Hat jemand eine abschließende Definition, wann es sich drg-technisch um eine einfache oder um eine mehrfragmentäre Fraktur handelt.
Aktueller Fall: Bei der Versorgung einer Schrägfraktur an der Fibula wird aus dem Bruchspalt ein Knochenschüppchen abgesaugt. Liegt dann bereits formell eine \"Mehrfragmentfraktur\" vor ? Oder zählt die Anzahl der Teile die in die Osteosynthese mit einbezogen werden (durch Verschraubung, Verklemmung etc.) ?
Wo liegt die Grenze ? Wenn jedes Knochenschüppchen zählt, gibt es dann überhaupt einfache Brüche ?