Teilstationäre Versorgung

  • Hallöchen!
    Ich bin ein absoluter Neuling hier und hoffe auf gute Ratschläge und Erfahrungen!

    Bin ein Neuling im Medizin-Controlling Psychiatrie.
    Da ich sowohl für die stationäre als auch teilstationären Bereiche zuständig bin, ist das manchmal ein ziemlicher Spagat!

    Meine Frage bezieht sich auf teilstationär:
    In wie weit fallen die somatischen Erkrankungen mit in die Diagnosen hinein?
    Beispiel:

    Pat. kommt mit Depression , hat zusätzlich einen art. Hypertonus und einen Diabetes mit Tbl. eingestellt!
    Medikamente nimmt der Pat. zu Hause!
    Müssen dann trotzdem die Nebendiagnosen (somatisch) mit aufgeführt werden??

    Im stationären Bereich wird ja alles aufgeführt!

    Hoffe meine Frage ist zu verstehen??

    Danke schon Mal.

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hallo Curley-Sue,

    auch bei teilstationären Fallen ist - wie bei stationären Fällen - die medizinische notwendige Behandlung (hier Medikation) im Versgungsauftrag des Krankenhauses enthalten: § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V; § 2 Bundespflegesatzverordnung.
    Dies ist vollkommen unabhängig, ob der Patient die vom KH verordneten und zur Verfügung gestellten Medikamente zu Hause oder im KH nimmt.

    Also entsprechende Nebendiagnosen sind kodierbar.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Guten Tag zusammen,
    ich bin auch Neuling auf dem Gebiet des Psychiatrie-Kodierens, habe mir aber von erfahrenen Kodierern sagen lassen, dass eine Nebendiagnose nur dann verschlüsselt werden kann, wenn das Krankenhaus auch einen Aufwand dadurch hat. Wenn der teilstationäre Patient nun seine internistischen Medikamente vom Hausarzt verordnet zu Hause einnimmt hat das teilstationär behandelnde Krankenhaus ja keinen Aufwand. Also können die internistischen Nebendiagnosen nicht kodiert werden. So wird es jedenfalls bei uns gemacht, aber wenn ich da einer falschen Information aufgesessen bin lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
    Grüße von Anja Loos

  • Hallo !
    Wenn es mit den Medikamenten tatsächlich so läuft wie beschrieben, würde ich es auch nicht verschlüsseln. Aber wenn die Erkrankung ( z.Bsp. Hypertonus oder Diabetes) einen anderen Aufwand als nur die Medikamenteneinnahme erfordert, RR oder BZ regelmäßig messen, dann ist es zu verschlüsseln....
    Grüße von kodikas

  • Sehe ich auch so.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!!
    Denke auch , das ich nur Somatik dort codiere , wenn regelmäßige Kontrollen erfolgen!
    Bin wirklich gespannt wie sich alles weiter entwickelt!!
    wünsche einen schönen Tag!

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hallo,
    ich kann die Einschätzung nicht teilen.
    Die Medikamente müssen während eine Krankenhausaufenthaltes (unabhängig, ob voll- oder teilstationär) vom Krankenhaus gestellt werden. Die über Rezept und Hausarzt erhaltenen Medikamente brauchen in dieser Zeit nicht verwendet werden) Begründung in 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V; § 2 Bundespflegesatzverordnung.

    Grüße von
    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Kodikas:
    Wenn es mit den Medikamenten tatsächlich so läuft wie beschrieben, würde ich es auch nicht verschlüsseln. Aber wenn die Erkrankung ( z.Bsp. Hypertonus oder Diabetes) einen anderen Aufwand als nur die Medikamenteneinnahme erfordert, RR oder BZ regelmäßig messen, dann ist es zu verschlüsseln....
    Grüße von kodikas

    Hallo,

    wenn vom Patienten eigene Tabletten, egal wo, selber genommen: Keine Kodierung, da kein Aufwand im Sinne DKR PD003a.
    Wenn in der Klinik gestellt und genommen: Kodierung im Sinne der DKR PD003a.
    Wenn keine Therapie oder weiterführende Diagnostik bei auffälligen Befunden (z. B. RR) und es wird lediglich kontrolliert: Keine Kodierung im Sinne der DKR PD003a, Abnorme Befunde:

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von E. Rah.:
    ich kann die Einschätzung nicht teilen.
    Die Medikamente müssen während eine Krankenhausaufenthaltes (unabhängig, ob voll- oder teilstationär) vom Krankenhaus gestellt werden. Die über Rezept und Hausarzt erhaltenen Medikamente brauchen in dieser Zeit nicht verwendet werden) Begründung in 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V; § 2 Bundespflegesatzverordnung.

    Alles so korrekt, von der Theorie her. Wenn es aber nicht in dieser Art abgelaufen ist, sondern der Patient hat seine eigenen Tabletten genommen, ist eine ND nicht anzugeben (DKR PD003a nicht erfüllt).

  • Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die \"allumfassende\" Darstellung aller möglichen \"Wenn\"- Fälle. Ich bin dankbar, dass jetzt insgesamt auch stärker das Thema Haupt- und Nebendiagnosen fokussiert wird.

    Freundliche Grüsse

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin