Ausstellen von Rezepten während des stationären Aufenthalts

  • Liebes Forum,

    mich beschäftigt aktuell ganz allgemein die Frage unter welchen Voraussetzungen eine Verordnung (Rezept) von a) Medikamenten oder b) Hilfsmitteln im Rahmen des stationären Aufenthaltes möglich ist.

    Ein Beispiel von vielen sind Verordnungen über Milchpumpen in der Geburtshilfe / Pädiatrie.

    Für alle Antworten bzw. Verweise auf bereits vorhandene Themen vielen Dank.

  • Nicht ganz richtig: Hilfsmittelrezepte sind sehr wohl möglich, wenn das Hilfsmittel nach der Entlassung benötigt wird (\"Entlass-Verordnung\" - kann man auf dem Rezept erwähnen, muss man aber nicht). Dieses Vorgehen ist absolut üblich z.B. in orthopädischen Kliniken zur Versorgung mit Rollstühlen, Gehhilfen, Orthesen und Prothesen u.s.w. Alles andere wäre ja auch wenig realistisch, da Hilfsmittel im Gegensatz zu Medikamenten nicht nach der Entlassung innerhalb von ein paar Stunden besorgt werden können.
    Ich sehe keinen Grund, warum das nicht auch für Milchpumpen gelten sollte (sofern diese ein Hilfsmittel gemäß Katalog sind - keine Ahnung, bin ja zum Glück kein Gynäkologe).

    Medikamentenverordnung während des stationären Aufenthalts ist allerdings \"no-go\".

    Sonnig-kalte Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Info!
    Ich hatte mich wohl zu sehr / ausschließlich auf die Rezeptur von Medikamenten bezogen.

    Ebenfalls sonnig-kalte Grüße bei \"gefühlten Minus-20-Grad\".

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo,

    da ist es wieder - das Problem!
    \"MDK-Opfer\" schrieb u.a.: \"..... Hilfsmittel nach der Entlassung benötigt wird (\"Entlass-Verordnung\" - kann man auf dem Rezept erwähnen, muss man aber nicht). Dieses Vorgehen ist absolut üblich z.B. in orthopädischen Kliniken zur Versorgung mit Rollstühlen, Gehhilfen, Orthesen....\".

    Diese Hilfsmittel werden in aller Regel WÄHREND der stationären angepasst und verordnet. Daher ist lt. KK-Aussage keine Rezeptur nötig/möglich, sondern eine Nachricht an die KK mit der Bitte/Empfehlung um Kostenübernahme.

    Anders ist es, wenn ein Hilfmittel erst NACH Entlassung beschafft werden soll: Dann ist dessen Verordnung Aufgabe des niedergelassenen Kollegen. Entsprechend ist eine KV-Nummer nicht zu vermerken, zumal eine solche ja nur Niedergelassenen und Ermächtigten und nicht etwa der Institution Krankenhaus zugeordnet ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hm - kann es sein, dass es da bundesland-abhängig Unterschiede gibt? Ich kann nur sagen: 8 Jahre, zwei Kliniken, null Probleme... (übrigens in Bayern).

    elendkalte Grüße

    MDK-opfer

  • Hallo,

    Zitat

    Original von MDK.Opfer:
    .... bundesland-abhängig Unterschiede ....


    das sieht wohl so aus - wobei: Bayern war/ist schon immer der Zeit voraus :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe