DRGs bei infizierten Endoprothesen

  • Hallo liebe Mitdenker,

    gilt das Zitat vom DIMDI immer noch? (Siehe in Überarbeitung befindliche SEG4-Kodierempfehlung 017 Definition "Krankheit").
    Bei uns gibt es Probleme mit dem MDK, überhaupt eine Z22.3 mit angehängtem Keim zu kodieren. Argumentiert wird damit, dass die Keime in B95 bisB98 Erreger einer "Krankheit" sein müssen, die in anderen Kapiteln klassifiziert ist - dem widerspräche ja der DIMDI-Satz. Und eine Kasse weist bereits die Rechnungen ab, wenn eine solche Kombination in den Daten enthalten ist.

    Konkrete Situation:
    Perioprothetische Fraktur durch Sturz, TEP muss gewechselt werden, die ausgebauten Teile werden aber mittels Sonikation untersucht und es wird ein Staphylokokkus epidermis gefunden. Es erfolgt eine ausgiebige Antibiose. Makroskopisch war aber keine Infektion feststellbar. Es ist just ein Patient jener Kasse, die Z22.3 nicht durchgehen lässt. Kodiere ich nun T84.5 + B95.7!, dann bekomme ich gleich 3000 € mehr und habe dabei kein gutes Gefühl. Aufwand haben wir aber gehabt. Kann man jetzt argumentieren: V.a. Infektion, Verdacht behandelt, also Infektion kodieren? Bin im Moment echt ratlos.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

  • ..Aufwand haben wir aber gehabt. Kann man jetzt argumentieren: V.a. Infektion, Verdacht behandelt, also Infektion kodieren?...

    Hallo Frau Kosche,

    selbstverständlich können Sie die Infektion kodieren. Dass makroskopisch keine Infektion nachweisbar war, besagt überhaupt nichts. Bei low-grade-Infektionen können Sie oft keinen Beweis führen, was aber nichts daran ändert, dass Sie so handeln, als ob eine Infektion vorläge: Prothesenwechsel, Antibiose... Sie haben darüber hinaus noch das Ergebnis der Sonikation.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo liebe "Prothesenkodierer",

    bei Prothesenwechsel (Hüfte/Knie) aufgrund von Infekt kodieren wir den M-Kode (z.B. M00.25 Arthritis durch Staphylokokken: Beckenregion). Der MDK lehnt diesen Kode ab und fordert ausschließlich die T84.5 (Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese).

    Ich halte dagegen:

    1. Auch ein Kustgelenk ist ein Gelenk. Im ICD gibt es kein exklusivum das besagt, dass es sich bei der eitrigen Arthritis M00.- um ein natürliches Gelenk (ohne Implantate) handeln muss.

    2. Der Kode T84.5 besagt weder, an welcher Lokalisation die Infektion stattfindet, noch durch welchen Keim. Beide Informationen sind im Kode M00.05 enthalten. Dieser Kode besagt, dass es sich um eine Staphylokokkeninfektion handelt, die sich am Becken abspielt.

    3. Laut DKR D015n sind die Kodes der Kategorien T80-T88 nur dann als HD zu kodieren, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung existiert.

    4. Laut DKR D0003 ist die Definition der ND "eine Krankheit, die gleichzeitig mit der HD besteht", Infekt und Lockerung liegen bei Aufnahme vor uns sind Grund der OP. Diagnostischer (Abstrich) und therapeutischer (Einleitung der Langzeit-AB) Aufwand liegt vor.

    Denkfehler , oder andere Idee?

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Hallo,

    ab 2019 ist es klar:

    Benutze die zusätzlichen Schlüsselnummern T84.5 oder T84.6, um das Vorliegen einer Arthritis im Rahmen einer periimplantären (implantatassoziierten) Infektion zu kodieren.

    Ob es eine Neuerung oder eine (rückwirkende) Klarstellung ist wissen die Götter oder das BSG.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehe ich wie Sie, insbesondere unter Verweis auf die D015.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Vielen Dank!

    Mich würde noch interessieren, ob es diese "Grundsatzentscheidung" des MDK, dass M00.- -Codes nur natürliche Gelenke betreffen können nur bei uns gibt oder ob auch andere Kliniken mit dieser Aussage kämpfen. Ist damit schon mal jemand vor Gericht gezogen?

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Hallo,

    wie habe ich die HD bei infizierter Hüft Tep nun zu kodieren?

    Es finden sich 2 Angaben im ICD 10:

    T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese

    Periimplantäre (implantatassoziierte) Infektion

    Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Arthritis (M00.-) oder einer

    Osteomyelitis (M86.-) im Rahmen einer periimplantären (implantatassoziierten) Infektion zu

    kodieren.

    Hier wäre es also die HD T84.5 mit der ND M00 möglich???

    jedoch sagt die M00 auch folgendes...

    M00.- Eitrige Arthritis

    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang]

    Benutze die zusätzlichen Schlüsselnummern T84.5 oder T84.6, um das Vorliegen einer Arthritis im

    Rahmen einer periimplantären (implantatassoziierten) Infektion zu kodieren.

    Hier also dann M00 mit der ND T84.5

    Ist dies nicht ein Widerspruch in sich??? Was ist in diesen Fällen nun die korrekte Hauptdiagnose???

    Gruß

    Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das sagt ihnen nicht die ICD-10, sondern die DKR D015. Was auch immer spezifischer die Störung/Erkrankung beschreibt.