• Hallo Freddchen,

    Zitat


    5-513 Endoskopische Operationen an den Gallengängen

    Inkl.: Röntgendarstellung der Gallenwege (ERC) sowie der Gallen- und Pankreaswege (ERCP)
    Exkl.: Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege (1-64)

    Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen (8-111)

    Die 5-513 beinhaltet die 1-64 :)

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist beinhaltet, auch wenn die Darstellung von S nicht dies erklärt.

    5-513 Endoskopische Operationen an den Gallengängen
    Inkl.: Röntgendarstellung der Gallenwege (ERC) sowie der Gallen- und Pankreaswege (ERCP)
    Exkl.: Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege (1-64)

    bedeutet, dass die Rö. im Kode beinhaltet ist und bei durchführen einer rein diagnostischen Sono dies mit 1-64 zu kodieren ist (nicht dass dies inkludiert ist).

    Die Erklärung, dass es inkludiert ist, wird generell für solche Fälle in den DKR gegeben: P001f

    Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionelltherapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist (z.B. diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht verschlüsselt).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,
    hier haben wir ein nicht ganz so seltenes Problem, bei dem sich Kodier- und Klinikwirklichkeit \"in die Haare geraten\".
    Die Erfassung von rein diagnostischen und interventionellen Kodes wird von Klinikern gern gefordert, um bei der innerbetrieblichen Leistungserfassung entsprechende Zahlen zu haben (wieviele ERCPs haben wir im Jahr 2009 gemacht? ) . Soll diese (lt. DKR) nicht vorgesehene Doppelerfassung nicht entschuldigen sondern erklären.

    im Prinzip muss jedes Haus für sich entscheiden wie man damit umgeht.
    Die relativ hohe Anzahl an diagnostischen ERCPs im DRG-Browser (DRGs H41B und H41C)gibt möglicherweise einen Hinweis darauf, dass viele Häuser diese Doppelerfassung machen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Selter, was gibt es denn an meiner Ausführung zu erkläern? Ich denke, dass die Inklusiva und Exklusiva selbstredend sind.

    Herzlichst

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das stellt nicht wirklich ein Problem dar. Es geht hier doch um die zu übermittelnden Daten im Sinne des DRG-Systems, nicht um die, die von Kliniken erfasst werden (können). Das KIS lässt ja zu, dass man die OPS-Kodes vor Übermittlung selektiert und somit auch solche Kodes im Datensatz zur Verfügung hat, wenn man sie erfassen will. Dass dies mit einer gewissen Mehrarbeit verbunden ist, ist klar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    S,

    Zitat


    Original von S:
    was gibt es denn an meiner Ausführung zu erkläern? Ich denke, dass die Inklusiva und Exklusiva selbstredend sind.

    Das habe ich in meinem Beitrag erklärt. 1-64 ist kein Inklusivum, sondern ein Exklusivum.

  • Hallo nochmal,

    Zitat


    1-64 ist kein Inklusivum, sondern ein Exklusivum.

    korrekt, deswegen kodiere ich bei operativen Vorgehen (5-513) auch nicht zusätzlich die Diagnostik (1-64), da diese Bestandteil der OP ist.
    Nicht anderes ging aus meinem Beitrag hervor.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, Sie verstehen das Prinzip eines Exklusivums nicht richtig. Ein Exklusivum beschreibt, dass diese Leistung nicht mit dem darüber angegebenen Kode zu kodieren ist, sondern mit diesem unter dem Exklusivum in Klammer gesetzten Kode.
    Das ist kein Inklusivum und bedeutet keinesfalls, dass Kodes dann nicht nebeneinander genannt werden dürfen. Sehen Sie zum prinzipiellen Verständnis von Exklusiva: http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html

    Hier wird es anhand der ICD dargestellt, das Prinzip ist aber das gleiche.

  • Hallo,

    mit Sicherheit verstehe ich das Prinzip der Inklusiva/Exklusiva.
    Wieso sollte ich aber eine Röntgendarstellung gesondert kodieren, wenn dies im Kode bereits enthalten ist?

    edit:
    Flüchtigkeitsfehler, hatte bei der 1-64 die Röntgendarstellung gelesen.
    Die Diskussion erübrigt sich somit.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.