Buried-Bumper-Syndrom - MDK akzeptiert HD nicht!

  • Hallo zusammen,

    habe folgende Begründung für die nächste MDK-Begehung herausgeschrieben und möchte gerne Ihre Meinung dazu wissen. Wäre schön wenn sich jemand der Erfahrung damit hat kurz der Sache annehmen könnte um mir sagen zu können ob ich richtig argumentiere!

    Als HD hatte ich mich in diesem Fall für die Z43.1 entschieden, wobei die K91.88 wohl doch näherliegend ist.

    Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
    ONK


    Problem / Erläuterung

    Aufnahme des Patienten wegen einer defekten PEG-Sonde. Als ursache fand sich eine massive Überwucherung der inneren Halteplatte mit begleitendem Bauchwandabszess. Eine endoskopische Mobilisierung und Extraktion gelang nicht. Aus diesem Grunde erfolgte chirurgisch eine Laparotomie, Gastrostomie und Teilresektion der Magenvorderwand (Antrum) mit Andruckplatte der Sonde en bloc sowie die Neuanlage einer PLG.
    Bei Wundheilungsstörungen und schlechtem AZ konnte eine Wiederanlage einer PEG mit Halteplatte derzeit nicht durchgeführt werden.

    T85.78 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige interne Prothesen, Implantate oder Transplantate

    T85.5 Mechanische Komplikation durch gastrointestinale Prothesen, Implantate oder Transplantate
    - im ICD-10-GM 2010 steht folgendes dazu:
    Unter T82.0 aufgeführte Zustände durch:
    o Gallengangsprothese
    o Ösophageale Anti-Reflux-Vorrichtung

    Vergleiche unter T82.0 aufgeführte Zustände sind nicht zutreffend. Vergleiche hierzu auch die Kodierrichtlinie der SEG 4 der MDK-Gemeinschaft Nr. 193!

     5.3.4 Komplikationen
    Erkrankung und Störungen nach medizinischen Maßnahmen (Komplikationen) sollten meizinisch so spezifisch wie möglich kodiert werden. In der Regel gelingt dies am besten über ICD-Kodes aus den jeweiligen Organkapiteln. Dabei ist es unerheblich, ob der Zusammenhang zu einer vorherigen Maßnahme nicht mehr aus dem Kode hervorgeht. Kodes der Kategorie M96.- (Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems nach medizinischen Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert) und der Gruppe T80-T88 (Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, andernorts nicht klassifiziert) sollten nur verwendet werden, wenn keine spezifischeren Kodes zur Verfügung stehen.
    (Quelle: Kodierleitfaden Gastroenterologie Version 2010, DGVS)


     Erkrankungen bzw. Störung nach medizinischen Maßnahmen:
    Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen finden sich beispielweise in den folgenden Kategorien:

    Tabelle 1:
    ….
    K91.- Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert
    …..



    Die Kodes aus Tabelle 1 sind den Kodes aus T80-T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.
    (Quelle: FPV 2010, Seite 6 / 7)

    Die beiden T85.- sind nicht als HD zu verwenden da es sich hauptsächlich um die eingewachsene PEG-Halteplatte in diesem Aufenthalt gedreht hat, hierfür war sogar eine chirurgische Intervention möglich. Die eingewachsene PEG-Halteplatte, besser auch bekannt als Burried-Bumper-Syndrom ist nicht Ursache einer Infektion sondern wird in den meisten Fällen durch mangelnde Bewegung der Haltplatte verursacht.

    Allensfalls ist der Kode:

    K91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinschen Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert

    dem Kode:

    Z43.1 Versorgung eines Gastrostomas
    Inkl.: Katheterentfernung
    Verschluss

    vorzuziehen!

    Eine Kodierung der HD mittels T85.- Kode ist somit nicht zu empfehlen.

  • Hallo,

    ich finde, dass der spezifischste Kode der T85.5 Mechanische Komplikation durch gastrointestinale Prothesen, Implantate oder Transplantate ist. Das beschreibt doch genauer das Problem, dass die Platte eingewachsen ist als der Kode für die sonstige Krankheit des Verdauungssystems nach med. Maßnahmen. Der Z-Kode kommt nicht in Frage, da er nach den Hinweisen zu Beginn des Kapitels nur anzuwenden ist, wenn keine Erkrankung vorliegt - oder wenn die DKR etwas anderes regelt.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo ONK,

    Problem gab´s schon öfter, wenn auch ohne eindeutigen Kodierkonsens.

    Hier und hier

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo nochmal zusammen,

    ich finde die T85.5 inakzeptabel da es sich nicht um eine \"mechanische Kompl.\" handelt und alle nachstehenden aufgeführten Zustände im ICD-10 sind unzutreffend. Zudem ist ein K-Schlüssel dem T-Schlüssel vorzuziehen.
    Leider sind die anderen Beiträge hier im Forum aus 2005, selbstverständlich habe ich diese zuerst durchgelesen, allerdings finde ich es doch noch sehr unausdiskutiert. Ich suche nach einer handfesten Begründung für die nächste MDK-Begehung. Und hätte gerne Meinungen hierzu. Trotzdem vielen Dank für Ihre Hinweise.

    MfG Onk

  • Hallo ONK,

    Zitat


    Original von ONK:
    ...Ich suche nach einer handfesten Begründung für die nächste MDK-Begehung...


    Dann richten Sie Ihre Frage mit genauer Fallbeschreibung am besten ans DIMDI.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Sehr geehrtes Forum,
    ich bin auch über diese Diagnose bei einem PEG-Wechsel gestolpert.
    Anfrage an das DIMDI ist erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim