DRGs bei infizierten Endoprothesen

  • Hallo zusammen,

    ich hätte ein paar sehr allgemeine Fragen zur Abrechnung infizierter Knie- und Hüftendoprothesen:

    Fall 1: Patient entwickelt wenige Tage nach der OP eine Infektion und bekommt mehrfaches Debridement. Welche DRG kommt in diesem Fall in Frage? Rutscht er aufgrund der Komplikationen von der I47B (bzw. Knie I44B), in die I47A (Knie I44A) oder gibt es noch weitere Möglichkeiten? Von welchen Prozeduren wäre das dann abhängig?

    Fall 2: Patient kommt mit einer schon älteren chronischen Infektion und es wird eine zweizeitige Revision durchgeführt. Werden in diesem Fall 2 DRGs abgerechnet, weil der Patient zwischen Aus- und Wiedereinbau das Krankenhaus verlässt? Welche bzw. welche beiden DRGs wären das?

    Sorry viele Fragen auf einmal.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo Florian,

    Damit Herr Selter nicht antworten muss ;-).

    Haben Sie die Daten schon mal in einen Grouper eingegeben? Einfach mal ein bisschen rumspielen... mal so die T81.4 + B95.6! und / oder U80.0 zusätzlich eingeben...


    Zu Fall zwei: Wie soll das jemand beantworten können? Ein paar Stichworte: Innerhalb der OGVD? Beurlaubung? Was für eine Infektion (OK, ich gehe davon aus irgendwas an einer TEP)? Was wollen Sie hören? Ihre Frage ist etwas zu allgemein gehalten.

    So gerne geholfen wird: Niemand wird Ihnen die Eigenleistung abnehmen und ihnen alles vorkauen.

    Viele Grüße :augenroll:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Einen schönen guten Abend,

    zu einer infizierten Hüftendoprothese habe ich ebenfalls mal zwei Fragen.

    Bei einem Patienten wurde aufgrund einer Infektion die Endoprothese entfernt. HD T84.5.

    Nach zwei Monaten wird der Patient eneut aufgenommen und erhält ein neue Endoprothese. Was ist in diesem Fall die HD, immer noch die Infektion, obwohl diese momentan nicht mehr vorhanden oder die ursprüngliche Diagnose, weswegen die erste Endoprothese eingesetzt worden war?

    Ist dennoch eine Prozedur \"Revision, Wechsel und Entfernen einer Endoprothese\" zu verschlüsseln oder nur die Neuimplantation, da die Endoprothese ja schon zwei Monate zuvor entfernt worden war?

    Danke schön

    Freundliche Grüße

    RoMi

  • Hallo RoMi
    HD ist die T84.5, ND die M96.88 (Girdlestone-Situation)
    Prozedur ist die Implantation der Endoprothese analog der Erstimplantation

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von RoMi:
    Bei einem Patienten wurde aufgrund einer Infektion die Endoprothese entfernt. HD T84.5.
    Nach zwei Monaten wird der Patient eneut aufgenommen und erhält ein neue Endoprothese. Was ist in diesem Fall die HD, immer noch die Infektion, obwohl diese momentan nicht mehr vorhanden oder die ursprüngliche Diagnose, weswegen die erste Endoprothese eingesetzt worden war?

    Damit Sie auch wissen, warum:

    Es handelt sich bei der Neuimplantation um einen geplanten Folgeeingriff nach der Entfernung wegen Infektion. Daher ist im Sinne der DKR D005d -Folgezustände und geplante Folgeeingriffe- die Infektion weiterhin HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Einen schönen guten Abend,

    vielen Dank an Sie beide für Ihre Antworten.

    Nun kommt gleich die nächste Frage. Spielt es eine Rolle bei der Wahl der Prozedur der Implantation, wenn in der Zwischenzeit Abstandshalter eingesetzt worden waren.

    Danke schön.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo RoMi,

    natürlich. Die Frage lautet, wurde ein Abstandshalter oder eine Interimsprothese eingesetzt ?

    Beides gehört natürlich kodiert, wie, dafür bedarf es näherer Angaben

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Dr. Schemmann,

    vielen Dank für Ihre wiederum schnelle Antwort.

    Kann ich irgendwo nachlesen, wie ein Abstandshalter und eine Interimsprothese aufgebaut sind. Handelt es sich bei Spacer und Interimsprothese um ein und dasselbe?

    Danke schön

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo miteinander,
    da es hier um Infektionen geht, stelle ich mal meine Frage ein. Über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.
    Unsere Orthopäden machen vor jeder TEP einen "Screening"Abstrich des Gelenks und wenn Keime gefunden werden, dann wird eine orale Antibiotikaprohylaxe (ca. 2 Wochen!) durchgeführt.
    Eine makroskopische Infektion liegt nicht vor, es handelt sich um reinen Keimnachweis, keine auffälligen Entzündungsparameter.
    Aus diesen Gründen kann eine Infektion egal ob Arthritis oder T-Kode nicht kodiert werden.
    Ein Ressourcenaufwand (Antibiotika) ist gegeben. Ich würde dies mit Z29.21 kodieren- plus den Keim? B95...

    Gibt es anderslautende Meinungen? oder eventuell sogar Zustimmung?

    Uwe Neiser