Hallo Forum,
ich hatte heute ein Besprechung mit zwei Kollegen aus Nachbarkrankenhäusern. Das gespräch kam auf die schon länger und oft besonders auf das erste Quartal eines Jahres bezogenen Aussenstände der Krankenkassen. Der eine Kollege hat gesagt, in seinem Krankenhaus wird einmal gemahnt und dann Verzugszinssen berechnet, das andere Haus mahnt 3x, kriegt das Geld aber trotzdemv nicht. Wie genau das bei uns aussieht, weiss ich nicht. Ausserdem ist es KK-abhängig. Meine Frage 1: Wie gehen Sie mit offenen Forderungen um ?
Frage 2 ist die berechnung von verzugszinsen erlaubt ?
Es ging dann weiter um die Beihilfeberechtigten Privatpatienten. Unisono wurde gesagt, daß es erstens lange dauert, bis die Versicherung (welche überhaupt ????) bezahlt und es wurde diskutiert, daß diese Versicherung Geld direkt an die >Versicherten bezahlt, die dann ihre rechnung mit dem Krankenhaus begleichen müssen. Stimmt das wirklich?
Weil nämlich der Trick ist, da? manche pat dann gar nicht oder erst nach Monaten bezahlen. Ich glaube das einfach nicht. ein fallbEISPIEL.(wahrscheinlich Gerüchct) Ein solcher pat wird behandelt, fährt von dem von der beihilfe bezahlten geld in Urlaub und antwortet auf das dritte mahnschreiben damit, daß er kein Geld mehr hat. Wirklich, ich glaube das selber nicht, möchte aber mal lieber fragen, ob es so was wirklich gibt.
Schönen abend H.-P. Wolkenstein