Nun, sowohl allgmeine als auch spezielle DKR sind sich hier ja einig, dass das *Symptom* (z.B: Schmerz, Dyspnoe) als Hauptdiagnose anzugeben ist, wenn nur dieses behandelt wird, und nicht der Tumor (völlig egal, ob Primärtumor oder Metastase). Bei mehreren Symptomen wäre das ein klassischer Fall von konkurrierenden Hauptdiagnosen.
Interessant zu hören, dass es einen Kommentar zu den DKR gibt, der dem Text der DKR zu widersprechen scheint und anscheinend trotzdem von allen Beteiligten so akzeptiert wird - das DRG-System birgt eben so manche Überraschung...
Sonnige Grüße
MDK-Opfer