Anfälle im Alkoholentzug bekannt

  • Guten Tag,

    bei uns immer wieder diskutiert:

    beim Patienten sind epileptische Anfälle im Alkoholentzug bekannt, er erhält für die Dauer der Entzugsbehandlung Antiepileptika.

    Wie ist der Fall zu kodieren.

    1. Mit F10.3 ist der Fall abgedeckt oder

    2. Zusätzlich ist die G40.5 zu kodieren

    3. Es kann keine zusätzliche ND kodiert werden, weil es sich um eine prophylaktische Therapie handelt.

    Für Eure Standpunkte wäre ich dankbar

    Gruß

    cille

  • Hallo cille!
    Aus meiner Sicht ist keine zusätzliche Nebendiagnose nötig, bzw. kodierbar.
    Anfälle treten häufig bei Entzugsbehandlungen auf und gehören, meiner Meinung nach, zum Krankheitsbild.
    Von G40.5 würde ich abraten. Wenn ich es richtig lese, bezieht es sich nämlich auf Anfälle in Verbindung mit Alkohol, nicht in Verbindung mit Alkoholentzug.

    Ich finde auch keinen Code für \"Epileptische Anfälle in der Eigenanamnese\" ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo,

    Zitat

    Original von B. Gohr:
    Wenn ich es richtig lese, bezieht es sich nämlich auf Anfälle in Verbindung mit Alkohol, nicht in Verbindung mit Alkoholentzug.

    das hatte ich anders gelesen:

    Zitat

    Original von cille:
    ...epileptische Anfälle im Alkoholentzug bekannt..

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge!
    Wir haben beide den text von cille richtig gelesen ;)

    Aber G40.5 sagt uns:


    Darauf bezog ich mich. Dort steht nicht \"Alkoholentzug\".

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Nachsatz:

    Ich halte den Vorschlag von cille für richtig:

    F10.3 Entzugssyndrom - Das Entzugssyndrom kann durch symptomatische Krampfanfälle kompliziert werden.

    G40.5 Spezielle epileptische Syndrome
    Inkl.:
    Epilepsia partialis continua [Kojewnikow-Syndrom]
    Epileptische Anfälle im Zusammenhang mit:
    Alkohol • Arzneimittel oder Drogen
    • hormonellen Veränderungen
    • Schlafentzug
    • Stress

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Guten Tag,

    ich gebe zu bedenken, daß die Kodierung nicht so sehr das allgemeine Krankheitsbild abbilden soll, sondern den Aufwand, den es speziell am individuellen Patienten verursacht. Da eine antiepileptische Medikation spezifischer Aufwand (Kodierrichtlinie D003i) bedeutet, gibt es durchaus ein Argument die Nebendiagnose zu kodieren. Fraglich ist nun ob G40.5 oder die epileptischen Anfälle in der Eigenanamnese mit \"Z86.6 Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane in der Eigenanamnese.

    Viele Grüße

    E. Rah

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo Frau Rah!
    Ohne Ihnen widersprechen zu wollen, gebe ich zu bedenken, dass die epileptischen Anfälle zum Entzugssyndrom gehören. Entsprechend sehe ich keine Möglichkeit, sie extra abzurechnen.

    Die relevanten Kodierrichtlinien sind im Übrigen in diesem Fall, weil Psychiatrie:
    PD003a Nebendiagnosen
    PD004a Syndrome

    Und in der PD004a steckt auch des Pudels Kern.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • hallo cille!

    Willkommen im forum!

    Ich gehe mal davon aus , das Ihr patient zwar alkoholiker war aber kein epileptiker. Er bekam seine anfälle immer \"nur \" im (relativem ) entzug.
    Es waren also die klassischen Entzugskrämpfe/ Gelegenheitskrämpfe.

    Diese alkohol-entzugskrämpfe werden allein mit F10.3 kodiert, bei delir mit F10.4.

    G40.- Epilepsie
    können Sie nicht kodieren, da Ihr alkoholiker keine epilepsie hat.
    Lassen Sie sich bitte vom text bei G40.5 nicht vereinnahmen. Ein spezielles syndrom für G40.5 und alkohol wäre das SESA-syndrom.
    Gelegenheitsanfälle gehören definitionsgemäß nicht in G40.-, demzufolge auch nicht in G40.5

    Die prohylaktische gabe der antiepileptika können Sie nur kodieren, wenn Sie im alphVZ einen begriff wie \"drohender Entzugskrampf \" oder \"drohender epileptischer Anfall \" finden. So will es D001.
    Die suche überlasse ich Ihnen. Ich habe in den letzten jahren nichts gefunden.

    mfg ETgkv

  • Hallo ETgkv!
    Die D001 hat, abgesehen von eventuellen zukünftigen Entwicklungen, zur Zeit keine Relevanz in der Psychiatrie und Psychosomatik.
    In der PD001a fehlt der entsprechende Hinweis auf sich anbahnende Erkrankungen.

    Auch, wenn ich Ihnen zustimme, wollte ich dies nur der Vollständigkeit halber und zur Verwirrung Aller kurz erwähnen. ;)

    Viele Grüße aus Kiel,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • hallo B. Gohr!

    Das mit der verwirrung ist Ihnen gut gelungen.

    Ich dachte der fall sei aus 2010 und nicht aus 2011.

    Vielleicht fehlt mir aber PDKR 2010

    Waltrop, den 22.12.2010

    mfg ETgkv