Hauptdiagnose bei Rückverlegung eines Neugeborenen

  • Sehr geehrtes Forum,

    in unserem Perinatalzentrum kommt es hin und wieder zu Rückverlegungen. Bsp: Entbindung mit Geburtsgewicht 540g, HD P07.01. Das Neugeborene wird in eine kinderchirurgische Klinik (extern) verlegt, da im speziellen Fall die OP nicht in unserem Klinikum durchgeführt werden kann. Glücklicherweise nimmt das Neugeborene währenddessen zu und wiegt bei der Rückverlegung 2550 g. Es stellt sich die Frage, welche Hauptdiagnose bei der Rückverlegung (außerhalb der Peri- und Neonatalperiode) zu kodieren ist, in den Kodierrichtlinien finde ich hierfür keine eindeutige Klärung.
    Das Neugeborene wird ja weiterhin wegen der zahlreichen Folgen seines niedrigen Geburtsgewichts behandelt, und das ICD-Kapitel XVI inkludiert ausdrücklich \"Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben, auch wenn Tod oder Krankheit erst später eintreten\". Demnach bliebe ein Code aus P07.- auch bei der Rückübernahme HD, es resultiert ab einem Gewicht ab 2500 g die (abrechenbare) Fehler-DRG 963Z.

    Der Kodierleitfaden der GKIND schreibt jedoch (Version 2010, S. 178): \"Während Erkrankungen von Neonaten in der Regel mit P- und Q-Diagnosen beschrieben werden sollen, können diese Diagnosen aber auch zur Kodierung der Erkrankungen jenseits des Neonatalalters verwendet werden. Allerdings dürfen P-Diagnosen dann nicht die Hauptdiagnose sein...\" Demnach würde, da das Kind noch ganz viele Probleme hat, gemäß der Regel für konkurrierende HD z.B. eine primäre pulmonale Hypertonie, bds. Leistenhernie, akute resp. Insuffizienz usw. zur Hauptdiagnose.

    Für die Aussage der GKIND habe ich noch keine Begründung in DKR oder ICD gefunden. Mich würde interessieren, wie andere Perinatalzentren in diesen Fällen verfahren.

    Vielen Dank!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Forum,

    das gleiche Problem hatte ich gerade erst. Mein Beauftragter meinte, die HD bleibt wie gehabt (P07.-), es wird auch das momentane Gewicht eingetragen. Bei uns kommt dann allerdings nur eine gelbe Mahnung, die ich ignorieren kann und den Fall auch so abschließen darf. Ist aber das das richtige Vorgehen?

    Sonnige Grüße

  • Hallo,

    das Kind ist doch zu dem Zeitpunkt kein Neugeborenes mehr, dann kann ich diesen Kode auch nicht anwenden; mein Grouper lässt dies auch nicht zu; der Kode kann vom Wortlauf meines Erachtens nur für Neugeborene angewandt werden.

    Gruß
    B.W.

  • Guten Tag Frau B.W.,
    ich hatte oben versucht, anhand des ICD-Inklusivums zu begründen, dass P-Codes ausdrücklich auch nach der Neugeborenenperiode angewendet werden können. Ihren Einwand kann ich daher nicht verstehen. Was meinen Sie mit \"mein Grouper lässt dies auch nicht zu\"? Allein des Sachverhalt dass die Fehler-DRG 963Z ermittelt wird heißt ja noch nicht, dass der Fall nicht abrechenbar ist.
    Gibt es andere Auffassungen?

    Schönes Wochenende,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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  • Guten Morgen Herr Leonhardt,

    bei ihrem Fall würde ich zwei Konstellationen unterscheiden.

    1. Rückverlegung zur weiteren Behandlung/Therapie der in der externen Klinik behandelten Erkrankung, dann würde ich diese als HD angeben, da der Säugling ja wegen dieser weiterbehandelt wird.

    2. Nach Abschluss der Behandlung in der externen Klinik erfolgte die Aufnahme/Rückverlegung zur alleinigen, wie unsere Pädiater gerne schreiben, weiteren Aufzucht des Säuglings bis er sein Entlassungsgewicht erreicht hat. Meist sind da evtl. Störungen/Erkrankungen schon extern austherapiert worden. Dann würde ich ebenfalls P07.. als HD kodieren (bzw. habe ich dies bisher immer so getan und auch schon erfolgreich vor dem MDK verteidigt), da der Säugling ja weiterhin wegen seiner Frühgeburt und dem zu niedrigen Geburtsgewicht im Krankenhaus behandelt wird. Da lese ich in den Inklusiva zum P-Kapitel nichts, was dagegen spricht.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo liebes Forum,
    auch für mich ist die Sache nicht ganz klar. Folgende Kostellation: Geburt und Behandlung im Neonatologie-Zentrum (HD: P07.*), Verlegung zur weiteren \"Aufzucht\" (sehr nette mir bisher nicht bekannte Formulierung) in anderes KH (>28 Tage mit dann >2500g).
    Was ist die HD und was das Aufnahmegewicht für das weiterbehandelnde KH? Weiterhin P07.* mit dem dann aktuellen Aufnahmegewicht?
    Viele Grüße + vielen Dank für Antworten
    Kontrollix

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben auch ein ähnliches Problem. Es handelt sich jedoch nicht um ein rückverlegtes sondern um ein zuverlegtes Frühgeborenes (heimatnahe Verlegung am 39. Lebenstag mit 2.910 Gramm Aufnahmegewicht zur Weiterversorgung). Das Kind wird nach wie vor wegen der Frühgeburtlichkeit mit niedrigem Geburtsgewicht und deren Auswirkungen (Apnoe) weiterbehandelt.

    Wir haben kodiert:

    HD:
    P07.12 Neugeborenes: GG 1.500 bis 2500 g

    NDs:
    P07.3 Sonstige vor dem Termin Geborene
    P28.4 Sonstige Apnoe bei Neugeborenen

    Es kommt zu der Fehler-DRG 963Z Neonatale Diagnose unvereinbar mit Alter oder Gewicht.

    Ist unsere Kodierung fehlerhaft oder kann 963Z abgerechnet werden?
    Viele liebe Grüsse
    A. B.