Abklärung oder Notfall

  • Guten Morgen,

    in einem unserer Krankenhäuser gibt es Unstimmigkeiten bei der Abrechnung für eine Abklärungsuntersuchung und/oder Notfall.

    Vorfall: Eine junge Frau kommt zur angeblichen Entbindung in unser Krankenhaus und wird im Kreissaal \"vorstationär\" behandelt. Während der Behandlung bemerkt der Arzt Komplikationen und verlegt die angehende Mutter in das Universitätsklinikum. Da die Patientin nur für eine kurze Zeit vor Ort war können wir keinen stationären Zeitraum abrechnen. Wie können wir unsere Leistungen in Rechnung stellen? Wo liegt der Unterschied zwischen einer Abklärungsuntersuchung und einem Notfall? Weiterhin stellt sich die Frage, ob 10 Euro Notfallgebühr bezahlt werden müssen oder nicht?

    Ich freue mich über zahlreiche Antworten.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat


    Original von newman78:
    Da die Patientin nur für eine kurze Zeit vor Ort war können wir keinen stationären Zeitraum abrechnen.


    Hallo,
    wo steht denn das so apodiktisch geschrieben?

    Abklärungsuntersuchung ist oft ein Synonym für vorstationär.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo newman78,

    der Begriff der \"Abklärungsuntersuchung\" findet sich in Landesverträgen nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V. In NRW beispielsweise unter § 2 Abs. 3: \"Bei einem zur Krankenhausbehandlung eingewiesenen Patienten und in Notfällen wird von einem Krankenhausarzt unter Berücksichtigung der Eignung des Krankenhauses gemäß Absatz 1 abgeklärt, ob und ggf. welche Art der Krankenhausbehandlung notwendig ist.\"

    Und in Absatz 4: \"Ergibt die Abklärungsuntersuchung, daß eine Krankenhausbehandlung nicht bzw. nicht sofort erforderlich ist oder nur in einem anderen Krankenhaus erbracht werden kann, können die dabei erbrachten Leistungen nach den Bestimmungen gemäß Anlage 1 abgerechnet werden.\"

    Eine Abklärungsuntersuchung hat also in Ihrem Haus zumindest nach dieser Definition eindeutig stattgefunden. Herr Horndasch hat aber bereits darauf hingewiesen, dass noch zu klären wäre, ob die Patientin nicht sogar schon stationär aufgenommen war. Die Definition einer stationären Behandlung bemisst sich nämlich nicht retrospektiv nach der Dauer der Behandlung, sondern prospektiv nach der Notwendigkeit und den konkreten Umständen (\"Eingliederung in den stationären Ablauf\").

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Newman78,

    sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine stationäre Behandlung bei Ihnen nicht gegeben ist :augenroll: , so sehe ich hier nur die Möglichkeit einer vorstationären Behandlungspauschale (somit aber auch keine 10 € Eigenanteil für die Patientin), da \"Verweisung in ein anderes KH zur stationären Behandlung\".

    Vielleicht hilft Ihnen auch folgende Diskussion im Forum weiter:
    (Fragen zur DRG-Abrechnung/Abrechnung vorzeitiger Wehen)

    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=10611

    Mit freundlichen Grüßen


    PS: Ich hoffe, die \"Verlinkung\" hat geklappt