Kodierproblem Demenz

  • Ich möchte noch mal an das Thema anknüpfen und den Schwerpunkt etwas vom Aufwand weg in Richtung klinische Psychiatrie lenken. Wenn ich einen Alzheimer-Demenz-Patienten habe, der in die Klinik kommt, weil er wahnhaft ist ("hier läuft ein Spiel", "alles ist inszeniert"), dann ist das am ehesten G30.1+ mit F00.1* und F06.2, aber F00 mit F06 ist gemäß ICD verboten. Klinisch handelt es sich aber auch nicht um ein Delir (F05.1). Nur den Alzheimer wollen wir auch nicht codieren, und nur die wahnhafte organische Störung würde die Demenz unterschlagen. Hat das werte Forum eine Lösung? Beste Grüße J. Nebe

  • Guten Morgen,
    wenn ein Alzheimer-Demenz-Patient bei uns aufgenommen wird, kodieren wir angeleht an den Symptomen:
    http://flexikon.doccheck.com/de/Delir die F05.1 + G30.1 *F00.1, wenn z.B. Elektolyte und eine Medikamenteneinstellung erfolgt ist.. Wenn keine dieser Symptome zu erlesen sind, kodieren wir die G30.1 + * F.00.1 als HD.
    Das erschien uns am besten.

    Gruß Peppy

  • Vielen Dank, Peppy, das beantwortet die Frage nach dem Delir, aber nicht im engeren Sinne die nach der organischen wahnhaften Störung bei Demenz. Beste Grüße J. Nebe

  • Hallo,

    F06 = Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen KrankheitDiese Kategorie umfasst verschiedene Krankheitsbilder, die ursächlich mit einer Hirnfunktionsstörung in Zusammenhang stehen als Folge von primär zerebralen Krankheiten, systemischen Krankheiten, die sekundär das Gehirn betreffen, exogenen toxischen Substanzen oder Hormonen, endokrinen Störungen oder anderen körperlichen Krankheiten.

    G30. = Alzheimer-Krankheit
    F05.1 = Delir bei Demenz

    Wenn bei einem Patienten eine Demenz besteht, welche mittels Testdiagnostik untermauert ist, dann kodieren wir F05.1 + G30.1 *F01.

    Hat ein Patient eine psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (Epilepsie, Vitaminmangel, Autoimmunerkrankung, Borreliose, durch Drogen, Diabetes, Schilddrüsenerkrankung), dann tritt die F06.2 in Kraft.

    Also in eurem Fall --> F05.1 + G30.1 *F01.

    Besser?! ;)

    Sonnige Grüße

    4 Mal editiert, zuletzt von PEPPY (27. Oktober 2016 um 11:25)

  • Hallo zusammen,

    da ich vor Jahren den Thread eröffnet habe, melde ich mich auch mal wieder.

    Ich würde tatsächlich auch F05.1 + G30.1 *F01 kodieren, allerdings aus einem anderen Grund.

    Die F06 umfasst ja auch "Folgen von primär zerebralen Erkrankungen" und man könnte ja hier argumentieren, dass es sich ja bei Demenz um eine primär zerebrale Erkrankung handelt und hier also auch damit ein wahnhafte Störung F06.3 vorläge.

    Allerdings gibt es auch den Grundsatz, so spezifisch wie möglich zu kodieren. Das ist für mich die F05.1 + G30.1 *F01., weil ich hiermit den direkten Zusammenhang mit der Demenz innerhalb der F05.1 darstelle und nicht mit "irgendeiner" primär oder sekundär zerebralen Erkrankung wie bei einer F06.

    So verstehe ich auch im ICD 10 den Info Text bei F05.-

    "Ein ätiologisch unspezifisches hirnorganisches Syndrom, das charakterisiert ist durch gleichzeitig bestehende Störungen des Bewusstseins und der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, des Denkens, des Gedächtnisses, der Psychomotorik, der Emotionalität und des Schlaf-Wach-Rhythmus. Die Dauer ist sehr unterschiedlich und der Schweregrad reicht von leicht bis zu sehr schwer"

    bzw. F05.1: "Diese Kodierung soll für Krankheitsbilder verwendet werden, die die oben erwähnten Kriterien erfüllen, sich aber im Verlauf einer Demenz entwickeln (F00-F03)."

    Leider wenig sonnige Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Guten Morgen,

    ich möchte mich hier mal anschließen:

    Wie wird von Ihnen Parkinson mit Demenz mit dazu auftretenden Halluzinationen (also organisch) oder auch Depressionen (eigentlich organisch affektive Störung) kodiert?
    Ich habe bisher G20.__ + F02.3 und F06.0 bzw. F06.3 kodiert.

    Ich freue mich auf Antworten!

    Viele Grüße
    drglü

  • Hallo DRGLÜ,

    G20 und F02.3 sind als Kreuz-Stern-Kode sicher unstrittig. Die Halluzinationen würde ich als delirante Entgleisung der Demenz aber mit F05.1 abbilden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Die Halluzinationen sind allerdings Begleiterscheinung des Morbus Parkinson, nicht der Demenz. Insofern wäre die F05.1 falsch.

    Gibt es andere Ideen?

    Viele Grüße
    drglü

  • Hallo DRGLÜ,


    Unter F05.1 ist der Hinweis zu finden:

    "Diese Kodierung soll für Krankheitsbilder verwendet werden, die die oben erwähnten Kriterien erfüllen, sich aber im Verlauf einer Demenz entwickeln (F00-F03)."

    Das bedeutet nach meinem Verständnis, es werden alle Fälle, in denen eine Demenzdiagnose vorliegt und ein die Kriterien für ein Delir erfüllender Zustand vorliegt, das Delir kodiert.

    Insgesamt gibt es einen weiteren Hinweis unter F06.

    "Exkl. In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03..."


    D.h. unabhängig davon, ob die Halluzination Begleiterscheinung des Morbus Parkinson ist, soll bei jeglicher vorliegenden Demenz (F00-F03) kein F06 Code kodiert werden.

    Bitte um Aufklärung wenn ich mich auf dem Holzweg mit meiner Argumentation bewege.

    Beste Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

    2 Mal editiert, zuletzt von E. Rah. (21. Februar 2017 um 09:18)

  • Hallo E. Rah.,

    vielen Dank für die Antwort, ich lese es leider auch so.

    Falls es unter den Parkinson-Kodierenden jemanden gibt, der sowohl die Demenz als auch die Halluzinationen kodiert, würde ich mich gerne überzeugen lassen...

    Viele Grüße
    drglü

  • Hallo zusammen,

    ich hänge mich nochmal an dieses Thema an, es ist zwar eine neue Fragestellung, hat aber viel mit dem bisher gesagten zu tun:

    Es geht um die Frage ob, und wenn ja, wann überhaupt im PEPP System ein G30.x+/F00.x* als Hauptdiagnose kodiert werden kann.

    Wir haben das bisher so gehandhabt, wenn beim Patient die Alzheimer Demenz mit ihren verhaltensbezogenen Folgen krankenhausbehandlungsbedürftig wurden, und dies natürlich Veranlassung des Aufenthaltes war und kein Delir im engen Sinne vorlag.

    Das Gegenargument lautet, dass wir zwar die Folgesymptomatik spezifisch behandelt haben, aber da die Stern-Diagnose F00.x nicht alleine stehen kann, wir die G30.x als Kreuz-Diagnose kodieren müssen und somit zur Hauptdiagnose machen.

    Für diese läge aber kein spezifischer Aufwand vor. Deshalb sei eine F07.8 Hauptdiagnose. Gegen diese Argumentation spricht für mich, dass so spezifisch wie möglich zu kodieren ist, und bei F07.8 es sich "allgemein" um Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bei aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns handelt ohne den Zusammenhang mit einer demenziellen Entwicklung.

    Kodiertechnisch gesprochen: Muss bei der Kodierung von Kreuz-Stern Diagnosen neben dem Aufwand für Stern-Diagnose auch ein Aufwand für die Kreuz-Diagnose vorliegen?

    Falls ja, dürften wir G30.x nur dann kodieren, wenn die G30.x im stationären Aufenthalt neu gestellt wird und damit durch die Diagnostik Aufwand verursacht hat?

    Wie wird das gesehen und welche Erfahrungen gibt es?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin