Hallo zusammen,
ich hätte ein paar sehr allgemeine Fragen zur Abrechnung infizierter Knie- und Hüftendoprothesen:
Fall 1: Patient entwickelt wenige Tage nach der OP eine Infektion und bekommt mehrfaches Debridement. Welche DRG kommt in diesem Fall in Frage? Rutscht er aufgrund der Komplikationen von der I47B (bzw. Knie I44B), in die I47A (Knie I44A) oder gibt es noch weitere Möglichkeiten? Von welchen Prozeduren wäre das dann abhängig?
Fall 2: Patient kommt mit einer schon älteren chronischen Infektion und es wird eine zweizeitige Revision durchgeführt. Werden in diesem Fall 2 DRGs abgerechnet, weil der Patient zwischen Aus- und Wiedereinbau das Krankenhaus verlässt? Welche bzw. welche beiden DRGs wären das?
Sorry viele Fragen auf einmal.
Vielen Dank für eure Hilfe!