.h. laut Röntgenbild und OP-Bericht ist eine Fraktur im Schatbereich der Fibula, eine Fraktur an der dist. Fibula sowie ein knöcherner Syndesmosenausriss. Die S 82.7 kann man, wenn ich die Exkl. richtig interpretiere nicht nehmen. Soll ich statt dessen die prox. und dist. einzeln kodieren und den knöch. Syndesmosenausriss mit der S93.43
    ich danke schon mal recht herzlich für eure Hilfe
    danio

  • Hallo danio,

    am ehesten passend: S82.41 + S93.43 (der knöcherne Syndesmosenausriss wird hier nicht als Fraktur, sondern als Bandläsion angesehen).
    Ansonsten versuchen Sie mal \"Maisonneuve\" als Suchbegriff:

    2005

    2009

    2008-2010

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Danio, hallo Forum,

    unfallchirurgisch handeltes sich um eine Fraktur im Gelenkbereich des
    Sprunggelenkes, hieraus ergibt sich auch das Therapieregime.
    Somit ist es frakturmorphologisch ein Außenknöchelbruch, der bei S82.4- als Exclusivum angegeben ist.
    Beim Außenknöchelbruch kann sogar eine Fraktur am Fibulaköpfchen vorliegen.

    Die Syndesmosenruptur ist auch keine Gelenkluxation, somit wäre dieser Code nicht schlüssig.

    Ohnehin dürfte sich das Problem nicht um die korrekte Diagnosecodierung sondern um die Codierung der Frakturversorgung drehenj, diese kann Erlös relevant sein.

    Gruß

    P.Host

  • Hallo Herr Host,

    bei der Maisonneuvefraktur handelt es sich zumeist um eine Schaftfraktur mit distaler Bandverletzung. Es handelt sich um eine Verletzung im Gelenkbereich, die Fraktur liegt aber eben nicht im Gelenkbereich - selbst wenn der Verletzungsmechanismus einer Gelenkverletzung entspricht.

    Wenn wir anfangen den Gelenkbereich des OSG bis zum Fibulaköpfchen auszudehnen, öffnen wir das Tor für sämtliche medizinische Uminterpretationen in Deutschland. Und davon haben wir schon mehr als genug.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Zitat


    Original von schemmi:
    ...Und davon haben wir schon mehr als genug.


    Wie wahr!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Schemmann, Hallo Herr Balling,

    wie einfach war chirurgisches Leben vor DRG und Abrechnungsproblemen,
    früher war die Maisonneuvefraktur eine Sonderform der Aussenknöchelfraktur
    und wurde (und wird hoffentlich auch noch) als solche behandelt.
    Der Gelenkbruch ist schwerer und aufwendiger zu behandeln als ein (biomechanisch) simpler Schaftbruch.
    Wenn nicht die Versorgung eines Schaftbruches anders (höherer Erlös) eingruppiert würde sondern gleich oder niedriger, gäbe es die Diskussion nicht.

    Wenn ich jetzt in chirurgischen Arztbriefen häufig die Diagnose Schaftfraktur der Fibula bei hohen Weber C Frakturen oder Maisonneuve Brüchen lese, kann ich nur hoffen, dass richtig behandelt wurde. In der Ausbildung junger Chirurgen versuchen wir gerade den Unterschied zwischen Gelenk und Schaftfraktur weiterzugeben.

    Das Gelenk (OSG) geht nun mal biomechanisch bei entsprechenden Frakturmechanismen bis zum Fibulaköpfchen. Eine Uminterpretation wäre dies anders zu sehen, insbesondere in der korrekten Diagnosecodierung.

    Ob man dies im OPS zu umsetzen will/soll/muss, mag man diskutieren.

    Eine Maisonneuvefraktur sollte ein Außenknöchelbruch bleiben, vgl. die Klassifikationen der AO nach Weber etc.

    P.Host.