Guten Morgen,
mich interessiert eine grundsätzliche Abrechnungsfrage: kann man bei einem reinen Privatpatienten auch eine vorstationäre Leistung abrechnen? Ich habe mal am Rande mitbekommen, dass das nicht gehen würde. Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage und wenn ja, wo kann ich diese finden?
Freue mich über zahlreiche Antworten.
Einen schönen Dienstag.
MfG