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Der 7. Senat des Landessozialgerichts in Potsdam hat heute auf mündliche Verhandlung hin eine vorläufige Entscheidung im Streit um die Erhöhung von Mindestmengen für die Versorgung Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm getroffen; die Krankenhäuser haben obsiegt; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts über die Klagen in der Hauptsache bleibt es bei der bis Ende 2010 geltenden Mindestmenge von 14. Die für die Zeit ab 1. Januar 2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eingeführte Mindestmenge von 30 wurde im Rahmen mehrerer Eilverfahren außer Vollzug gesetzt.
Die Pressemitteilung finden Sie hier: Verknüpfung zum LSG