Hallo liebes Forum,
in den DKR-Psych (Version 2011) wird unter PP004a die Vorgehensweise bei unterbrochenen Prozeduren wie folgt beschrieben:
Zitat1. Gibt es einen spezifischen Kode für eine misslungene Prozedur (...), so ist dieser zu verwenden.
2. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS kodieren, so wird nur die Teilleistung kodiert (...).
3. Wird eine Prozedur nahezu vollständig erbracht, so wird sie kodiert.
4. In allen anderen Fällen ist die geplante, aber nicht komplett durchgeführte Prozedur zu kodieren.
Angenommen, dass ein Patient ein Bezugstherapeutengespräch nach etwa 20 Minuten abbricht, könnte dann die Therapieeinheit entsprechend Punkt 3 trotzdem voll angegeben werden oder mache ich einen Denkfehler, indem ich die TE mit einer Prozedur gleich setze?