1:1 Behandlung allgemein

  • Guten Morgen!
    Da in meiner Klinik ( stat. Psychiatrie) bei den Pat. häufig Sichtkontrollen vorkommen , habe ich eine Frage:
    die Sichtkontrollen erfolgen alle 15 oder 30 Minuten!
    Darf ich diese Kontrollen mit 1:1 Beh. codieren;bzw. codiere ich immer möglichst von morgens 06:00 Uhr bis abends 24:00 Uhr! Wenn Pat. z.B. Mal zu einer Untersuchung ins Haupthaus müssen , nehme ich den Zeitabschnitt raus!?!
    Eigentlich ist der Pat. auch dann noch unter Aufsicht!!!!!
    An diesen Fragen merkt man bestimmt , ich bin noch sehr neu hier :rotwerd:
    Vielleicht bekomme ich ja eine mir weiterhelfende Antwort!
    Viele Grüße
    Curley-Sue :augenroll:

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hi,
    soweit ich das verstehe, wäre die 1:1-Betreuung eine durchgehende Betreuung. Die in vielen Häusern üblichen Sichtkontrollen in Abständen dienen ja der optimierten Nutzung der knappen Ressource Pflegepersonal und sind daher gerade keine 1:1-Betreuung. Hier sehe ich persönlich ein Stückchen Weisheit im OPS-Katalog, daß man auch eine besonders aufwendige Behandlung-/Betreuungsform tatsächlich kodieren kann.
    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Ich habe auch noch mal ein paar kleine Fragen zu den Zusatzcodes 9-64 und 9-641.
    Wo genau ist der Unterschied ?

    Sind die Leistungen der „ kriseninterventionellen Behandlung“ NUR durch Ärzte und Psychologen anzugeben ?
    Und was ist dann in der Erklärung mit „ Kontaktpersonen“ gemeint ?

    Die gleiche Frage stellen ich mir auch bei dem „ erhöhten Behandlungsaufwand“ . In der Erklärung ist einmal vom multiprofessioneller Behandlung die Rede und gleich zeitig steht da ,- 1:1 oder 2:1 ….. bedeutet, dass 1 oder 2 Therapeuten einen einzelnen Patienten betreuen. Also keine Pflege ?

    Wer genau darf diesen Aufwand angeben ? Ich bin auch noch neu, und dachte diese Frage passt inhaltlich zu der von Curles -Sue.....

    Danke für Eure Antworten !

    kodikas

  • Schönen guten Tag Kodikas,

    beim erhöhten Behandlungsaufwand ( 1:1 Behandlung ) steht im OPS 2011, dass

    Zitat

    1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut

    es steht Betreuung - nicht Therapie, und es steht Person - nicht Therapeut.

    Auch in den Mindestmerkmalen gibt es keinen Hinweis auf eine Qualifikation der betreuenden Person, auch nicht der sonst übliche Hinweis auf die abgeschlossene Ausbildung. Die Betreuung kann also durch jeden - auch z.B. KP-Schüler - erfolgen

    Es steht jedoch in den Mindestmerkmalen, dass der Patient eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung aufweisen muss und dass dies täglich durch einen Arzt ( ! ) befundet und die Maßnahme angeordnet werden muss.


    Bei der Kisenintervention heißt es dagegen:

    Zitat

    Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbracht werden

    Somit ist die Krisenintervention nur bei entsprechenden Kontakten dieser Berufsgruppen entweder mit dem Pateinten selbst oder mit seinen Kontaktpersonen (Familie, Betreuuer, Freund/Freundin ) von insgesamt mehr als 1,5 Stungen pro Tag zu kodieren.

    Natürlich muss dafür auch eine Krise im Sinne des OPS vorliegen und dokumentiert sein:

    Zitat

    Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird

    Problematisch finde ich noch den Wortlaut \"...als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände\". Wir interpretieren hier auch Innerpsychische Ereignisse hinein (z. B. wahnhafte Impulse wie die Stimme, die dem Patienten sagt er solle sich umbringen)


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert!
    Vielen Dank für die prompte Antwort ! Sie hat mir gut weiter geholfen ! Haben in den letzten Tagen die Schüler nicht berechnet , aber es ist ja zum Glück für uns noch möglich das ganze nach zu tragen!
    Wünsche einen schönen Tag
    Curley-Sue

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hallo,

    Sehr schön das die Frage hier noch mal ausführlich Diskutiert wird und auch die Lösung wirklich neue Aspekte öffnet. Also wenn ich Herr Schaffert richtig verstehe dürfen nicht nur Pflegefachkräfte (die das wahrscheinlich zum größten Teil erledigen würden) sondern auch alle anderen Therapeuten und z.B. Pflegeschüler?
    Wenn ja dann stellt sich mir die Frage wie das bei ihnen im Haus erfasst wird?
    Ausserdem wollte ich noch mal genau nachfragen wie die 2 Stunden erbracht werden müssen? Da ja im OPS-Katalog nichts von durchgängig oder zusammenhängend steht, stelle ich mir das so vor das, wenn Ärztlich angeordnet (!) auch 1 Stunde in der Frühschicht und 1 Stunde in der Spätschicht ausreichen um den Kode zugenerieren.
    Falls ich da falsch liege bitte ich sie diesen Sachverhalt klar (oder klarer) zustellen.

