Fallzusammenführung bei Entlassung gegen ärztlichen Rat

  • Folgende Konstellation: Patient ist nach Mehrfachverletzung noch nicht ausreichend mobilisiert und entlässt sich gegen ärztlichen Rat. In den nächsten Tagen kommt es zu mehreren Stürzen und er wird erneut zur Fortsetzung der Therapie stationär aufgenommen. Neue Verletzungen hat er sich nicht zugezogen. Die Wiederaufnahme erfolgte innerhalb der OGVD.

    Handelt es sich um eine Behandlungskomplikation im Verantwortunsgbereich des Krankenhauses ?

    Ist eine Fallzusammenführung vorzunehmen oder sind die beiden Fälle getrennt abzurechnen ? Im Forum habe ich leider nur ältere Beiträge gefunden, die die neue Formulierung bzgl. Komplikationen in den Abrechnungsbestimmungen noch nicht berücksichtigen.

  • Guten Tag \"Kodi\",

    soviel Zeit sollte für die Anrede sein.

    Wo würden Sie die Verantwortung des Krankenhauses denn sehen?
    Haben Sie eine Bestätigung für die Entlassung gegen ärztlichen Rat, dann ist doch klar, wer was zu verantworten hat.
    Die Dummheit der Menschen versichert die Krankenkasse.

    Einziger Grund wäre doch nur die gleiche DRG für die Zusammenführung.

    Gruß P.Host