1:1 Behandlung allgemein

  • Hallo liebe Mitanwender,
    in der tgl. psychiatrischen Arbeit ist die \"Arbeit\" mit einem fixierten Pat. -falls er wach und weitestgehend kooperativ ist- eine (oder mehrere) TE oder ein erh. Betreuungsaufwand, welcher entsprechend dokumentiert ist. Hierzu dient der Zusatzkode um diese besondere Art der Betreuung abzubilden. (Zitat NV: Hallo,
    die blosse Überwachung eines (womöglich medizierten und schlafenden) fixierten Patienten kann sicher nicht als TE erfasst werden.Wie steht es aber dann, wenn der Pat. wach und ansprechbar ist und mit der Pflegeperson ein Austausch erfolgt, z.B. im Sinne eines (problemzentrierten) \"supportiven Einzelgespräches\"?
    Mir kommt es problematisch vor, wenn man bei einem Fixierten bestimmte Leistungen nicht erfassen sollte, die man bei einem nicht Fixierten ohne weiteres dokumentieren würde.
    Beste Grüße - NV ) Ich schliesse mich NV an, entscheidend wäre die entsprechende inhaltliche Doku. Wie arbeite ich mit dem Pat. ? Ist er fixiert oder nicht, wir arbeiten mit ihm \"hin zur Stabilisierung\". Ich sehe dies auf den psychiatr. Stationen als originäre psychiatr. Arbeit. Sonnige Grüße Sommersprosse

  • Guten Tag,
    Folgende Aussage wurde in einem Vortrag zum OPS 9-640.1 getroffen :

    Die 1:1-Betreuung oder eine Betreuung in Kleingruppen bis zu drei Personen kann auch über eine Kamera erfolgen.

    Leider finde ich im OPS 2012 nicht den Hinweis das eine Kameraüberwachung zugelassen ist. War diese Aussage ein Wunsch oder habe ich da was überlesen?

    Herzliche Grüße
    Akim

    2 Mal editiert, zuletzt von Akim (26. Oktober 2011 um 14:25)

  • Hallo Akim,

    dass die 1:1-Betreuung auch über eine Kamera (sofern aus datenschutzrechtlichen Gründen erlaubt, siehe hierzu) oder Sichtfenster erfolgen kann, behauptet u.a. Dr. med. Frank Godemann in seinem (lesenswerten) "Kodierleitfaden für die Psychiatrie und Psychosomatik 2011", Seite 97, 2. Regel.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag zusammen,
    wie schon häufiger muss ich Herrn Godemann in diesem Punkt, wenn auch nur zum teil, widersprechen.
    Folgt man dem OPS, so ist eine Videoüberwachung nur in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erlaubt (Zitat: "Sichtkontakt"). Da dieser Punkt im Erwachsenenbereich nicht aufgenommen wurde, ist dies kein probates Mittel für eine 1:1-Betreuung, streng nach Vorschrift.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Abend zusammen,

    gehört die Kamereüberwachung zur Betreuung oder nicht? Das erinnert mich an die Beiträge vom Dezember 2010 (s. weiter oben in den Diskussionsbeiträgen). Schade, dass bei der Überarbeitung der Kodes in 9-640 keine besser verständliche bzw. eindeutige Regelung verfasst wurde, so dass weiterhin unterschiedliche Auslegungen möglich sind.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Schönen guten Tag allerseits,

    im Rahmen des Benchmarkprojektes an dem wir teilnehmen bewegt sich die Verwendung der Kodes aus 9-640 zwischen 0 und 10% der Behandlungstage. Ich gehe einmal davon aus, dass die Schwankungsbreite in anderen Benchmarkprojekten ähnlich ist. Dies zeigt, wie unterschiedlich dieser Kode verwendet wird.

    Auch wenn ich grundsätzlich begrüße, dass Herr Godemann versucht, mit seinen Veröffentlichungen und Aussagen nach dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" eine gewisse Definitionshoheit über die (erheblichen) Unschärfen in den Kodes zu erlangen, so befürchte ich jedoch aus meiner langjährigen Erfahrung im DRG-System (einschließlich dessen Einführung), dass der MDK seine eigenen Definitionen entwickeln wird. Und diese werden die Kodes vermutlich erheblich enger auslegen, als Herr Godemann. So lange nicht ganz kokret und klar in den Kodes formuliert ist, was gemeint ist, sehe ich hier erhebliche Probleme auf uns zukommen.

    Und die Psychiatrie wird sich daran gewöhnen müssen - meine ich jedenfalls - dass Formulierungen, die im klinischen Alltag bisher vielleicht klar oder zumindest brauchbar waren, weil sie durch ihre Verwendung im jeweiligen Umfeld eine einvernehmliche Bedeutung erfahren haben, innerhalb eines Kodes gar nicht mehr so klar und einvernehmlich sind, weil ihre Deutung plötzlich möglicherweise entgeltrelevant ist.

    Es steckt noch ein erhebliches Stück Arbeit darin, die Kodes einigermaßen klar zu definieren und damit zu einer einheitlichen Verwendung zu kommen. Dies ist eigentlich jedoch erst die Voraussetzung dafür, dass diese Kodes in ein Entgeltsystem einfließen können.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herr Schaffert,

    genau so kenne ich es auch aus vielen Jahren DRG Tätigkeit in der Somatik.
    Der MDK wird hier eigene Auslegungen vormulieren, und somit das nicht genau geregelte ablehnen.

    Aber sehr ähnliche Probleme hatten wir ja bei der DRG Einführung auch....


    Noch eine schöne Restwoche!

    MfG

    Akim

  • Guten Tag zusammen,
    ich habe gehört, dass es auch Gerichte gibt, die sich im Bedarfsfall mit solchen Dingen beschäftigen ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag Herr Gohr,

    für die Gerichte gibt es zwei Möglichkeiten:

    entweder orientieren Sie sich am Wortlaut, oder sie bemühen einen Sachverständigen. Wenn dieser dann nicht gerade Herr Godeman ist (diese Chance wird allerdings durch entsprechende Veröffentlichungen evteuell erhöht), dann besteht zumindest ein hohes Risiko:

    "Vor Gericht und auf Hoher See ..."

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hi zusammen!

    versucht, ... Definitionshoheit über die (erheblichen) Unschärfen in den Kodes zu erlangen

    Aus meiner Sicht könnte man etwas modifiziert tatsächlich sagen, daß auch die Diskussionen in diesem Forum zu einer höheren Sicherheit bei der OPS-Kodierung führen. Allerdings sehe ich die hiesige Tendenz, sehr kritisch und korrekt zu interpretieren, oft als hilfreicher an, als eine möglicherweise zu Upcoding führende "liberale" Auslegung.

    Und die Psychiatrie wird sich daran gewöhnen müssen ..., dass Formulierungen ... eines Kodes gar nicht mehr so klar und einvernehmlich sind, weil ihre Deutung plötzlich möglicherweise entgeltrelevant ist.

    Dieses wichtige Feld des Lernens, aber auch der Behauptung gegenüber manchmal ungerechtfertigten Kürzungen, muß immer wieder "nah an der Sache" geführt werden. Ich möchte mich deshalb Herrn Gohrs Argumentation anschließen.

    Aus dem OPS: "9-640: 1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut".

    Beste Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Tag zusammen,

    natürlich ist es zu erwarten, dass der MDK sich auf die Erlöse auswirkende Auslegungen nicht nur überlegen wird. Das werden wir in der Zukunft sicherlich erfahren.

    Für mich impliziert eine liberale Auslegung der Kodes, dass bei einem Versuch aus dem Katalog möglichst viel herausholen zu wollen Kürzungen in einem höheren Umfang in Kauf genommen werden. Mit einer engeren Auslegung könnte dieses von Beginn an reduziert werden, wobei eine gewisse Kongruenz (der noch nicht bekannten Auslegungen) mit dem MDK vorliegen müsste.

    Die Betreuung ist eine Unterstützung des Patienten bei der Bewältigung von Ereignissen, die mit einer zu verhindernden, akuten Fremd- oder Selbstgefährdung einhergehen. Da z.B. eine alleinige Kameraüberwachung keine direkte Tätigkeit mit oder am Patienten ist, ist sie m.E. im Gegensatz zu Dr. Godemann nicht kodierfähig.

    Fairerweise möchte ich erwähnen, dass Dr. Godemann in dem Kodierleitfaden, auch wenn an einer anderen Stelle, erwähnt, dass u.U. nicht alle kodierten Leistungen anerkannt werden.

    Einen schönen Abend noch.

    Viele Grüße,

    TWaK