offene Forderungen an Krankenkassen

  • Hallo Forum,
    ich hatte heute ein Besprechung mit zwei Kollegen aus Nachbarkrankenhäusern. Das gespräch kam auf die schon länger und oft besonders auf das erste Quartal eines Jahres bezogenen Aussenstände der Krankenkassen. Der eine Kollege hat gesagt, in seinem Krankenhaus wird einmal gemahnt und dann Verzugszinssen berechnet, das andere Haus mahnt 3x, kriegt das Geld aber trotzdemv nicht. Wie genau das bei uns aussieht, weiss ich nicht. Ausserdem ist es KK-abhängig. Meine Frage 1: Wie gehen Sie mit offenen Forderungen um ?
    Frage 2 ist die berechnung von verzugszinsen erlaubt ?

    Es ging dann weiter um die Beihilfeberechtigten Privatpatienten. Unisono wurde gesagt, daß es erstens lange dauert, bis die Versicherung (welche überhaupt ????) bezahlt und es wurde diskutiert, daß diese Versicherung Geld direkt an die >Versicherten bezahlt, die dann ihre rechnung mit dem Krankenhaus begleichen müssen. Stimmt das wirklich?
    Weil nämlich der Trick ist, da? manche pat dann gar nicht oder erst nach Monaten bezahlen. Ich glaube das einfach nicht. ein fallbEISPIEL.(wahrscheinlich Gerüchct) Ein solcher pat wird behandelt, fährt von dem von der beihilfe bezahlten geld in Urlaub und antwortet auf das dritte mahnschreiben damit, daß er kein Geld mehr hat. Wirklich, ich glaube das selber nicht, möchte aber mal lieber fragen, ob es so was wirklich gibt.

    Schönen abend H.-P. Wolkenstein

  • Eigentlich rechnet der Patient mit dem Haus und den liquidationsberechtigen Ärzten direkt ab und reicht dann erst seine Rechnungen bei der Versicherung zur Erstattung ein.

    Daß es Patienten gibt, die ihre Rechnungen erst dann bezahlen, wenn sie die Erstattung schon von der Vesicherung bekommen haben, ist offensichtlich. Hier könnte das Haus natürlich auf einer raschen Zahlung mit Zahlungsziel und Mahngebühren bestehen, ist aber unter Marketingaspekten nicht wirklich günstig.

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, daß die private Kasse den Pflegesatz direkt mit dem Haus abrechnet und der Patient nur noch Chefrechnungen begleichen muß. Dies ist für alle die erfreulichere Lösung.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Wolkenstein,
    so selten ist das nicht, dass Patienten zum "Geldverdienen" sich behandeln lassen (man denke nur an das Krankenhaustagegeld), aber bei Privatrechnungen funzt das erst richtig. Günstig ist allerdings schon, wenn man einen Offenbarungseid geleistet hat und Bungalow und SL-Mercedes an Frau und Söhne überschrieben worden sind (da kenne ich mehrere Fälle), alle Großraum Rhein-Main. Am besten lässt man sich auch über den Notarzt einweisen (gleiche Masche).Machen kann man fast nichts, dann cash bar auf die Kralle vorher ist doch eher unüblich...
    und denn Kassen ist das egal

    grüße aus Hanau

    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Forum,
    die Geschichte mit dm Notarzt ist mir auch schon mehrfach widerfahren. Besonders krasses Beispiel: Patientin wird für ambulant behandelbar befunden, will aber wohl unbedingt aufgenommen werden (man weiß ja nie ganz genau, wieso dies das Ziel ist). Der Aufnahmearzt schickt Sie also weg, mit Heinweis sich am Folgetag beim Hausarzt vorzustellen...
    Die Frau geht aber in die Telefonzelle vor dem Klinikum, ruft den Notarzt und wird dann, weil mit Notarzt "angeliefert", stationär aufgenommen. Kann man denn da gar nichts machen ? Solche Leute verschwenden doch Geld, das ihnen nicht mal gehört ?? Wegen der beihilfe noch: diese ominöse Beihilfe (was ist das ? Bitte um Erleuchtung ?) soll so funktionieren, daß das Geld angeblich direkt an die Pat. ausgezahlt wird, nicht an das Klinikum... (??).

    Danke für Antworten und Erklärungen
    H.-P. Wolkenstein

  • Hallo Herr Wolkenstein,
    die Beihilfe ist eine Form der Beamtenalimentierung durch den Staat.
    Der Beamte begibt sich als "Selbstzahler" in stat. oder amb. Behandlung, reicht die Rechnung bei der Beihilfestelle seines Dienstherren ein und bekommt die Kosten erstattet.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Wolkenstein,

    nach den AVG-Empfehlungen der DKG können gegenüber Selbstzahlern (dazu gehören Privatpatienten, die direkt eine Rechnung erhalten und diese zur Erstattung weiterreichen) angemessene Vorauszahlungen verlangt werden sowie ggf. Zwischenrechnungen ausgestellt werden. Dieses Vorgehen wäre m. E. insbesondere bei Patienten, die schon bei früheren Krankenhausaufenthalten nicht oder nur sehr verspätet gezahlt haben, ratsam. Im übrigen sollten Sie versuchen, so viele Fälle wir möglich unmittelbar mit der betreffenden PKV abzurechnen.

    Herzliche Grüße aus Düsseldorf

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de

  • Zitat

    Daß es Patienten gibt, die ihre Rechnungen erst dann bezahlen, wenn sie die Erstattung schon von der Vesicherung bekommen haben, ist offensichtlich. Hier könnte das Haus natürlich auf einer raschen Zahlung mit Zahlungsziel und Mahngebühren bestehen, ist aber unter Marketingaspekten nicht wirklich günstig.

    Ich wollte nur kurz dazu anmerken, dass sich folgende Probleme für einen Privatpatienten ergeben:
    Problem 1:
    Vorgehen: Man bezahlt zuerst die Rechnungen und reicht sie dann bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle ein.
    Das Problem ist hierbei, dass ich erst Rechnungen für insgesamt 300€ (egal ob als Einzelperson oder Familie!!) "sammeln" muss, bevor ich sie überhaupt bei der Beihilfestelle einreichen kann, ohne Abzüge in kauf zu nehmen. Um als Einzelperson -die nur dann zum Arzt geht, wenn es wirklich notwendig ist- auf 300€ zu kommen, muss man praktisch ein ganzes Jahr warten, um endlich mal die Rechnungen von der Beihilfestelle erstattet zu bekommen.
    Im o.g. Vorgehen, hab ich die Rechungen brav termingerecht bezahlt. Da ich aber fast ein ganzes Jahr Rechnungen "sammeln" muss, komm ich mit meinem Kontostand so langsam in die Miesen und muss Überziehungszinsen zahlen. Das ist wirklich toll! Nur weil die Beihilfestelle den Betrag auf 300€ hochsetzt (ohne jegliche Differenzierung der Behilfeberechtigten!) X( Ganz toll!
    Problem 2:
    Reicht man die Rechnungen erst bei der Krankenkasse und bei der Beihilfestelle ein, wartet man mindestens 4 Wochen auf die Begleichung der Rechnungen. Inzwischen werde ich aber angemahnt, muss wahrscheinlich noch Mahngebühren o.ä. zahlen und muss Abschläge von der Beihilfestelle in kauf nehmen, da ich vor der 300€-Grenze eingereicht hab. Außerdem hab ich keine Lust, als ein Patient dazustehen, der seine Rechnungen nicht bezahlt.

    Wie soll ich mich nun als Privatpatient verhalten, um nicht als *** cooler Typ *** dazustehen?
    Ich wollte dies nur mal aus Sicht eines Privatpatienten anmerken, der nicht wegen jedem Wehwehchen zum Arzt rennt.
    Alternative 1:
    Ich geh gar nicht zum Arzt.
    Alternative 2:
    Ich geh andauernd zum Arzt, damit es sich lohnt, dass man mehrfach im Jahr über 300€ hinauskommt, um ich auch meine vorausbezahlten Rechnungen schnellstmöglich erstattet zu bekommen.

    Wie kommt man aus so einem Dilemma heraus?

    Grüße Katrin :bounce:

  • Hallo Katrin,

    Zitat


    Ich wollte nur kurz dazu anmerken, dass sich folgende Probleme für einen Privatpatienten ergeben:
    Problem 1:
    Vorgehen: Man bezahlt zuerst die Rechnungen und reicht sie dann bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle ein.
    Das Problem ist hierbei, dass ich erst Rechnungen für insgesamt 300€ (egal ob als Einzelperson oder Familie!!) "sammeln" muss, bevor ich sie überhaupt bei der Beihilfestelle einreichen kann, ohne Abzüge in kauf zu nehmen.

    wenn Sie privatversichert sind und Probleme mit einem überzogenen Bankkonto haben, machen Sie doch mal folgende Rechnung auf:

    Ihr Beitrag PKV plus Zinsen für bezahlte, aber noch nicht erstattete Rechnungen (nehmen Sie dabei großzügig an, Sie hätten ständig 300 Euro vorgelegt - macht maximal 45 Euro Überziehungszinsen im Jahr, also unter 5 im Monat...)

    und vergleichen das mit den GKV-Beiträgen, die Sie zahlen müssten, wenn Sie der Solidargemeinschaft wieder beitreten (plus Selbstbeteilgungen zB Medikamente, die man bei der PKV ja oft nicht zahlt)

    Na? Was kommt raus? Sie zahlen drauf? Dann können Sie ja wechseln, Frau Schmidt freut sich auf Sie. Oder Sie sparen immer noch Geld bei der PKV und genießen dafür noch bessere Leistungen? Das nenne ich dann aber wirklich Jammern auf hohem Niveau.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    (privatversichert, aber sich dieses Privilegs bewusst)