• Hallo Forum,
    ich hoffe doch, das mir jemand helfen kann. Seit 2011 ist eine Dialysepraxis bei uns im Haus. Habe bei einem Pat HD N 18.5, und 3 mal eine intermittierende Hämodialyse mit Heparin verschlüsselt. Nun kam von der Krankenkasse ein Anruf die Hämodialyse dürfte ich nicht mit angeben, da die HD N 18.5 die Dialyse schon beinhaltet. Als OPS hatte ich die 8-854.2 angegeben, ging aber nur über ZE. Das kann sich natürlich auch um ein Programmfehler ( Orbis) handeln. Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
    MfG
    Ihmann

  • Hallo,

    kodieren darf man die Dialysen schon. Es ist nur so, dass bei den DRGs L60, L71 L90B/C und der L61 eine zusätzlich Abrechnung als ZE nicht zulässig ist. Der Ausschluss hängt nicht an der HD, sondern an der DRG. Welche DRG haben Sie denn abgerechnet?

    Gruß
    B.W.

  • Hallo Ihmann,

    wurde Ihr Pat. aufgenommen für eine stationäre Dialyse?! War N18.5 der Aufnahmegrund einschl. erster Dialyse oder war N18.5 eine ND und die Dialysenotwendigkeit bestand schon vorher?!

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Riol,
    HD ist N 18.5, der Pat hat April 2010 bei einem Aufenthalt in einem anderen Haus ebenfalls 3x eine Dialyse erhalten. Bei Aufnahme hatte der Pat einen Krea-Wert von 3,57 der im laufe des Aufenthaltes auf 6,43 anstieg. Die DRG ist L60B.
    mfG
    Ihmann

  • Hallo Ihmann, wie kodierer2905 schrieb steht in der FPV, dass die Abrechnung für ZE Dialyse nicht statthaft ist bei DRGs aus L60 (siehe §5 Abs.3). Mit der HD hat das aber nur im Rahmen des Groupierungsprozesses etwas zu tun, das alleinige Vorliegen der HD N18% reicht nicht aus
    VG c_c

  • Hallo,
    den OPS dürfen Sie eingeben. Ihr KIS darf da nur kein ZE draus machen (das Problem hatten wir auch mal - wir wurden dann von einem freundlichen KK-MA darauf hingewiesen).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch