Merkmale und Psych PV Kennzeichen

  • Guten Morgen zusammen,

    muss sich grundsätzlich das Psych PV Kennzeichen mit der Angabe der Merkmale zur Intensivbehandlung decken?

    Kann es sein, dass ein Patient z.B. S2 eingestuft ist, man aber kein Kennzeichen der Intensivbehandlung angeben kann und somit nach Art der Behandlung einen Regelbehandlungspatienten lt. OPS hat?

    In unserer Klinik kommt dieses z.B. auf der Suchtstation illegaler Drogen vor.

    Viele Grüße

    Akim

  • Hallo Akim,
    die PsychPV und die OPS-Behandlungsbereiche sind zwei vollkommen unabhängige Themenbereiche.
    Sie hängen nicht voneinander ab und können durchaus unterschiedlicher Einstufung sein.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen,

    Wenn ich das richtig verstehe - und bisher habe ich es nicht verstanden, dann

    kann es sein,dass 1 Pat. in S2 eingestuft wird, kommt in Intensivbehandlung, nach

    1 Woche in Regelbehandlung und: ich muss nicht den Pseudo OPS ändern?

    Viele Grüße biggiangel

  • Schönen guten Tag

    Ja! (Ihre Aussage ist richtig)

    Den Psych-PV-OPS ändern Sie, wenn sich die Psych-PV-Einstufung ändert, nach den Kriterien der Psych-PV.

    Den Komplex-OPS ändern Sie, wenn die Merkmale des Intensivkodes nicht mehr erfüllt sind.

    Beides ist nicht aneinander gekoppelt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    als Nicht-Psychiaterin fällt es mir schwer, zwischen den eigentlichen Psych-OPS und der Einstufung nach Psych-PV mittels der \"Pseudo-OPS\" zu differenzieren, zumal sie mir in ihren Definitionen auch recht ähnlich wenn nicht sogar deckungsgleich erscheinen. Können Sie Ihre vorangehende Stellungnahme noch etwas konkretisieren und mit Beispielen erläutern? Hilfreich wäre auch zu wissen, was mit einer Doppelkodierung ursprünglich mal intendiert war.

    Herzlichen Dank
    von der Optimistin

    \"Die Hoffnung stirbt zuletzt\"

  • Schönen guten Tag Optimistin,

    nehmen wir einmal an, ein gerontopsychiatrischer Patient müsste gefüttert werden. Damit ist das Merkmal des OPS 9-61 ◦Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme erfüllt.

    In den Empfehlungen zur Eingruppierung der Psych-PV wird jedoch die gerontopsyhisatrische Intensivbehandlung beschrieben mit

    Zitat

    In den Behandlungsbereich G 2 sind Patienten einzugruppieren, die zwar körperlich rüstig, aber anhaltend sehr unruhig und verwirrt sind. Diese Patienten gefährden schwache, hilflose Mitpatienten, und sie gefährden sich selbst. Die unmittelbare Gefährdung kann auch von somatischen Erkrankungen ausgehen (Vitalgefährdung), die eine kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter erfordern. Manifeste Selbst- oder Fremdgefährdung ist zu bejahen, wenn der Patient nicht absprachefähig oder sein Verhalten nicht vorhersehbar ist.

    Hier wird, wie in den anderen Intensiveinstufungen der PSych-PV auch, hauptsächlich auf das Merkmal der Selbst- oder Fremdgefährdung abgestellt. Die merkmale im OPS 9-61 gehen meines Erachtens teilweise darüber hinaus.

    Noch deutlicher wird der fehlende Zusammenhang zwischen Psych-PV und Komplex-OPS in der Kinder und Jugenspychiatrie. Während die Psych-PV die Regel und Intensivbehandlung bei Kindern unter 14 Jahren zusammenfasst ( KJ 1 bzw. 9-983.0 ) und bei Jugendlichen zwischen der Regelbehandlung (KJ 2 bzw. 9.983.1 ) und der Intensivbehandlung (KJ 3 bzw. 9.983.2 ) unterscheidet, wird beim Komplex-OPS eine andere differenzierung vorgenommen: Hier wird die Regelbehandlung zwischen Kindern ( 9-65 ) und Jugendlichen ( 9-66 ) unterschieden, während die Intensivbehandlung bei Kindern und Jugendlichen gemeinsam verschlüsselt wird ( 9-67 )


    Warum eine solche Doppelkodierung vorgenommen wird, müssen Sie die Verantwortlichen fragen. So wie ich Herrn Heimig verstanden habe, sieht er in der Psych-PV keine belastbare Grundlage für ein Entgeltsystem. Ich habe jedenfalls schon darauf gewettet, dass die Psych-PV-OPS früher oder später abgeschafft werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo liebes Forum,

    anbei mein Versuch zur Erklärung: die Psych- PV wurden nach meinem Wissen 1992 erstellt. Es wurde versucht, nachzuvollziehen, welcher Patient welchen Aters welchen Zustandes unter Beachtung weiterer Komponenten (Mehrfacherkrankung...) welche Behandlung bräuchte. Dabei wurde im ersten Schritt eine Einteilung in verschiedenen Patientenklientele (A, S, G) vorgenommen und der jeweils unterstellte Aufwand zugewiesen. Zusätzlich wurde dann in folgenden Überlegungen entsprechend der Behandlungsart (Regel, Intensiv, ... Tagesklinik) weitere unterschiedliche Anteile an den behandlenden Berufsgruppen variiert. Dadurch kamen die der Psych-PV hinterlegten Minutenzeiten zustande. Anhand dieser \"Idealvorstellung\" konnte man dann im eigenen Haus die (Arbeits-)Zeiten der Behandler (A, Psy, PP, SpT) ins Verhältnis setzen (%- Erfüllung der Psych-PV).
    Das neue Entgeltsystem erfasst dagegen unabhängig vom \"Ideal\" nur die Leistungen, die einen Mehraufwand gegenüber einem \"Normapatienten\" verursachen (Null-Code vs. Code: TE geleistet?; K vs. R: 3 TE A/ Psy; I vs. R: Vorhandensein Merkmale,...) und bildet somit ein IST ab (im Gegensatz zur Psych-PV, die ja das SOLL darstellt).

    Ich schließe mich auch Herrn Schaffert an und denke, die Psych- PV werden durch das genauere System der OPS- Codes entbehrlich und somit irgendwann entfallen...

    mit vielen Grüßen
    NZi