• Hallo,

    die ESWL ist nun dabei, ist sonst noch jemandem etwas gravierendes aufgefallen?
    Die Anpassungen an den OPS und Streichungen von selten durchgeführten OPs meine ich damit nicht :d_zwinker:

  • Liebes Forum,

    gibt es den AOP-Katalog auch irgendwo ohne Schreibschutz?
    Man will ja schließlich damit arbeiten...

    Vielen Dank!

    Gruß

    Hans-Peter Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Schönen guten Tag Herr Brickwede

    mich ärgert das auch immer. Ich habe einen workaround: Ds Tabellenblatt als CSV speichern und dann wieder mit Excel öffnen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum,

    man kann sich von der Homepage der Bayer.Krankenhausgesellschaft http://www.bkg-online.de den AOP-Katalog ohne Blattschutz runterladen.
    Allerdings ist ein Login erforderlich, da sich die Downloads im Mitgliederbereich befinden. Ist also nur für Krankenhäuser in Bayern möglich.

    Gruß,

    Alfredo

  • Hallo allerseits,

    sogar Microsoft selbst sagt, der Blattschutz in Excel sei \"nicht dazu konzipiert, die Sicherheit der Arbeitsmappe zu erhöhen\", er ist dementsprechend leicht zu knacken. Im Internet finden sich dazu jede Menge Anleitungen, beispielsweise hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Schönen guten Tag allerseits,

    in der Anlage habe ich ein kleines Excel-Tool, dass die Suche eines OPS Kodes (oder Textes) im AOP-Katalog erleichtert.

    Open Source und natürlich ohne jede Gewähr.
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Auf der Seite der AOK findet sich der AOP-Katalog 2012:

    http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenha…eren/index.html

    Ich habe ein kleines Tool zur OPS- bzw. Textsuche in den Abschnitten 1 und 2 des Kataloges erstellt und hänge es hier an. Der Blattschutz kann bei Bedarf ohne Kennwort aufgehoben werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Zusammen,

    eine Kollegin machte mich im Zusammenhang mit einem Seminar auf diesen Hinweis aufmerksam:

    "...in diesen Tagen werden die letzten Feinheiten zum neuen Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b SGB V zwischen DKG, Kassen und KBV abgestimmt. Soweit eine endgültige Einigung noch im April erfolgt, wird der Vertrag rückwirkend zum 1.4.2012 in Kraft treten. Da die umzusetzenden Regelungen jedoch durch das GKV-VStG und die BSG-Rechtsprechung verpflichtend umgesetzt werden müssen, ist mit einer baldigen Einigung zu rechnen..."

    Kann mir jemand nähere Angaben über evtl. Änderungen nennen? Wer hat weitere Info's?

    Danke vorab und viele Grüße!
    Babsi07

  • Schönen guten Tag Babsi,

    im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) wurde in Artikel 1 Nr. 41a und 41b der §115b SGB V wie folgt geändert:

    Zitat

    41a. Dem § 115a Absatz 1 werden die folgenden Sätze an- gefügt:
    „Das Krankenhaus kann die Behandlung nach Satz 1 auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen. Absatz 2 Satz 5 findet insoweit keine Anwendung.“

    41b. Dem § 115b Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
    „In der Vereinbarung ist vorzusehen, dass die Leistungen nach Satz 1 auch auf der Grundlage einer vertraglichen Zusammenarbeit des Krankenhauses mit niedergelassenen Vertragsärzten ambulant im Krankenhaus erbracht werden können.“


    Damit wird klargestellt, dass auch niedergelassene Ärzte im rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus die AOP-Leistungen erbringen dürfen. Allerdings muss dies auch in dem AOP-Vertrag der Selbstverwaltung eingearbeitet werden (Nr.41b) . Aus diesem Grund war eine Neuregelung des Vertrages erforderlich.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,