• Hallo biggiangel!
    Kaufen Sie Sich am besten mal die Psychiatrie-Personalverordnung. Gibts mit vielen Kommentaren bei Amazon.de

    So ohne direkte Einsicht in alle Patientenakten kann man pauschal keine PsychPV einstufen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Sent via motorola milestone

    PS: Sie nutzen aber bitte nicht die Therapiezeiten, die durch die Ant. Komplexbehandlung erbracht wurden, um die Psychosomatische Behandlung abzurechnen, oder?

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo biggiangel,

    wie rechnen Sie denn die Patienten, die auf der psychosomatische Station behandelt werden, ab?
    Nach Bundespflegesatzordnung oder nach §17b KHG?
    Nur in letzterem Fall können Sie doch die Anthroposophische Komplexbehandlung als ZE abrechnen. Oder haben Sie weiter Tagessätze und möchten die 8-975.3 nur der Vollständigkeit halber mit bei den Prozeduren verschlüsseln?

    Der Schlüssel 9-63ff ist richtig und hat als eine (von vielen) Voraussetzung: \"Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie\".
    Wenn das nicht vorliegt (ist bei uns so), kann man den Schlüssel 9-62ff wählen. Dort \"reicht\" ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder ein Facharzt für Nervenheilkunde.

    Noch einen guten Start in die Woche,

    Olanza

  • Hallo biggiangel, hallo Olanza!
    Ich versuche nochmal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen-.

    Zitat


    wir haben eine rein psychosomatische Station neben unseren rein psychiatrischen Stationhjen. Welchen Psych PV -Code müssen die Psychosomatikärzte eingeben?

    Die PsychPV (Psychiatrie-Personalverordnung) ist die Grundlage für die Berechnung der Stellenanteile auf psychiatrischen Stationen. Sie hat tatsächlich nichts mit den OPS-Behandlungsbereichen (9-6x) zu tun.

    Es wird nur aus der eingestuften PsychPV ein sog. \"Pseudo-OPS\" oder auch \"PsychPV-OPS\" gebildet. Diese Codes finden Sie in 9-98.

    Zitat


    Ich verschlüssel den Code 9-63.

    Wenn die entsprechenden Mindestmerkmale erfüllt sind (zB auch eine entsprechende Indikation gestellt ist und die strukturellen Bedingungen vorhanden sind), können Sie natürlich den Code für die Psychosomatisch-Psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-63) generieren. Sind die Mindestmerkmale nicht erfüllt, wird das ganze zu einer Regelbehandlung (9-60).

    Zitat

    Zusätzlich die Anthroposophische Komplexbehandlung.


    Das können Sie tun. Sie dürfen aber nicht die geleisteten Therapiezeiten doppelt zählen. D.h. die Therapien gelten nur für einen \"Komplexcode\".

    Zitat

    nach §17b KHG?
    Nur in letzterem Fall können Sie doch die Anthroposophische Komplexbehandlung als ZE abrechnen.

    Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die Beschränkung der Komplexbehandlung auf §17b-Krankenhäuser einmal zeigen würden. Wo steht das? Es findet sich kein entsprechender Hinweis im OPS-Katalog.

    Zitat

    Der Schlüssel 9-63ff ist richtig und hat als eine (von vielen) Voraussetzung: \"Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie\".
    Wenn das nicht vorliegt (ist bei uns so), kann man den Schlüssel 9-62ff wählen. Dort \"reicht\" ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder ein Facharzt für Nervenheilkunde.

    Das ist, wie ich oben schrieb, nur bedingt korrekt. Nicht nur ein entsprechender Arzt muss vorhanden sein - es müssen sämtliche Mindestanforderungen erfüllt sein.
    So wird auch aus einer Psychosomatischen Behandlung KEINE Psychotherapeutische, wenn die ärztlichen Therapieeinheiten fehlen. Sie wird zu einer Regelbehandlung.


    Ich hoffe, ich konnte mehr klären als verwirren.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag allerseits

    Zitat


    Original von B. Gohr:

    Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die Beschränkung der Komplexbehandlung auf §17b-Krankenhäuser einmal zeigen würden. Wo steht das? Es findet sich kein entsprechender Hinweis im OPS-Katalog.


