Kodierung auf Palliativabteilung Tumor bzw. Metastasen oder Symptome

  • Nun, sowohl allgmeine als auch spezielle DKR sind sich hier ja einig, dass das *Symptom* (z.B: Schmerz, Dyspnoe) als Hauptdiagnose anzugeben ist, wenn nur dieses behandelt wird, und nicht der Tumor (völlig egal, ob Primärtumor oder Metastase). Bei mehreren Symptomen wäre das ein klassischer Fall von konkurrierenden Hauptdiagnosen.

    Interessant zu hören, dass es einen Kommentar zu den DKR gibt, der dem Text der DKR zu widersprechen scheint und anscheinend trotzdem von allen Beteiligten so akzeptiert wird - das DRG-System birgt eben so manche Überraschung...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Guten Morgen MDK Opfer,

    ich sehe eine Palliativbehandlung als eine \"..notwendige Folgebehandlung..\"eines Malignoms, i, S. der DKR0201j, deswegen ist der Primärtumor, meiner Meinung nach, auch als HD zu kodieren.

    Erschreckend finde ich allerdings, dass es doch so viel Spielraum bei der Interpretation unserer Kodierrichtlinien gibt. Trotz DKR scheint die Kodierung doch Ansichtssache zu sein. Wären die DKR absolut eindeutig, würden sich z.B. einige MDK Nachfragen bzgl. der Kodierung auf ein Minimum reduzieren lassen.

    Gruß

    MCA 2004

  • Guten Tag,
    ich bin mir bei der Wahl der Hauptdiagnose bei folgendem Fall unsicher.
    Eine Pat. wird eingewiesen wegen unklarer Bewußtseinseintrübung / Somnolenz.
    Sie ist erst am nächsten Tag etwas wacher, aber desorientiert, motorisch unruhig, aggressiv bei Berührung - erhält daraufhin MST10 Tbl.
    Am 5. Tag erzählt sie wieder, isst selbständig und gibt Schmerzen im re. Bein an.
    Laut Anamnese wurde bereits 7/2010 per CT der Verdacht auf ein peripheres Bronchialkarzinom mit Lungenmetastasen geäußert. Die Pat. lehnte aber jegliche weitere Diagnostik ab.
    Das Röntgen des re. Beines zeigt einen osteolytischen Oberschenkelknochen, wobei die knöchernen Strukturen kaum noch abzugrenzen sind, mit deutlicher Weichteilschwellung wie bei ausgedehnter Raumforderung.
    Die Angehörigen lehnen eine weitere Diagnostik und Therapie ab.
    Laut Arztbrief Zustandsverschlechterung bei Bronchialkarzinom mit Verdacht Knochenmetastase.
    Kann ich das Bronchialkarzinom als HD nehmen und als ND Knochenmetastasen, obwohl alles nur Verdachtsdiagnosen sind?
    Viele Grüße
    Christine

  • Guten Tag,


    im Jahr 2014 nahmen wir die 75 jährige Patientin aufgrund eines bekannten Mammakarzinoms mit ossärer Metastasierung, chronischem Schmerzsyndrom, sowie aktueller Verschlechterung des AZ mit Übelkeit und Erbrechen, auf der Palliativstation unserer Klinik auf. Diagnosen lt. Einweisungsschein waren: ossär Metastasiertes Mamma-Ca, subakute AZ Verschlechterung und hypertensive Krise.
    Während des neuntägigen Aufenthaltes wurde eine palliativmedizinische Komplexbehandlung durchgeführt und eine Anpassung der Schmerzmedikation vorgenommen. Zum Ausschluss von Hirnmetastasen wurde ein CCT durchgeführt.

    Der MDK fordert in seinem Gutachten, eine Korrektur der HD von C79.5 zu C50.4 und begründet dies wie folgt:
    „Anhand der vorgelegten neuen medizinischen Gesichtspunkte werden die vollstat. Behandlungsnotwendigkeit und VWD auf der Palliativstation zur umfassenden Therapieoptimierung bei fortgeschrittenem multipel ossär metastasiertem Mamma-Karzinom medizinisch nachvollziehbar gemacht. Da jedoch eindeutig mehrere Symptome der fortgeschrittenen Tumorerkrankung (u.a. Unruhe, Übelkeit, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, …) und nicht ausschließlich die össären Metastasen medikamentös und nichtmedikamentös behandelt wurden, ist im vorliegenden Fall als HD die zugrundeliegende Tumorerkrankung mit C50.4 zu kodieren. Die C79.5 ist eine zu kodierende relevante ND.“

    Wir sind jedoch der Meinung dass die Hauptdiagnose korrekt gewählt ist und berufen uns hierbei auf die DKR 2014 – 0201:
    „Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Was würden Sie in diesem Fall als HD auswählen und mit welcher Begründung?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen
    Henning

  • Hallo KAS,
    Bei einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung würde ich im Regelfall den Primärtumor als HD kodieren, denn es handelt sich um eine ganzheitliche Behandlung der Krebserkrankung und nicht nur um eine lokale Therapie der Metastasen.
    Im Beispiel wird es nicht erwähnt aber es ist ja auch gut möglich, dass die Patientin zusätzlich antihormonell ( systemisch ) therapiert wird.
    Wenn man den Schlichtungsspruch Bund zugrundelegt, käme man m.E. So auch zur C50 als HD. Allerdings müssten die Juristen sagen, ob sich die "unmittelbare Verbindlichkeit" des Schlichtungsspruch auch auf Aufenthalte aus 2014 bezieht, die aber erst nach dem Schlichtungsspruch entschieden werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo KAS,

    ich würde auch den Primärtumor als HD kodieren und stimme Herrn Breitmeier völlig zu. Die ossären Metastasen wären nur als HD zu kodieren, wenn explizit ein OP (z. B. Wirbelkörper) vorliegen würde.

    Grüße
    JAD

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    mal nebenbei:
    Wir sind jedoch der Meinung dass die Hauptdiagnose korrekt gewählt ist und berufen uns hierbei auf die DKR 2014 – 0201:„Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Wie wollen Sie hier den höheren Ressourcenverbrauch belegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,

    nur am Rande...
    das mit der Festlegung des Ressourcenverbrauchs hat mich schon immer interessiert.
    Wie legt man dies fest? Vor Gericht haben ich bisher zwei Varianten erfolgreich (für den Richter nachvollziehbar) durchgesetzt.

    Das Eine wäre der Abgleich mit der InEK Kalkulation (Der Arzt entscheidet nach dem Grouping), die Andere Variante mit dem Abgleich der internen Kostenträgerrechnung.
    Beides jeweils mit dem Abgleich gegroupten DRG´s, das war für die Richter in diesen Fällen jeweils plausbiel, einmal wurde diese Auffassung auch durch einen Gerichtsgutachter bestätigt.

    Aber so richtig stichhaltig finde ich nichts, wie der Ressourcenverbrauch genau und generell verbindlich definiert wird.
    Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    zunächst einmal ist die Voraussetzung für die Entscheidung über den Ressourcenverbrauch schon mal, dass tatsächlich beide Diagnosen gleichwertig als Hauptdiagnose in Frage kommen. Das würde ich hier nicht sehen, denn auch ich halte wie Herr Breitmeier die Palliativmedizin für eine ganzheitliche Therapie des Tumorpatienten (bzw. anderer Grunderkrankungen) und nicht für reine Symptombehandlung.

    Beim Ressourcenverbrauch würde ich auf den tatsächlichen Ressourcenverbrauch abzielen. Ob eine resultierende DRG teurer (kalkuliert) ist, hat ja ggf. nichts mit der tatsächlichen Leistung zu tun. Es sind Pauschalen aus Durchschnittswerten. Es müsste für mich schon im konkreten Fall nachvollziehbar mehr Aufwand in die Behandlung der jeweiligen Diagnose gesteckt worden sein (Beispielsweise OP vs. Standardmedikation).

    Gruß