    Auch bei der Aufwendigen Diagnostik stellt sich mir die Frage welche Diagnostik mit dazu gezählt werden darf. Da ja zum Beispiel laut DKR-Psy die Aufnahmeuntersuchung nicht als Prozedur gewertet werden darf aber hier schon eine Menge an Diagnostik mit abläuft, darf ich diese Zeit der reinen Diagnostik dazu zählen oder nicht?
    Ausserdem steht im OPS-Katalog 2011 auch drin das die

    \"Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (z.B. biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)\"

    bei uns werden aber die soziale Anamnese teils auch über die Sozialarbeiter erstellt, diese Zeit darf nicht mit angerechnet werden oder?

    Danke Casper

  • Da muss ich auch nochmal etwas zu der ärztlichen Anordung fragen. Wie soll das denn genau bei dem \"erhöhten Behandlungsaufwand\" angeordnet werden ? So eine Situation ergibt sich doch eigentlich aus dem \"schlecht\" gehen der Patienten. Das ist doch gar nicht in dem Sinne vorhersehbar. Bei uns läuft das eigentlich so, dass rückblickend im System eingegeben wird, dass der Patient am Tag XY eine 1:1 oder etc. Betreuung benötigt hat, sofern auch die Dokumentation stimmt....

    Und ,- bei der kriseninterventionellen Behandlung,- ist da auch Pflege gemeint ? In der Erklärung steht : \" Die therapeutischen Kontakte können durch ärtzliche und psychologische Berufsgruppen erbracht werden\"

    Können oder müssen ?

    In 80 Fragen um die Welt....vielen Dank für Eure Antworten.....

    kodikas

  • Hallo KOdikas,
    also bei uns im Haus machen wir es so: erhöhter behandlungsaufwand\"-1:1 -wird hauptsächlich von der Pflege genutzt. Krisenintervention von Arzt oder Psychologe. Beides na klar sauber angeordnet und dokumentiert.
    Gruß Leponex

  • Schönen guten Tag Kodikas,

    Zitat


    Original von Kodikas:
    In der Erklärung steht : \" Die therapeutischen Kontakte können durch ärtzliche und psychologische Berufsgruppen erbracht werden\"

    Können oder müssen ?

    Es handelt sich hier nach meiner Auffassung um eine abschließende Aufzählung, denn es steht kein \"z. B.\" oder \"usw.\" dabei. Wenn explizit genannt wird, wer die geforderten therapeutischen Kontakte erbringen kann, dann heißt das für mich, dass die anderen es eben nicht erbringen können, sonst hat dieser Satz keinen Sinn.


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo

    im folgenden ist mir die Frage gekommen, da ja bei der 1:1 Betreuung laut den Angaben von Herrn Schaffert ja keine Person unbedingt eingeschränkt sind dann könnten es ja auch externe Betreuer sein :D
    Als ich sehe hier extremen Handlungsbedarf in der Einschränkung ... wenn wirklich alle dies ausführen dürfen dann setzen sich bald die Schüler alle 2 Stunden zu einem anderen Patienten (Übertrieben) !

    Was mir aber in dem Zuge unklar ist wenn das bei der 1:1 Betreuung so ist, dann dürfte ja bei einer Krisenbewältigung(intervention) ja auch, wenn wir davon ausgehen das es nur von Ärzten und Psychologen erbracht werden darf, die Psychologen und Ärzte in Ausbildung mit gemeint da ja diese nicht konkret ausgeschlossen sind !

    Also stellen sich wirklich alle diese Fragen nur weil der Punkt mit der abgeschlossen Ausbildung bzw. entsprechenden Vergütung fehlt?
    Oder ist das vom DIMDI strickt vergessen wurden ...


    Grüße Casper

  • Schönen guten Tag Casper

    Zitat


    Original von Casper:
    im folgenden ist mir die Frage gekommen, da ja bei der 1:1 Betreuung laut den Angaben von Herrn Schaffert ja keine Person unbedingt eingeschränkt sind dann könnten es ja auch externe Betreuer sein


    Meines Erachtens ja, vorausgesetzt sie haben einen Aufwand (z. B. Bezahlung) .

    Zitat


    Original von Casper:
    Als ich sehe hier extremen Handlungsbedarf in der Einschränkung ... wenn wirklich alle dies ausführen dürfen dann setzen sich bald die Schüler alle 2 Stunden zu einem anderen Patienten (Übertrieben) !

    Deshalb gibt es ja die ärztliche Befunderhebung des als Voraussetzung genannten Patientenmerkmals Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund der psychischen Erkrankung sowie die ärztliche Anordnung dieser Maßnahme. Mit anderen Worten: ohne Indikation ist auch der Aufwand nicht kodierbar.

    Auch bezüglich der Ausbildung haben sie zunächst einmal Recht. Da dieser Hinweis bei der Krisenintervention fehlt, gilt er hier auch nicht. Ich halte allerdings den Ausbildungshinweis sowieso für Unsinn und hier hat er meines Erachtens auch keine Konsequenz. \"Ärzte und Diplom-Psychologen\" ist für mich eine ausreichende Eingrenzung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag