MDK-Begehung ohne Krankenhauspersonal

  • Zitat


    Original von ERembs:
    ...Alle werden zu Verlierern...


    bis auf die Juristen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo...wollte nur mitteilen das der MDK Bayern wieder zurückrudert und seit 2 Monaten wieder Ärzte, Kodierfachkräfte u.ä. zu den Begehungen dazu bittet. Anscheinend war der Arbeitsaufwand der Widerspruchsflut für den MDK zu hoch....einzig die AOK verweigert die Zusammenarbeit.

    Gruß Keks :)
    -------------------------------

    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Auch bei uns will der MDK ab Mai die Begehungen ohne Kodierer durchführen.....muss man das als Krankenhaus eigentlich einfach so hinnehmen oder kann man sich dagegen wehren??


    Sie meinen, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass die Kodierer und Ärzte den fraglichen Raum dann verlassen und de facto unbeschränkten Zugang zum KIS oder digitalen Archiv einräumen müssen?
    Das soll mir mal ein MDK-Mensch schriftlich belegen.

    Natürlich ist es in erster Näherung nicht zielführend, mit jemand zu reden, der nicht will, dass man mit ihm redet. Nachgeben scheint aber noch weniger zielführend zu sein.

  • Hallo...wollte nur mitteilen das der MDK Bayern wieder zurückrudert und seit 2 Monaten wieder Ärzte, Kodierfachkräfte u.ä. zu den Begehungen dazu bittet. Anscheinend war der Arbeitsaufwand der Widerspruchsflut für den MDK zu hoch....einzig die AOK verweigert die Zusammenarbeit.


    Oh, das hatte ich übersehen. Na dann, viel Spaß mit der AOK.

  • Sehr geehrte Forumskolleginnen und Kollegen,

    ich greife diese alte Thema nochmals auf, möchte jedoch in eine etwas andere Richtung gehen.

    Eine Kasse weist nun unserer punktuell und kurz gefasste med. Begründung lt. B 1 KR 52/12 R
    zur oberen Grenzverweildauer zurück.

    Die Begründung würde zwar ausreichen, sollte jedoch nicht per Fax oder E-Mail (anonymisiert nur Versnr. + Aufn.Datum) erfolgen.

    Zitat:"gem. §3 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß §301 Abs. 3 SGB V über das Verfahren zur Abrechnung und Übermittlung der Daten nach §301 Abs. 1 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung) ist zwar auch eine Übermittlung der medizinischen Begründung in nicht maschinenlesbarer Form zulässig. In diesen Fällen sind jedoch die Angaben gem. Anlage 3 an die Krankenkasse zu übermitteln. Anlage 3 sieht alternativ zur Übertragung per DTA ausschliesslich die Übermittlung in Papierform vor."

    Heißt, wenn Ihr liebe Klinik die Begründung nicht gleich elektronisch zum Datensatz liefert oder liefern könnt, dann müsst Ihr es uns in Papierform schön teuer mit Einschreiben schicken,
    weil wir eine Kasse sind, die dann gerne mal auch behauptet, dass die Unterlagen nicht angekommen sind.
    Und weil wir so fröhlich sind, fordern wir es dann von euch eben nochmals an.

    Meine Frage, wir befinden uns im Jahr 2014, die Menscheit fliegt seit über 40 Jahren ins All, kann es wirklich sein, dass Medien wie Fax- und E-Mail oder auch Daten-CD´s
    von den Kassen ignoriert werden dürfen?

    Ich gebe zu etwas "frech" verfasst, das liegt aber nur an den aktuell hohen Aussentemperaturen.
    Über eine Rückmeldung mit Ihren Erfahrung, bzw. Vorgehensweisen würde ich mich trotzdem sehr freuen.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    Einmal editiert, zuletzt von Wurmdobler (11. Juni 2014 um 10:51)

  • OT: Es wurde erst dieses Jahr durch BGH-Urteil geklärt, dass eine Vertragskündigung nur in Papierform nicht mehr zeitgemäß ist, wenn in den Vertragsbedingungen so genannt.
    Von daher muss das Gesundheitswesen sicher auch nur noch ein par Jahre darauf warten bis es hier ankommt.


    Aber, wobei ich hier alleine schon datenschutzrechtliche Bedenken hätte.
    Wer stellt sicher, dass die E-Mail mit Anhang oder Stellungnahme nur vom Betreffenden oder Befugten gelesen wird?
    Wer stellt sicher, dass die Fax-Nummer nicht das "Für alle Faxeingänge"-Fax ist, sondern nur für Befugte zugänglich ist?
    (Ein Zahlendreher in der Faxnummer und die Fleischerei "Arme Sau" erhält vielleicht OP-Berichte eines ihrer Kunden)

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,

    ja sicherlich gebe ich Ihnen recht, ich würde keine ausgiebigen med. Begründungen im Detail herausgeben,
    lediglich anonym auf ICD-Codes verweisen, weiterhin steht nur die Fallnummer und Aufnahmenummer darin enthalten.

    Mit geht es z.B. um die Begründung eines AOP-Eingriff z.B. musste wegen der ND XY stationär durchgeführt werden.
    Mehr bekommt die Kasse auch nicht, der Rest geht dann über Fax (Nummer eingespeichert) oder per Post.

    Ebenso arbeiten wir an einer verschlüsselten E-Mail, eine Kooperation mit dem MDK zwecks papierloser Gutachtenübermittlung, ist angedacht
    und wird von den Vertragspartnern (Kasse und MDK) bereits gelebt.
    Wer sagt denn, dass das Verschlüsselungssystem lt. § 301 heute noch zeitgemäß ist, ich habe da meine erheblichen Zweifel...

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal