Behandlung von Mutter und Kind

  • Guten Tag,
    bei uns werden auf einer Station auch Säuglinge zusammen mit ihrer Mutter aufgenommen. Es ist noch nicht geklärt ob die Bedingungen des Zusatzkodes gegeben sind. Ich stelle mir aber unabhängig davon die Frage, ob eine Betreuung des Kindes z. B. wenn die Mutter Therapie hat oder Pflege des Säuglings, bei der Mutter als Therapie kodiert werden dürfen. Das Kind gilt als gesunde Begleitperson und wird bei medizinischer Begründung mit 45.- € pro Tag abgerechnet- es ist im Kis nicht als Fall angelegt.
    Ich meine eher nicht, möchte aber andere Meinungen hören bevor ich auf der Station Rückmeldung gebe.
    Schöne Grüße Suse

  • Hallo Suse!
    Dass das Kind zur Zeit mit 45,-€ abgerechnet wird, hat ja keinen Einfluss auf Ihre Kodierung im Bezug aufs Neue Entgeltsystem.

    Im OPS 2011 lesen wir folgendes:

    Zitat

    Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:
    [...]
    Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern


    und

    Zitat


    Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden


    Daraus folgtr, dass Sie durchaus die Kinderbetreuung als Therapie auf den Fall des Elternteils mit anrechnen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Ich frage mich viel mehr, wofür ein Säugling einen Aufenthalts- oder Spielraum benötigt... :irre:

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag,

    Zur Zeit ist die einzige Möglichkeit, die Mitaufnahme des Kindes vergütet zu bekommen, die Abrechnung als Begleitperson. Erst wenn das Entgeltsystem eingeführt ist, also erst ab 2013, schließen sich meines Erachtens Begleitperson und Zusatzkode für Eltern-Kind-Setting aus. Bis dahin ist die Kodierung völlig unabhängig von der tatschächlichen Abrechnung zu betrachten.

    Somit ergibt sich - wie gesagt bis 2012 unabhängig von der Abrechnung als Begleitperson - die Kodierbarkeit des Eltern-Kind-Setting aus den Mindestmerkmalen, die da sind:

    Fallbezogene Merkmale:

    • Behandlung psychisch kranker Mutter oder Vater
    • psychische Störung nach der Geburt eines Kindes
    • Beziehungsstörung zum Kind (aufgrund der Geburt)
    • Kind 0-4 Jahre alt
    • Indikation der gemeinsamen Aufnahme der Mutter oder des Vaters mit dem Kind
    • ansosnten Risiko von psychiatrischen Auffälligkeiten beim Kind
    • Behandlung auch des Kindes gemeinsam mit der Mutter oder des Vaters
    • Qualifizierte Diagnostik der Mutter/Vater-Kind-Beziehung (was immer das auch sein mag)


    Strukturmerkmale:

    • Rooming-In
    • Eltern-Kind-gerechter Aufenthalts- und Spielraum
    • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. Kinderkrankenpfleger, Erzieher, Heilerzieher, Heilpädagogen)
    • Pädiater oder Kinder- und Jugendpsychiater mindestens konsiliarisch


    Eine einfache Mitaufnahme des Kindes reicht demnach nicht für den Kode aus.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herr Schaffert, guten Morgen Herr Gorr,
    wir sind uns noch nicht einig ob wir den Zusatzkode anwenden können oder nicht. Wenn wir die Bedingungen nicht erfüllen und somit die 9-643 auch nicht kodieren können, besteht trotzdem die Möglichkeit die Kinderbetreuung für die Mutter als Therapie zu kodieren? Die fallbezogenen Merkmale treffen zu, bei den Strukturmerkmalen ist es noch nicht klar.
    Schöne Grüße
    Suse

  • Hallo Suse!
    Die Anrechnung der Kindesbetreuung als Therapiezeit beim Elternteil funktioniert nur über den Zusatzkode 9-643. Und formal müssen Sie, wie Sie korrekt bemerkt haben, erst schauen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um den Kode nutzen zu können.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.