Fallzusammenführung - Komplikation

  • Guten Morgen Forum,

    ich habe eine spezielle Fragestellung, die mir in der Diskussion mit den KK jetzt schon mehrfach begegnet ist und immer wieder zu \"Auseinandersetzungen\" geführt hat. Konkreter letzter Fall:

    Bei der Patientin wird am 11.10. eine Hüft TEP implantiert, Aufenthalt vom 11.10. bis 18.10., anschließend direkte Verlegung in die Reha.

    Dort Sturz auf nassem Boden beim Toilettengang, Luxation und direkte Rückverlegung zu uns mit Reposition und Aufenthalt vom 25.10. bis 01.11..

    Frage an das Forum:
    Ist das eine Zusammenfassung der Fälle wegen \"einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation\"?

    Ich denke nein, da das Ausrutschen incl. folgendem Sturz nicht in unserer Verantwortung gelegen hat. Die KK sagen doch, denn ohne TEP keine Luxation.

    Einen schönen weissen Tag aus Würzburg

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Komplikation muss im Verantwortungsbereich der Klinik liegen. Diese ist die traumatische Luxation, nicht die primäre Implantation. Da augenscheinlich eine durch externen Sturz bedingte Luxation nicht den Verantwortungsbereich der implantierenden Klinik betrifft, ist jede Diskussion in diese Richtung sinnfrei. Warum diskutieren Sie mit der Kasse, oder ist es eine private? Ansonsten ist der Fall dem MDK vorzulegen. Sollte dies nicht erfolgen (oder \"Verrechnung\") rate ich ganz dringend zur Klage!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Zitat


    Original von rogerrabbit:
    Die KK sagen doch, denn ohne TEP keine Luxation.

    Und ohne Geburt keine Erkrankung. :biggrin:

    Mal im Ernst. Auch ich sehe keine Verantwortung des Krhs.
    Evtl. muss sich die Reha mit der Frage auseinandersetzten.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Vielen Dank für die schnelle Bestätigung!

    Leider sind das private Kassen, die momentan so gut wie Alles in Frage stellen.

    Alle anderen Fälle laufen grundsätzlich NUR über den MDK.

    Schönen kalten Tag noch

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe folgenden Sachverhalt:
    1. Fall Rechnung gestellt am 27.10.10
    2. Fall Rechnung gestellt am 15.12.10

    Die Kasse lässt jetzt den 2 Fall prüfen (OGVD und Komplikationen).
    Die Prüfanzeige ging fristgerecht für den 2 Fall ein. Beim 1. Fall ist die Prüffrist verstrichen, kann die Kasse dann überhaupt noch die FZ wegen Komplikation prüfen?

    Vielen Dank!

    Viele Grüßen

    MissB

  • Hallo,
    warum nicht?
    Wenn der MDK die erforderlichen Unterlagen im zweiten Fall findet.
    Und wenn der MDk auch nur den kleinsten Hinweis auf eine Komplikation findet, dann wird der MDK das so ins GA reinschreiben, die Kasse wird FZL fordern und Sie sind am Zug.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo MissB,

    ich denke Ihre Frage läuft darauf hinaus, dass die 6 Wochenfrist nach dem ersten Fall überschritten ist und der Fall damit nicht mehr geprüft werden darf.
    Wir gehen davon aus, dass der V.a. eine FZ erst nach Vorliegen der 2. Rechnung bei KK und MDK aufkommen konnte, daher objektiv früher keine Prüfung möglich war. Daher bearbeiten wir diese Fälle.

    Ich glaube nicht, dass hier ein Gericht formal die Prüfung für verfristet ansehen würde.

    Mfg.

    Uwe Neiser


  • Hallo zusammen,
    das ist ein Thema, das auch mich immer wieder beschäftigt. Ich habe jetzt eine erstinstanzliche Entscheidung vom Sozialgericht in Koblenz. Dort heißt es:
    \"Dabei ist es zur Überzeugung der Kammer für die Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall nicht von Bedeutung, ob das Krankenhaus diese Komplikation verschuldet hat und sie somit auf fehlerhaftem Handeln beruht.\"
    Fallkonstellation: 01.07. Hysterektomie; 11.07. Wiederaufnahme mit Scheidenstumpfhämatom.
    KH ist in Berufung gegangen und ich bin gespannt auf den Ausgang!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Tag,
    auch wir führen derzeit eine juristische Auseinandersetzung. Habe heute ein Schreiben vom Gericht erhalten, dass uns die Kasse verklagt, weil wir die Zusammenlegung nicht vorgenommen haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch