Kodierproblem Demenz

  • Bei Kreuz-Stern muss für die Kreuz kein Aufwand bestehen.

    Klassiker ist z.B. die Behandlung der Tumoranämie durch Transfusionen. Hier wird die Anämie über Kreuz-Stern abgebildet.

    Oder die Behandlung von Ösophagusvarizen bei Leberzirrhose. Da ist auch die Zirrhose die HD weil die Varizen eine Sterndiagnose sind.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    auch für die Hauptdiagnose muss kein Aufwand vorliegen, sie muss lediglich den Krankenhausaufenthalt veranlassen. Der Passus mit dem Aufwand steht nur in der Kodierrichtlinie für die Nebendiagnosen! Patienten die wegen ihrer Alzheimer-Demenz stationär behandlungsbedürftig sind, werden mit G30.x+/F00.x* als HD korrekt kodiert.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Vielen Dank Herr Horndasch und Herr Schaffert für die schnelle, fundierte und wirklich nachvollziehbare Antwort.

    Es ist wirklich sehr hilfreich, Sie als Fachleute als Ansprechpartner im Forum zu haben.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Insgesamt gibt es einen weiteren Hinweis unter F06.

    "Exkl. In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03..."


    D.h. unabhängig davon, ob die Halluzination Begleiterscheinung des Morbus Parkinson ist, soll bei jeglicher vorliegenden Demenz (F00-F03) kein F06 Code kodiert werden.

    Hallo,

    ich knüpfe noch einmal an o.g. Ausführungen an.

    Zunächst verstehe ich das genauso wie E.Rah.

    Nun habe ich hier einen Fall aus der Somatik mit der DRG B67A. Ein Weg, wie diese zustande kommt, ist eben gerade die Kodierung von Demenz bei Parkinson (F02.3) plus organische Halluzinose (F06.0 bzw. F06.2).

    Wie ist das zu bewerten: Ist das schlicht ein Fehler des InEK oder kann man argumentativ einbringen, dass das ausdrücklich so vorgesehen ist?

    Viele Grüße

    Medman2?


  • Guten Tag,

    unabhängig davon ob Fehler oder beabsichtigt. Es ist nun mal so.

    Wenn am Straßenrand ein Stoppschild steht, dann müssen Sie auch anhalten und können nicht darüber philosophieren ob es zufällig oder irrtümlich dort hingekommen ist und danach entscheiden.....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    schon gediegen, dass das InEK ausdrücklich eine Kodierung zum Ansteuern einer DRG vorsieht, die es eigentlich nicht geben soll. Philosophieren ist viel interessanter als einfach anzuhalten.

    Oder anders ausgedrückt: Wenn Sie auf der Autobahn plötzlich ein Stoppschild haben, halten Sie dann auch an :whistling:

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    es gibt wohl auch organische Halluzinosen, die nicht bedingt sind durch den Parkinson selbst, sondern Nebenwirkung von Medikamenten.

    In diesen Fällen darf man dann beide Kode verschlüsseln, da ja beide Diagnosen vorliegen.

    Wenn man diese Medikamente weglässt (bzw. umsetzt) ist die Halluzinose weg.

    Gruß

    B.W.