Hallo,
wir haben folgende Anfrage ans DIMDI gestellt:
Wie ist die postoperative Infektion der Haut bei einer Operationswunde korrekt zu verschlüsseln?
Im ICD findet sich unter T81.4 als Erläuterung auch Naht- und Wundabszess nach medizinischen Maßnahmen.
Ebenso könnte die Kodierung L08.8 in Kombination mit Y84.9! angewendet werden. Was ist richtig??
Antwort:
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Aus klassifikatorischer Sicht ist die postoperative Wundinfektion mit T81.4 zu verschlüsseln.
Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.
Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.
Gruß ganss