    Leider wird im Rahmen der Komplex-OPS viel zu oft kodieren mit abrechnen verwechselt. Bezüglich des Kodierens haben Sie Recht, Herr Gohr, es gibt keine Einschränkung. Olanza sprach jedoch von der Abrechnung als ZE und das geht bisher ja nur im Rahmen des Fallpauschalenkataloges, der nur für die §17b Abrechnung gilt. Allerdings schränkt die Frage der Abrechnbarkeit natürlich nicht die Kodierfähigkeit ein.

    Zitat


    Original von B. Gohr:
    Das können Sie tun. Sie dürfen aber nicht die geleisteten Therapiezeiten doppelt zählen. D.h. die Therapien gelten nur für einen \"Komplexcode\".


    Dies wiederum steht so nicht im OPS. Bei den Zusatzkodes 9-640 und 9-641und der Dianostik 1-903 steht:
    \"Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden\"
    Damit ist zunächst einmal noch nichts über andere Komplexkodes gesagt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert!
    Natürlich haben Sie vollkommen Recht, was die Abrechenbarkeit betrifft. Wie sich da ein einfacher Typo einschleichen kann. Anrechnen war das gesuchte Wort.

    Zitat

    Damit ist zunächst einmal noch nichts über andere Komplexkodes gesagt.


    Richtig. Da hat sich wohl meine schnöde Wunschvorstellung nicht mit dem Katalogtext verstanden ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen,

    konnte krankheitsbedingt leider nicht ins Forum. Nun sehe ich, dass

    meine \"dumme\" Frage doch nicht so dumm ist. Ich sehe nun klarer und bedanke

    mich. Natürlich gebe ich die Anthrop. Komplexbehandlung nur der Vollständigkeit

    wegen an.Es wird kein ZE erwartet. Und die TE werden auch nicht zu den 9-63 TE\'s

    hinzu gezählt. Aber wenn ich richtig lese, wäre das möglich?

    Schönen Abend
    Biggiangel

  • Schönen guten Tag biggiangel

    Zitat


    Original von biggiangel:
    Aber wenn ich richtig lese, wäre das möglich?

    Um nicht missverstanden zu werden: Ich habe rein formal damit argumentiert, dass kein expliziter gegenseitiger Ausschluss der Therapieeinheiten im OPS steht. Ob das so inhaltlich sinnvoll oder \"richtig\" ist, wäre eine andere Diskussion. Ich gehe einmal davon aus, dass wenn eine solche Kombination erlösrelevant wäre, der MDK sicherlich eine Meinung dazu hätte.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    ich weiß das dieses Thema schon länger offen ist, jedoch wollte ich kein neues aufmachen.

    Derzeit habe ich den Fall, das in unsere Erwachsenenpsychiatrie ein 17 Jahre alter Patient eingeliefiert wurde. Ist dieser nun in A oder in KJ einzustufen? Wie wäre es dann wenn der Patient im laufe der Behandlung 18 Jahre alt wird?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    Einmal editiert, zuletzt von Control-Lord (19. März 2014 um 11:47)

  • Hallo Ariane Lpz,

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Spielt es dabei keine Rolle, das wir keine Jugendpsychiatrie haben? Da ja auch Patienten über das 18 Lebensjahr hinaus in KJ eigestuft werden können (bei entsprechendem defizit), bin ich davon ausgegangen, das 17jährige entsprechend auch in A eingestuft werden können?! ?(

  • Hallo Ariane und Control-Lord,

    müsste der Pat. nicht in A eingruppiert werden, da Sie als reine Erwachsenenpsychiatrie keine spezielle KJP-Struktur vorweisen können? Der Fall wird jedenfalls niemals in eine PK-PEPP groupiert werden.
    Ein Geburtstag während des stationären Aufenthaltes bringt übrigens grundsätzlich keine Änderung der Eingruppierung, maßgeblich ist stets das Alter bei Aufnahme.

    Schöne Grüße
    Anyway