Belegarzt mit Honorarvereinbarung in §21-Datensatz

  • Hallo allerseits,

    für den Fall, dass sich mal noch jemand außer mir die Frage stellt, wo denn eigentlich im §21-Datensatz die Information steckt, dass es sich bei einer Fachabteilung um eine Belegabteilung mit Honorarvereinbarung gemäß § 18 Abs. 3 KHEntgG handelt: im Entgeltartenschlüssel für die abgerechnete DRG in der ENGELTE.CSV. Ist die dritte Stelle dort eine \'8\', dann wird als Entgelt 80% des Relativgewichtes für eine Hauptabteilung zugeordnet, obwohl es sich um eine Belegabteilung handelt.

    Der Grouper selbst kann das korrekte Relativgewicht in solchen Fällen gar nicht ermitteln: da er nur die Information \"Belegabteilung\" erhält, liefert er auch nur das Relativgewicht für eine Belegabteilung. Erst die nachgeschaltete Abrechnungssoftware modifiziert dann die Rechnungsdaten in oben gezeigter Weise.

    Aus dem §21-Datensatz können solche Fälle also nur korrekt neu gruppiert werden, wenn sie bereits richtig abgerechnet wurden und der eingesetzte Batch-Grouper diese Information aus dem Entgeltartenschlüssel liest und verarbeitet. Allerdings stellt sich dann die Frage, weshalb man überhaupt noch einmal neu gruppiert und nicht einfach die Abrechnungsdaten aus der Entgelte.csv übernimmt..?

    Die Abbildung der unterschiedlichen Abteilungsarten im §21-Datensatz war meiner Ansicht nach schon immer ein Tiefpunkt deutschen \"software engineerings\": anstatt ein einheitliches Feld \"Abteilungstyp\" zu definieren, hat man die dazugehörigen Informationen über mehrere Felder verstreut, von denen einige zu allem Überfluss auch noch an die Existenz eines OPS-Kodes geknüpft wurden. Und anstatt dies bei einer Revision des Datensatzes endlich zu beheben, hat man es mittlerweile noch mal ordentlich verschlimmert. Gruselig!

    :erschreck:

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach