Guten Morgen,
in einem unserer Krankenhäuser gibt es Unstimmigkeiten bei der Abrechnung für eine Abklärungsuntersuchung und/oder Notfall.
Vorfall: Eine junge Frau kommt zur angeblichen Entbindung in unser Krankenhaus und wird im Kreissaal \"vorstationär\" behandelt. Während der Behandlung bemerkt der Arzt Komplikationen und verlegt die angehende Mutter in das Universitätsklinikum. Da die Patientin nur für eine kurze Zeit vor Ort war können wir keinen stationären Zeitraum abrechnen. Wie können wir unsere Leistungen in Rechnung stellen? Wo liegt der Unterschied zwischen einer Abklärungsuntersuchung und einem Notfall? Weiterhin stellt sich die Frage, ob 10 Euro Notfallgebühr bezahlt werden müssen oder nicht?
Ich freue mich über zahlreiche Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen