Fallzusammenführung

  • Ich habe eine Frage.
    Pat. kommt zur elektiven Cholezystekomie.03.11 bis 09.11 ( H08A)
    am 11.11 Histologie Gallenblasen CA
    Pat wird zur erneute stationäre Aufnahme 17.11. zur Nachresektion einbestellt. DRG H09A

    Gilt hier die Fallzusammenführung.???

    Danke im vorraus

  • Weil der MDK sagt es handelt sich um einen Fall!
    Es würde sich um einen durchgehenden FAll handeln
    Da wir den Pat. vor Eingang des Histologischen Befundes entlassen haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Hütti:
    Weil der MDK sagt es handelt sich um einen Fall!

    Na dann ist es ja klar....

    Wir haben schon an mehreren Stellen diese Diskussion geführt und festgestellt, dass bei nicht nötiger stationärer Behandlung die Entlassung erfolgen muss. Dies ist gerade ein von den Kassen hochgehaltenes Dogma (zu recht). Warum man in den Fällen davon abweichen soll, wo im Nachhinein erst durch die histopathologische Begutachtung eine weitere stationäre Behandlung notwendig wird, ist weder durch Regeln vorgegeben, noch sinnvoll praktizierbar.

    Durchgängige Fälle sind stationäre Behandlungen ohne Unterbrechung oder im Sinne der durch die FPV vorgegeben Fallzusammenlegungen. Weder liegt eine Beurlaubung vor, noch eine Wiederaufnahme nach der Definition des §2. Daher ist der MDK weiterhin in der Erklärungsnot.

  • Hallo,

    bemühen Sie gfg. mal ergänzend mal die Suchfunktion...

    Mit Verlaub: Natürlich ist das alles ein Fall. Und wenn der Patient wegen seines Rezidives wiederkommt, ist das auch eine Erkrankung und damt ein Fall. Und so weiter...

    Diese Argumentation steht auf überhaupt keinem inhaltlichen Boden.
    Der Patient war vor Eintreffen der Histo zu entlassen, da nicht mehr stationär behandlungsbedürftig. Punkt. Und dann war er wieder aufzunehmen, da sich eine (\"neue\") stat. Behandlungsnotwendigkeit ergeben hatte. Punkt.
    Meint Ihr MDK im Ernst, \"warten auf histlogischen Befund\" begründet eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit? (Am Rande: Wie ist es dann bei den ambulanten Gallen? Darf man die überhaupt ambulant machen ohne Schnellschnitt??)

    Entschuldigung, aber dieser Versuch, die eindeutigen Regelungen der FPV zu umgehen ist so schlecht...
    Je nach Kasse kann man das gfg. auch einfach telefonisch klären.

    Viele Grüße und viel Spaß beim Widerspruch,
    J.Helling

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von D. D. Selter:

    Na dann ist es ja klar....


    Das Hissen der „MDK-Flagge“ ?


    Der schlechte Ruf, den Piraten damals genossen, war Teil der Geschäftsstrategie
    ...
    Ihr Ruf als der Schrecken der Meere führte dazu, dass die meisten Frachtschiffe sich tatsächlich freiwillig ergaben – für die Piraten eine lukrative und leichte Beute
    ...
    Daher war es für die Piraten auch sinnvoll, vor einem Angriff auf ein Handelsschiff die Totenkopf-Flagge zu hissen.


    An-arrgh-chy: The Law and Economics of Pirate
    Organization
    Journal of Political Economy, 2007, vol. 115

    http://www.peterleeson.com/An-arrgh-chy.pdf


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Tag,

    da auch wir das Problem kennen, muss ich das Thema nochmal aufgreifen, denn es gibt sehr interessante Gerichtsurteile dazu.

    S 15 KR 124/07 Mz
    AZ: L 5KR 252/09

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,

    hätten Sie vielleicht die Urteile oder einen Link? Auf sozialgerichtsbarkeit.de finde ich leider zu beiden Aktenzeichen nichts.

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Zusammen,

    das Urteil habe ich nur in Papierform, habe leider auch nichts im Netz gefunden. Den kann ich natürlich zur Verfügung stellen. Das Urteil ist super, vielleicht ist deshalb nicht \"auffindbar\" im Netz? Hoffentlich können Sie es lesen.

    Irgendwie klappt es nicht ganz. Werde morgen früh nochmal im Büro versuchen und anhängen.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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  • Hallo Zusamnen,

    anbei das Urteil.

    Schönes Wochenende.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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